Energieversorger EWE plant, die LNG-Leitung bis Ende 2023 abzuschließen. (Symbolbild)

Energieversorger EWE plant, die LNG-Leitung bis Ende 2023 abzuschließen. (Symbolbild)

Bild: © EWE

Über wichtige Projekte zum Ausbau der erneuerbaren Energien und andere große Infrastrukturvorhaben sollen Gerichte künftig schneller entscheiden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren, die etwa den Ausbau des Schienennetzes, von Flughäfen, Fernstraßen, Bundeswasserstraßen, Windenergie-Anlagen, Hochspannungsleitungen und größeren Gasversorgungsleitungen betreffen.

"Deutschland braucht mehr Tempo", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Die Beschleunigung von großen Infrastrukturprojekten sei "eine wichtige Voraussetzung für die Modernisierung unser Landes, für künftiges Wachstum und Wohlstand".

Gas für den Süden

Regierungssprecher Steffen Hebestreit antwortete auf die Frage, ob die für diese Projekte nun beschlossene Beschleunigung womöglich später auch für andere Verfahren kommen könnte: "Wenn man alles priorisiert, ist nichts priorisiert". Jetzt gehe es darum, dass im Norden Flüssiggas-Terminals gebaut würden, und dass "im Süden des Landes auch Gas ankommen muss".

Der Entwurf aus dem Justizministerium sieht unter anderem die Bildung spezialisierter Kammern oder Senate für Planungsrecht vor sowie konkrete Fristen, damit sich die Verfahren zu solchen Großprojekten in Zukunft nicht mehr jahrelang hinziehen. Außerdem soll ein Gericht einen Mangel des angefochtenen Verwaltungsaktes dann außer Acht lassen können, "wenn offensichtlich ist, dass dieser in absehbarer Zeit behoben sein wird". Der Bundestag muss den Neuerungen noch zustimmen.

Beschleunigung der Abläufe

Baden-Württemberg, das bei Windkraftanlagen zu den Schlusslichtern unter den größeren Bundesländern zählt, hatte Anfang August bereits einen Infrastruktur-Senat am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingerichtet. Er soll insbesondere für Verfahren im Zusammenhang mit Windkraftanlagen zuständig sein.

Das Bundesjustizministerium hatte im Vorfeld betont, bei dem Vorhaben gehe es nur um eine Beschleunigung der Abläufe. Die Rechte der Kläger blieben vollständig erhalten. (dpa/jk)

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