Recht & Regulierung

Regulierungs-Radar: Neue Gerichtsentscheidung zu Eigenkapitalverzinsung

Ein Überblick über Vorschläge und Entscheidungen der Bundesnetzagentur. Dieser Ticker wird laufend aktualisiert.
31.10.2025

Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur gehört die Regulierung des Strom- und Gasmarkts.

Von Andreas Baumer und Lucas Maier

Die Bundesnetzagentur ist der große Regulierer auf dem deutschen Strom- und Gasmarkt. Dabei trifft sie so viele Entscheidungen, dass man leicht den Überblick verliert. Der Regulierungs-Radar ist ein Versuch, die wichtigsten Entscheidungen zu erfassen und knapp einzuordnen. Er ist am 19. September 2025 gestartet und soll schrittweise ausgebaut werden.

Sie haben Informationen oder Anmerkungen, die Sie teilen möchten? Dann wenden Sie sich gern an unseren Autor Andreas Baumer (a-baumer(at)zfk(dot)de).

31. Oktober 2025

Bundesnetzagentur muss Eigenkapitalverzinsung nicht weiter erhöhen

Die Bundesnetzagentur ist nicht verpflichtet, die 2021 festgelegten Eigenkapitalzinssätze der vierten Regulierungsperiode wegen eines geänderten allgemeinen Zinsniveaus anzuheben. Zu dieser Auffassung ist das Oberlandesgericht Düsseldorf gekommen. 

Demnach ist die Bundesnetzagentur nur unter engen Voraussetzungen dazu verpflichtet, eine von ihr für eine Regulierungsperiode bereits getroffene Entscheidung wegen veränderter Umstände abzuändern. Die Bundesnetzagentur reagierte auf das seit 2021 gestiegene Zinsniveau mit einem höheren Eigenkapitalzinssatz für bestimmte Neuinvestitionen. Das Oberlandesgericht hält dies für rechtmäßig und ausreichend bewertet.



7. Oktober 2025

2026 soll Agnes-Jahr werden

Bei der BDEW-Veranstaltung Treffpunkt Netze untermauerte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller, den sogenannten Nest-Prozess noch in diesem Jahr abschließen zu wollen. Konkret geht es um neue Festlegungen zum Regulierungsrahmen und zu den Methoden für Strom- und Gasverteilnetze.

Noch etwas länger wird die Qualitätsregulierung brauchen, die die Energiewendekompetenz von Verteilnetzbetreibern belohnen soll. Ein Festlegungsentwurf hierzu wird im Dezember erwartet.

2026 soll dann aber ganz im Zeichen des sogenannten Agnes-Prozesses stehen. Agnes steht für "Allgemeine Netzentgeltsystematik". Bis Ende 2026 sollen die finalen Festlegungen dazu veröffentlicht werden, kündigte Behördenchef Müller an. Dabei geht es unter anderem um die Beteiligung von Stromerzeugern an Netzausbaukosten und dynamische Netzentgelte. Müller stellt sich im Agnes-Prozess auf eine "harte und kontroverse" Debatte beispielsweise mit der Erneuerbaren-Branche ein.

Mehr zu den Themen Nest und Agnes:

Netzregulierungs-Reform Nest: BNetzA-Chef Müller deutet Änderungen an

Stromnetz-Kosten: Reiche will Erneuerbare zur Kasse bitten



6. Oktober 2025

Netzagentur-Beirat ohne Vorsitz, aber mit neuen Mitgliedern

Der Beirat der Bundesnetzagentur hat in seiner Sitzung am Montag wider Erwarten keinen neuen Vorsitzenden gewählt. Der bisherige Vorsitzende Olaf Lies (SPD) ist seit Mai niedersächsischer Ministerpräsident. Er gehört dem Gremium nun nicht mehr an.  Die Wahl eines Vorsitzenden des Beirats der Bundesnetzagentur sei für die Sitzung des Beirates im November geplant, teilte ein Sprecher der Bundesnetzagentur der ZfK mit.

