Redispatch 2.0: Diese Daten sollen Stromerzeuger künftig weiterleiten
Welche Daten die Betreiber von Erzeugungsanlagen und Stromspeichern den Netzbetreibern übermitteln müssen, hat am Dienstag die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt. Die Regelung verbessere die Datengrundlage der Netzbetreiber für Redispatch-Lösungen, lässt die Behörde in einer Pressemitteilung verlautbaren. Außerdem sei sie ein weiterer Baustein, um das Einspeisemanagement in das System der Engpassbeseitigung durch Redispatch zu integrieren. Die konkrete Anlage mit allen wichtigen Informationen der Bundesnetzagentur ist hier zu finden.
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