Recht & Regulierung

Redispatch 2.0: Diese Daten sollen Stromerzeuger künftig weiterleiten

Die neue Regelung soll die Datengrundlage der Netzbetreiber für die Redispatch-Lösungen verbessern: Das kommt auf die Betreiber zu.
23.03.2021

Die Festlegung der Bundesnetzagentur basiert auf einem Entwurf des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft: Ziel ist es, geeignete Lösungen für den "Redispatch 2.0" näher zu kommen.

Welche Daten die Betreiber von Erzeugungsanlagen und Stromspeichern den Netzbetreibern übermitteln müssen, hat am Dienstag die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt. Die Regelung verbessere die Datengrundlage der Netzbetreiber für Redispatch-Lösungen, lässt die Behörde in einer Pressemitteilung verlautbaren. Außerdem sei sie ein weiterer Baustein, um das Einspeisemanagement in das System der Engpassbeseitigung durch Redispatch zu integrieren. Die konkrete Anlage mit allen wichtigen Informationen der Bundesnetzagentur ist hier zu finden.

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