Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur gehört die Regulierung des Strom- und Gasmarkts.

Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur gehört die Regulierung des Strom- und Gasmarkts.

Bild: © Oliver Berg/dpa

Die Bundesnetzagentur ist der große Regulierer auf dem deutschen Strom- und Gasmarkt. Dabei trifft sie so viele Entscheidungen, dass man leicht den Überblick verliert. Dieser Ticker ist ein Versuch, die wichtigsten Entscheidungen zu erfassen und knapp einzuordnen. Er ist am 19. September 2025 gestartet und soll schrittweise ausgebaut werden.

Sie haben Informationen oder Anmerkungen, die Sie teilen möchten? Dann wenden Sie sich gern an unsere Autoren Lucas Maier und Andreas Baumer.


23. Januar 2026

Bundesnetzagentur leitet Gasnetzentgelt-Reform ein

Die Bundesnetzagentur will die allgemeine Systematik der Gasnetzentgelte reformieren. Das Vorhaben läuft unter dem Schlagwort Sygne. Wie aus einer Mitteilung der Regulierungsbehörde hervorgeht, wurde das Verfahren dazu am 16. Dezember 2025 eingeleitet. Weitere Details sind bislang noch nicht bekannt.

Sygne soll die bisher geltende Gasnetzentgeltverordnung ersetzen. Der Europäische Gerichtshof hatte der Bundesnetzagentur durch ein weitreichendes Urteil deutlich mehr Kompetenzen in der Netzregulierung eingeräumt. In der Folge wurde bereits die Anreizregulierung im Strom- und Gasnetzbereich überarbeitet. Das sogenannte Nest-Paket ist mit einer Ausnahme geschnürt.

Die Reform der Netzentgeltsystematik ist im Strombereich ebenfalls bereits vorangeschritten. Unter dem Schlagwort Agnes werden grundlegende Neuerungen wie Einspeiseentgelte sowie Kapazitätspreise diskutiert. Aktuell laufen dazu Expertenaustausche.


20. Januar 2026

Nest-Paket: Mehr Details zu Gasnetz-Stilllegung

Die Bundesnetzagentur hat ein Eckpunktepapier zum Festlegungsverfahren "Brücken" veröffentlicht. Im Fokus steht der Umgang mit Rückstellungen für Stilllegungen und den unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen ab der fünften Regulierungsperiode, die 2028 startet. Die Neuregelung gilt grundsätzlich für alle Gasverteilnetzbetreiber im regulären und vereinfachten Verfahren.

Hintergrund ist, dass die Bundesnetzagentur Kosten für entsprechende Rückstellungen als Kostenanteile festlegen kann, die nicht dem Effizienzvergleich unterliegen. Kosten für notwendige Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau sollen regulatorisch dabei nur in begrenztem Rahmen anerkannt werden. Kosten für einen nicht erforderlichen Rückbau sollen durch die Regelung nicht erfasst werden.

Die Eckpunkte der Bundesnetzagentur sind hier abrufbar.


8. Januar 2026

195 Gasverteilnetzbetreiber müssen in Effizienzvergleich

Die Bundesnetzagentur hat zwei wichtige Kennzahlen für die fünfte Regulierungsperiode für Gasverteilnetze veröffentlicht. Der erste Wert entscheidet darüber, ob Netzbetreiber zukünftig verpflichtend in den Effizienzvergleich müssen oder auch das unbürokratischere vereinfachte Verfahren wählen können. Der zweite Wert zeigt, welcher pauschale Effizienzwert Netzbetreibern im vereinfachten Verfahren zugewiesen würde. Die fünfte Regulierungsperiode beginnt im Gasbereich 2028 und endet 2032.

Zuerst zum Schwellenwert für den verpflichtenden Effizienzvergleich. Wer im Jahr 2025 eine bereinigte Erlösobergrenze von mindestens 5,9 Millionen Euro aufwies, kann für die nächste Regulierungsperiode nicht das vereinfachte Verfahren wählen. Dies trifft auf 195 von 683 Netzbetreibern zu, also auf knapp 30 Prozent. Zusammen decken sie etwas mehr als 84 Prozent des Marktes ab. Bezugsgröße ist hier die Summe aller bereinigten Erlösobergrenzen.

Der pauschale Effizienzwert für das vereinfachte Verfahren liegt für die fünfte Regulierungsperiode bei gut 95 Prozent (exakt sind es 95,19 Prozent). Das ist im Vergleich zu den bisherigen Regulierungsperioden der höchste Wert. Der pauschale Effizienzwert für die laufende Regulierungsperiode beträgt 92,55 Prozent.

