Klaus Müller steht seit März 2022 als Präsident an der Spitze der Bundesnetzagentur. Zuvor war der 53-jährige frühere Grünen-Politiker Vorstand und Repräsentant der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Klaus Müller steht seit März 2022 als Präsident an der Spitze der Bundesnetzagentur. Zuvor war der 53-jährige frühere Grünen-Politiker Vorstand und Repräsentant der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Bild: © Bundesnetzagentur

Die Regulierung der Netzentgelte soll schneller, einfacher und unbürokratischer werden. Mit ihrer neuen vom Europäischen Gerichtshof durchgesetzten Unabhängigkeit von der Politik will die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Gelegenheit nutzen, das gesamte Regulierungssystem einer Überprüfung zu unterziehen. Zwar verspricht die Behörde „verlässliche Rahmenbedingungen“. Sie lässt aber auch keinen Zweifel daran, dass ihre Unabhängigkeit zu einer Zäsur in der Entgeltregulierung führen wird – analog zur Einführung der Anreizregulierung im Jahr 2005.

Die Regulierung habe sich über die Jahre zu einem dem Steuerrecht vergleichbaren Dickicht entwickelt, erklärt BNetzA-Präsident Klaus Müller seine Motivation. Deswegen müsse sie schneller und einfacher werden, mit weniger Bürokratie. „Wir sind fest davon überzeugt, dass dieses Anliegen von allen europäischen Regulierungsbehörden, den Kolleginnen und Kollegen bei den Landesregulierungsbehörden sowie bei den Netzbetreibern geteilt werden“, glaubt Müller.

Regulierung soll schneller auf Änderungen reagieren

Zum Auftakt dieses Veränderungsprozesses hat die BNetzA jetzt ein Eckpunktepapier veröffentlich. Die Vorschläge darin: Schnellere Reaktion auf Veränderungen, eine Verkürzung der Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre, Pauschalierungen, Verkürzung der Abschreibungsdauern bei den Gasnetzen sowie die Möglichkeit, Rückstellungen für die absehbare Stilllegung von Teilen des Gasnetzes bilden zu können. Bei letzterem wiederum sollen die Kommunen ein deutlich größeres Mitspracherecht bekommen, wie schnell die ihre Gasnetze je nach örtlichen Bedingungen abschreiben wollen.

Viel Licht, aber auch Schatten sieht die kommunale Wirtschaft bei den Vorschlägen. „Mit dem Eckpunktepapier gibt die BNetzA endlich den lang ersehnten Startschuss für die Reform der Anreizregulierung, die entscheidend für den Erfolg der Energie- und Wärmewende ist. Das begrüßen wir“, erklärt dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Positiv sei, dass die BNetzA das Ziel einer effizienten Transformation der Netze teilt und Änderungen bei Kosten für Netzbetreiber schneller berücksichtigen wolle.

VKU nennt viele Vorschläge sinnvoll, sieht aber auch Schatten

In die richtige Richtung gehen laut Liebing Vorschläge wie einheitliche Eigenkapital-Zinssätze für Neu- und Bestandsanlagen sowie deren Gültigkeit für eine komplette Regulierungsperiode. Dies mache Investitionen attraktiver und sorge für Planungssicherheit. Sinnvoll seien auch die Vorschläge für die Gasverteilernetze in den Kommunen. Je nach Situation vor Ort und kommunaler Wärmeplanung werden sie entweder auf Wasserstoff oder grüne Gase umgerüstet, zu Speichern umgewidmet oder ganz stillgelegt. Auf all das sei die bisherige Regulierung nicht ausgelegt. Für die Verkürzung der Nutzungsdauern bei der Abschreibung oder die Möglichkeit, Rückstellungen für die Kosten absehbarer Stilllegungen bilden zu dürfen, habe sich der Verband seit langem stark gemacht.

Äußerst kritisch bewertet der VKU, dass mit den Eckpunkten auch wesentliche Elemente der Anreizregulierung in Frage gestellt werden, die bislang sinnvoll gewesen seien. So kritisiert der Verband den  Vorschlag, das Konzept der Nettosubstanzerhaltung und die kalkulatorische Gewerbesteuer abzuschaffen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigte sich einig mit der Behörde, „dass der Regulierungsrahmen mit Blick auf die Anforderungen der Energiewende optimiert werden sollte“. Dabei lobt der Verband die Absicht der BNetzA, dass dies in einem offenen und konstruktiven Dialog erfolgen soll. Das Ziel sei klar: Die regulatorischen Rahmenbedingungen müssen es den Netzbetreibern ermöglichen, das Netz im Sinne der Energiewende weiterzuentwickeln und die enormen Investitionen zu stemmen.

Müller betont immer wieder Dialogbereitschaft

BNetzA-Präsident Klaus Müller hatte bei der Präsentation seiner Vorschläge immer wieder seine Dialogbereitschaft betont. Das Eckpunktepapier sei nicht die Festlegung. Es sei „ein Impuls für eine ausführliche und ergebnisoffene Diskussion, wir haben dafür viel Zeit und Geduld“. Doch natürlich ist die Zeit begrenzt. Am 2. Februar lädt die Behörde zu einem ersten persönlichen und digitalen Austausch ein. Rückmeldungen sind bis 16. Februar möglich. Die zahlreichen Festlegungsverfahren sollen ab Ende 2024 und im Jahr 2025 konsultiert und beschlossen werden. 2026 sollen Netzbetreiber dann Planungssicherheit für die fünfte Regulierungsperiode haben, die bei Gas 2028 und bei Strom 2029 beginnt.

Strukturell sieht sich die Behörde auf ihre wachsende Verantwortung vorbereitet. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes wurde dort eine „Große Beschlusskammer“ eingerichtet. Sie setzt sich aus dem Präsidium der Bundesnetzagentur sowie den Vorsitzenden der Beschlusskammern und Abteilungsleitungen aus dem Energiebereich zusammen. Die Große Beschlusskammer ist zuständig für alle bundesweit geltenden Festlegungen zum Netzzugang und zur Ermittlung der Entgelte. Einzelfestlegungen gegenüber Unternehmen, zum Bespiel die Bestimmung von Erlösobergrenzen, seien weiter in den bisherigen Beschlusskammern verortet.

Statt der vorgeschlagenen Verkürzung der Regulierungsperiode sei die Bundesnetzagentur auch offen für andere Vorschläge, die eine zeitgerechte Anerkennung der Kosten besser erreichen. Gleichzeitig müssen die Vorschläge aber „praktisch umsetzbar sein und Anreize zur Kosteneinsparung setzen“.

Pauschalen statt individueller Ermittlung

Als Beispiel für mögliche Pauschalierungen nannte Müller die Anwendung einer standardisierten Bestimmung der Kapitalkosten über einen sogenannten WACC. Dieser könne eine Bestimmung der Kapitalkosten im Einzelfall ersetzen. Auch die Bestimmung des Umlaufvermögens will Müller pauschalieren. Die Bundesnetzagentur schlage auch vor, den Katalog der bisher jährlich zu ermittelnden und anzupassenden „dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten“ zu reduzieren.

Fragen zur Netzentgeltbildung im engeren Sinne sollen zu einem späteren Zeitpunkt erörtert werden, teilt die BNetzA mit. Die Diskussion zu Anpassungen der Regulierung für Übertragungsnetzbetreiber finde ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt statt. (wa)

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