Auch der Posten des stellvertretenden Vorsitzenden bleibt vorerst vakant. Bislang hatte die Grünen-Politikerin Ingrid Nestle dieses Amt bekleidet. Nestle trat bei der Wahl im Februar nicht mehr für den Bundestag ein und ist entsprechend inzwischen aus dem Gremium ausgeschieden.

Im Vorfeld der Sitzung am Montag hatte der neue Bundestag aus seinen Reihen 16 Mitglieder nominiert. Nach Parteien sortiert sind es:

  • CDU/CSU (6 Mitglieder): Thomas Bareiß, Mark Helfrich, Markus Reichel, Ronja Kemmer, Andreas Lenz, Hansjörg Durz
  • SPD (3 Mitglieder): Nina Scheer, Sebastian Roloff, Johannes Schätzl
  • AfD (4 Mitglieder): Marc Bernhard, Malte Kaufmann, Steffen Kotré, Wolfgang Wiehle
  • Grüne (2 Mitglieder): Michael Kellner, Anna Lührmann
  • Linke (1 Mitglied): Jörg Cezanne

Die weiteren 16 Mitglieder werden von den Bundesländern gestellt. Niedersachsen muss noch einen Nachfolger für Lies benennen.

Der Beirat der Bundesnetzagentur macht unter anderem der Bundesregierung Vorschläge für die Besetzung des Präsidenten sowie der zwei Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur. Die erste Amtszeit des aktuellen Präsidenten Klaus Müller (Grüne) endet 2027.


24. September 2025

Diskussion zu Netzentgelt-Rabatten für Industrie

Die Bundesnetzagentur hat ein neues Diskussionspapier zu Industrienetzentgelt-Rabatten vorgelegt. Drei Optionen werden vorgeschlagen. Erstens könnten Rabatte gewährt werden, wenn sich das Abnahmeverhalten von Industrieunternehmen stärker am Strommarkt orientiert. Alternativ sei vorstellbar, einen Anreiz für eine stärkere Nutzung von Flexibilität unter anderem mithilfe von Speichern zu setzen. Drittens könnte ein Nachlass für direkte Steuerungsmöglichkeiten für Netzbetreiber gewährt werden.

"Wir nehmen die zahlreichen Beiträge in der Konsultation aus dem letzten Jahr sehr ernst", wird Behördenchef Klaus Müller zitiert. "Deswegen wollen wir jetzt mögliche Lösungsansätze diskutieren, in die Erkenntnisse aus der Konsultation eingeflossen sind."

Das Diskussionspapier der Bundesnetzagentur finden Sie hier.

Hintergrund:

Im heutigen Rechtsrahmen erhalten große Netznutzer ein rabattiertes individuelles Netzentgelt, wenn sie mindestens 7000 Stunden pro Jahr Strom beziehen. Diese sogenannte Bandlast-Regel ist nach Auffassung der Bundesnetzagentur nicht mehr zeitgemäß und rechtlich angreifbar.

Weil das heutige Netzentgeltsystem aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes Ende 2028 außer Kraft tritt, muss es neu geregelt werden. Dies soll nun im Rahmen des sogenannten Agnes-Prozesses geschehen.

Bundesnetzagentur gibt Flexibilitäts-Verfahren auf: Industrie reagiert erleichtert


19. September

Neue Entwürfe zu Speichernutzung und bidirektionalem Laden

Die Bundesnetzagentur treibt die Regulierung der Speichernutzung weiter voran. Am Freitag veröffentlichte sie Eckpunkte zur sogenannten Festlegung "Marktintegration Speicher und Ladepunkte" (Mispel).

Ziel des Vorhabens ist es, Menschen und Unternehmen bei der Nutzung von Speichern mehr Optionen einzuräumen. Sie sollen stärker von Strompreisschwankungen profitieren und zugleich ihren eigenen Stromverbrauch optimieren können. Auch für das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen sei die Festlegung ein "Meilenstein", wird Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller zitiert.

Einzelheiten und Dokumente finden Sie hier.

Weiterer Zeitplan:

Hintergrund:

Paradigmenwechsel bei Speichern: Was im neuen BNetzA-Aufschlag steckt