Die beiden letzten Netzbetreiber, die verpflichtend in den Effizienzvergleich müssen, sind die Stadtwerke Bad Homburg von der Höhe (Hessen) sowie die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz). Knapp oberhalb der Schwelle befinden sich die Stadtwerke Achim (Niedersachsen) und die Stadtwerke Speyer (Rheinland-Pfalz). Sie können das vereinfachte Verfahren wählen.

Der – gemessen an der bereinigten Erlösobergrenze – größte Gasverteilnetzbetreiber ist die Eon-Netztochter Westnetz (403 Millionen Euro). Der demnach kleinste Netzbetreiber ist die niedersächsische Getec Net (45.000 Euro).



5. Januar 2026

BNetzA-Zentralabteilung bekommt neuen Leiter

Das neue Jahr startet bei der Bundesnetzagentur mit der Bekanntgabe einer personellen Neuerung. Thomas Sigulla wird bis Ende Februar seinen Posten als Leiter der Zentralabteilung der Behörde räumen, wie die Bundesnetzagentur der ZfK mitteilte. Grund für das Ausscheiden Sigullas ist der Beginn seines altersbedingten Ruhestands. 

An seine Stelle wird Christian Schütte treten, der bisher die Beschlusskammer 9 (BK) leitete. Diesen Posten bekleidet Schütte bereits seit November 2019. Die BK 9 setzt sich mit der Genehmigung der Netzentgelte für Gas und Wasserstoff auseinander. Die Zentralabteilung ist hingegen mit administrativeren Aufgaben wie dem Liegenschaftsmanagement betraut. Bisher ist die Nachfolge für Schütte an der Spitze des BK 9 noch nicht geklärt. Eine Nachbesetzung soll jedoch zeitnah erfolgen, wie es von einem Behördensprecher heißt. 


16. Dezember 2025

Netzentgeltstruktur im Wasserstoffkernnetz geändert

Bisher war für das Wasserstoffkernnetz ein einheitliches Entgelt vorgesehen. Festgelegt durch den sogenannten Wanda-Beschluss im Jahr 2024. In Ergänzung dazu wurden unter dem Titel "Festlegung von Bestimmungen zur Abbildung der Kosten bestimmter Transportleistungen des Wasserstoffkernnetzes und zur entsprechenden Modifikation der Netzentgelte" – kurz Kosmo – differenzierte Netzentgeltstrukturen für das Kernnetz festgelegt, wie die Bundesnetzagentur am Dienstag mitteilte.

"Mit Kosmo fügen wir den letzten noch fehlenden Baustein in die Entgeltsystematik des Kernnetzes ein. Damit sorgen wir für angemessene Preise, die den Wert der verschiedenen Transportprodukte abbilden", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Unterbrechbare Kapazitäten werden durch Kosmo ebenso rabattiert, wie die Ausspeisung von Wasserstoff zur Befüllung von Speichern. Außerdem sind Multiplikatoren für unterjährige Kapazitäten vorgesehen.

Möglich wurde Kosmo durch die Festlegung des Grundmodells für Wasserstoffkapazitäten, in der auch die Abwicklung des Netzzugangs geregelt ist. Das mit "WaKandA" abgekürzte Feststellverfahren wurde Ende Oktober 2025 abgeschlossen.


5. Dezember 2025

Warten auf 24-Stunden-Lieferantenwechsel und Nest

Streng genommen müssten Gas- und Wasserstoffversorger sowie entsprechende Netzbetreiber ab dem 1. Januar 2026 Lieferantenwechsel binnen 24 Stunden möglich machen – zumindest an Werktagen. So steht es in der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes, die von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde.

Das Problem: Die Novelle war Stand Freitagmittag noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit auch noch nicht in Kraft getreten. Vermutlich auch deshalb hält sich die Bundesnetzagentur weiterhin recht bedeckt.

Man bewerte derzeit die nächsten Schritte und berücksichtige dabei die spezifischen Anforderungen des Gas- und Wasserstoffmarktes, teilte ein Sprecher der Behörde mit. In diesem Zusammenhang sei die Bundesnetzagentur im engen Austausch mit relevanten Verbänden. Unabhängig vom weiteren Vorgehen sei sich die Bundesbehörde des kurzen Umsetzungszeitraums bewusst und arbeite daher mit hoher Priorität an dem zeitnahen Abschluss der Bewertung. Geht es nach dem Energieverband BDEW, ist eine schlanke Umsetzung der 24-Stunden-Vorgabe realistisch und technisch geboten. Mehr dazu hier.

