Satellitentechnologie könnte die Mindestanforderungen an das Internet erfüllen, aber sie steckt in einem regulatorischen Zwiespalt.

Satellitentechnologie könnte die Mindestanforderungen an das Internet erfüllen, aber sie steckt in einem regulatorischen Zwiespalt.

Bild: © sdecoret/AdobeStock

"Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten", oft auch als "Recht auf schnelles Internet" betitelt, hat die nächste Hürde im Bundeskabinett genommen. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) bewertet die beschlossene Verordnung kritisch. In einer Pressemitteilung erläutert der Verband, dass die Bundesregierung mit der Ausgestaltung der TK-Mindestversorgungsverordnung die Türen für eine möglichst schnelle Gewährleistung einer Internet-Grundversorgung für alle hätte "öffnen können und müssen". Aber sie erreiche statt dessen das Gegenteil.

Die Regierung hat die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagene Ausnahme für die Einbeziehung von Satellitenlösungen gestrichen und ersetzt diese durch eine neue Regelung. Diese schließe aber die Realisierung der Grundversorgung durch Satelliteninternet praktisch aus, heißt es in dem Statement weiter.

Praxis außer Acht gelassen?

Hintergrund ist, dass es zwei praktische Schwierigkeiten gibt. Zum einen muss ein Anschluss im Sinne der Internet-Grundversorgung "erschwinglich" sein. Was bisher nicht näher definiert wurde, aber durch die Bundesnetzagentur noch erfolgen wird. Diese wird voraussichtlich u.a. gleichwertige Internetanschlüsse im Rahmen von zehn bis 20 Mbit/s und deren Kosten betrachten. Die zweite Herausforderung betrifft die vorgeschriebene Latenz, die bei maximal 150 Millisekunden liegt.

In der Praxis führt dies zu folgendem Konflikt: "Die erdnahen, aber teureren Satellitenanschlüsse halten die Latenzgrenze ein, sind aber bisher mit rund 100 Euro möglicherweise aus Sicht der Bundesnetzagentur nicht 'erschwinglich'. Die weiter entfernten Satelliten ermöglichen auch auch die für die Grundversorgung vorgeschriebenen Dienste, sind erschwinglich, aber erreichen Latenzen von ca. 300 Millisekunden", erläutert Sven Knapp auf ZfK-Nachfrage. Der Geschäftsleiter des Breko-Hauptstadtbüros fasst es deshalb zusammen: "Da nur in Einzelfällen von der Latenzgrenze abgewichen werden darf, wird es darauf hinauslaufen, dass die TK-Unternehmen wahrscheinlich auch weit entfernte Gehöfte doch per Baumaßnahmen erschließen müssen und damit rare Baukapazitäten gebunden werden."

Ohne Satelliten verzögert sich der Glasfaserausbau

Ohne die Nutzung von Satelliteninternet für die Umsetzung der Internet-Grundversorgung wird der Glasfaserausbau weiter verzögert, weil ohnehin knappe Baukapazitäten umpriorisiert werden müssen, um die Grundversorgung sicherzustellen, hält der Verband fest. "Nur mit Einbeziehung von Satelliteninternet schaffen wir es, die digitale Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger schnell und unbürokratisch sicherzustellen, ohne den Glasfaserausbau und damit die ambitionierten Ziele für ein modernes, digitales Deutschland infrage zu stellen. Bundestag und Bundesrat müssen das bei ihren anstehenden Beratungen zur Verordnung berücksichtigen", heißt es in der Mitteilung weiter.

Um die im Rahmen der Eckpunkte der Gigabitstrategie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gesetzten Ziele für den flächendeckenden Glasfaserausbau zu erreichen, sei ein Umschwenken aus Sicht des BREKO "dringend notwendig". Der Entwurf muss noch durch den Bundestag und Bundesrat: Er ist bei Weitem noch nicht in Stein gemeißelt.

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