Einen konkreten Termin gibt es dagegen für die Veröffentlichung der finalen Festlegungen im sogenannten Nest-Prozess. Gemeint ist die Reform der Anreizregulierung für Strom- und Gasverteilnetze. Für Mittwoch, 10. Dezember, hat die Bundesbehörde eine Pressekonferenz anberaumt.

Spannend wird sein, ob sich die Bundesnetzagentur noch einmal bewegt, nachdem der Länderausschuss den ersten Teil der Reform nach ZfK-Informationen nicht abgenickt hat. Beim zweiten Schwung stellte das Gremium der Landesregulierungsbehörden dagegen sein Benehmen her.

Der Länderausschuss hat kein Vetorecht. Allerdings muss sich die Bundesnetzagentur mit den Einwänden noch einmal auseinandersetzen. Im ZfK-Interview hatte Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller Anfang November gesagt, dass seine Behörde im Kern mit den Beratungen durch sei. Mehr dazu hier.


27. November 2025

Länderausschuss winkt zweiten Nest-Schwung durch

Der Länderausschuss der Bundesnetzagentur hat einem Teil der Reform der Netzregulierung, kurz Nest genannt, zugestimmt beziehungsweise Benehmen hergestellt, wie es fachlich korrekt heißt. Das hat die ZfK aus informierten Kreisen erfahren. Der erste Schwung erhielt Mitte November keine Zustimmung (siehe Update vom 13. November). Eigentlich erfolgen die Sitzungen und ihr Ausgang unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weshalb die Netzagentur eine Äußerung auf Anfrage verweigerte.

Der zweite Schwung enthielt das Verfahren zum Effizienzvergleich, zur Kapitalverzinsung und zum Produktivitätsfaktor Xgen. Darin findet sich unter anderem die viel diskutierte Best-of-Methode wieder. Eine Veröffentlichung der finalen Festlegungen wurde von der Bundesnetzagentur für Dezember in Aussicht gestellt.

Der Länderausschuss setzt sich aus Vertretern der Landesregulierungsbehörden zusammen. Er hatte in der Vergangenheit beispielsweise die perspektivische Verkürzung der Regulierungsperiode von fünf auf drei Jahre kritisch gesehen. Das Nein des Länderausschusses zum ersten Nest-Schwung hatte für die Bundesnetzagentur einen Rückschlag bedeutet. Ein Vetorecht hat das Gremium jedoch nicht. Wenn die Bundesnetzagentur will, kann sie an ihren Vorschlägen festhalten.



20. November 2025

Agnes: Bundesnetzagentur veröffentlicht Papier und lädt zum Dialog

Im Dezember stehen zwei Termine für einen Expertenaustausch zur geplanten Stromnetzentgelt-Reform Agnes an. Agnes steht für "Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom". Am 2. Dezember soll das beabsichtigte Grundmodell der Entgeltkomponenten für die Spannungsebenen oberhalb der Niederspannung mit der Branche diskutiert werden. Am 19. Dezember wird sich dann der Niederspannungsebene gewidmet.

Zur Vorbereitung auf den Expertendialog hat die Bundesnetzagentur ein sogenanntes Sachstandspapier veröffentlicht.

Die Netzagentur schlägt in dem Papier für die Mittel- und Hochspannungsebene etwa eine Modifizierung der leistungsbezogenen Entgeltkomponente hin zu einer Kapazitätskomponente vor. Dadurch sollen Flexibilitäten gehoben werden.

Für die Niederspannung nennt die Bundesnetzagentur mehrere Modelle, die im Dezember diskutiert werden sollen. Die Vorschläge beinhalten einen höheren Grundpreis für Prosumer, also Endverbraucher mit eigener Erzeugeranlage, die Einführung eines saisonalen Arbeitspreises oder einen Kapazitätspreis für alle.

Die Bundesnetzagentur will sich ferner über sogenannte Baukostenzuschüsse austauschen, die Netzbetreiber für den Leitungsbau für neue Anschlüsse erhalten. Bisher ist die Erhebung von Baukostenzuschüssen Netzbetreibern freigestellt. Die Behörde will diskutieren, ob Baukostenzuschüsse künftig verpflichtend werden sollen.

Kein Thema im Sachpapier ist hingegen die brisante Frage, ob Erzeugungsanlagen und Speicher an den Netzkosten beteiligt werden sollen. Dazu soll ein gesondertes Papier folgen. Im Sommer hatte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) mit Blick auf erneuerbare Energien gefordert, "dass die Kosten für den Netzausbau nicht mehr nur über die Netzbetreiber und die allgemeinen Netzentgelte von den Stromkunden zu bezahlen sind."

Mehr zum Thema: Stromnetz-Kosten: Reiche will Erneuerbare zur Kasse bitten


13. November 2025

Länderausschuss verweigert Zustimmung zu Nest-Reform

Nach ZfK-Informationen hat der Länderausschuss der Reform der Netzregulierung, kurz Nest genannt, in seiner Sitzung am Donnerstag nicht gebilligt. Konkret ging es um den ersten Schwung des Reformpakets, um den Regulierungsrahmen und die Methode der Anreizregulierung (Ramen Strom und Ramen Gas) sowie die Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Strom- und Gasverteilnetzbetreiber (StromNEF und GasNEF).

Der Länderausschuss setzt sich aus Vertretern der Landesregulierungsbehörden zusammen. Er hatte in der Vergangenheit beispielsweise die perspektivische Verkürzung der Regulierungsperiode von fünf auf drei Jahre kritisch gesehen. Was genau er diesmal beanstandete, konnte die ZfK nicht unmittelbar in Erfahrung bringen.

Für die Bundesnetzagentur ist das Nein des Länderausschusses ein Rückschlag. Sie muss sich nun mit den Begründungen aus der Stellungnahme des Länderausschusses auseinandersetzen. Ein Vetorecht hat das Gremium jedoch nicht. Wenn die Bundesnetzagentur will, kann sie an ihrem Vorschlag festhalten.

"Wir werten das Ausbleiben eines gemeinsamen Benehmens im Länderausschuss beim Nest-Verfahren der Bundesnetzagentur als Bestätigung unserer Kritik", kommentiert Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU. "Das ist zugleich ein deutlicher politischer Warnschuss an die Bundesnetzagentur." 


31. Oktober 2025

Bundesnetzagentur muss Eigenkapitalverzinsung nicht weiter erhöhen

Die Bundesnetzagentur ist nicht verpflichtet, die 2021 festgelegten Eigenkapitalzinssätze der vierten Regulierungsperiode wegen eines geänderten allgemeinen Zinsniveaus anzuheben. Zu dieser Auffassung ist das Oberlandesgericht Düsseldorf gekommen. 

Demnach ist die Bundesnetzagentur nur unter engen Voraussetzungen dazu verpflichtet, eine von ihr für eine Regulierungsperiode bereits getroffene Entscheidung wegen veränderter Umstände abzuändern. Die Bundesnetzagentur reagierte auf das seit 2021 gestiegene Zinsniveau mit einem höheren Eigenkapitalzinssatz für bestimmte Neuinvestitionen. Das Oberlandesgericht hält dies für rechtmäßig und ausreichend bewertet.


07. Oktober 2025

2026 soll Agnes-Jahr werden

Bei der BDEW-Veranstaltung Treffpunkt Netze untermauerte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller, den sogenannten Nest-Prozess noch in diesem Jahr abschließen zu wollen. Konkret geht es um neue Festlegungen zum Regulierungsrahmen und zu den Methoden für Strom- und Gasverteilnetze.

Noch etwas länger wird die Qualitätsregulierung brauchen, die die Energiewendekompetenz von Verteilnetzbetreibern belohnen soll. Ein Festlegungsentwurf hierzu wird im Dezember erwartet.

2026 soll dann aber ganz im Zeichen des sogenannten Agnes-Prozesses stehen. Agnes steht für "Allgemeine Netzentgeltsystematik". Bis Ende 2026 sollen die finalen Festlegungen dazu veröffentlicht werden, kündigte Behördenchef Müller an. Dabei geht es unter anderem um die Beteiligung von Stromerzeugern an Netzausbaukosten und dynamische Netzentgelte. Müller stellt sich im Agnes-Prozess auf eine "harte und kontroverse" Debatte beispielsweise mit der Erneuerbaren-Branche ein.

Mehr zu den Themen Nest und Agnes:

Netzregulierungs-Reform Nest: BNetzA-Chef Müller deutet Änderungen an 

Stromnetz-Kosten: Reiche will Erneuerbare zur Kasse bitten


06. Oktober 2025

Netzagentur-Beirat ohne Vorsitz, aber mit neuen Mitgliedern

Der Beirat der Bundesnetzagentur hat in seiner Sitzung am Montag wider Erwarten keinen neuen Vorsitzenden gewählt. Der bisherige Vorsitzende Olaf Lies (SPD) ist seit Mai niedersächsischer Ministerpräsident. Er gehört dem Gremium nun nicht mehr an.  Die Wahl eines Vorsitzenden des Beirats der Bundesnetzagentur sei für die Sitzung des Beirates im November geplant, teilte ein Sprecher der Bundesnetzagentur der ZfK mit.

Auch der Posten des stellvertretenden Vorsitzenden bleibt vorerst vakant. Bislang hatte die Grünen-Politikerin Ingrid Nestle dieses Amt bekleidet. Nestle trat bei der Wahl im Februar nicht mehr für den Bundestag an und ist entsprechend inzwischen aus dem Gremium ausgeschieden.

Im Vorfeld der Sitzung am Montag hatte der neue Bundestag aus seinen Reihen 16 Mitglieder nominiert. Nach Parteien sortiert sind es:

  • CDU/CSU (6 Mitglieder): Thomas Bareiß, Mark Helfrich, Markus Reichel, Ronja Kemmer, Andreas Lenz, Hansjörg Durz
  • SPD (3 Mitglieder): Nina Scheer, Sebastian Roloff, Johannes Schätzl
  • AfD (4 Mitglieder): Marc Bernhard, Malte Kaufmann, Steffen Kotré, Wolfgang Wiehle
  • Grüne (2 Mitglieder): Michael Kellner, Anna Lührmann
  • Linke (1 Mitglied): Jörg Cezanne

Die weiteren 16 Mitglieder werden von den Bundesländern gestellt. Niedersachsen muss noch einen Nachfolger für Lies benennen.

Der Beirat der Bundesnetzagentur macht unter anderem der Bundesregierung Vorschläge für die Besetzung des Präsidenten sowie der zwei Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur. Die erste Amtszeit des aktuellen Präsidenten Klaus Müller (Grüne) endet 2027.


24. September 2025

Diskussion zu Netzentgelt-Rabatten für Industrie

Die Bundesnetzagentur hat ein neues Diskussionspapier zu Industrienetzentgelt-Rabatten vorgelegt. Drei Optionen werden vorgeschlagen. Erstens könnten Rabatte gewährt werden, wenn sich das Abnahmeverhalten von Industrieunternehmen stärker am Strommarkt orientiert. Alternativ sei vorstellbar, einen Anreiz für eine stärkere Nutzung von Flexibilität unter anderem mithilfe von Speichern zu setzen. Drittens könnte ein Nachlass für direkte Steuerungsmöglichkeiten für Netzbetreiber gewährt werden.

"Wir nehmen die zahlreichen Beiträge in der Konsultation aus dem letzten Jahr sehr ernst", wird Behördenchef Klaus Müller zitiert. "Deswegen wollen wir jetzt mögliche Lösungsansätze diskutieren, in die Erkenntnisse aus der Konsultation eingeflossen sind."

Das Diskussionspapier der Bundesnetzagentur finden Sie hier.

Hintergrund:

Im heutigen Rechtsrahmen erhalten große Netznutzer ein rabattiertes individuelles Netzentgelt, wenn sie mindestens 7000 Stunden pro Jahr Strom beziehen. Diese sogenannte Bandlast-Regel ist nach Auffassung der Bundesnetzagentur nicht mehr zeitgemäß und rechtlich angreifbar.

Weil das heutige Netzentgeltsystem aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes Ende 2028 außer Kraft tritt, muss es neu geregelt werden. Dies soll nun im Rahmen des sogenannten Agnes-Prozesses geschehen.

Bundesnetzagentur gibt Flexibilitäts-Verfahren auf: Industrie reagiert erleichtert


19. September 2025

Neue Entwürfe zu Speichernutzung und bidirektionalem Laden

Die Bundesnetzagentur treibt die Regulierung der Speichernutzung weiter voran. Am Freitag veröffentlichte sie Eckpunkte zur sogenannten Festlegung "Marktintegration Speicher und Ladepunkte" (Mispel).

Ziel des Vorhabens ist es, Menschen und Unternehmen bei der Nutzung von Speichern mehr Optionen einzuräumen. Sie sollen stärker von Strompreisschwankungen profitieren und zugleich ihren eigenen Stromverbrauch optimieren können. Auch für das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen sei die Festlegung ein "Meilenstein", wird Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller zitiert.

Einzelheiten und Dokumente finden Sie hier.

Weiterer Zeitplan:

  • 1. Oktober: Vorstellung der Eckpunkte in einem Workshop, 11 bis 16 Uhr, Anmeldung über dieses Formular
  • Bis zum 24. Oktober: Stellungnahmefrist, möglichst per E-Mail an mispel@bnetza.de

Hintergrund:

Paradigmenwechsel bei Speichern: Was im neuen BNetzA-Aufschlag steckt

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