Enovos ist zu 100 Prozent in das Betriebsführungs- und Wartungsgeschäft der Wirsol eingestiegen.

Enovos ist zu 100 Prozent in das Betriebsführungs- und Wartungsgeschäft der Wirsol eingestiegen.

Bild: © Rainer Sturm/pixelio.de

Die Solarbranche hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen den Solardeckel eingelegt. Mittels einer einstweiligen Anordnung soll sichergestellt werden, dass die Bundesregierung eine seit Monaten angekündigte, aber immer wieder vertagte Gesetzesänderung zur Beseitigung des Förderstopps für neue Solarstromanlagen umsetzt.

Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW), der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat, appellierte am Montag eindringlich an die Mitglieder des Bundestages, in der kommenden Woche "die letzte Chance zu wahren, den Solardeckel gerade noch rechtzeitig vor dem voraussichtlichen Erreichen der Förderbeschränkung zu kippen".

Begründung für die Beschwerde

Beschwerdeführer ist ein Solarunternehmen aus Hessen, dessen Existenz durch den in diesem Sommer erreichten Solardeckel bedroht wird und das dies gegenüber dem Gericht detailliert darlegt. Dabei handelt es sich nach ZfK-Informationen um Next Energy. Das Unternehmen beruft sich auf die Verletzung seiner Grundrechte auf Eigentum aus Artikel 14 Grundgesetz.

Die zur Beschwerde bevollmächtigte Berliner Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz verweist in ihrer Begründung darüber hinaus auf Paragraph 49 Absatz 6 im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Bundesregierung habe es trotz klarer gesetzlicher Frist versäumt, rechtzeitig vor Erreichen des Förderdeckels eine Neugestaltung der bisherigen Regelung vorzunehmen. Next Energy wird von über 100 weiteren Unternehmen, vor allem Projektierer und Handwerker, aus dem gesamten Bundesgebiet unterstützt, die sich durch den Solardeckel ebenfalls in ihrer unternehmerischen Existenz bedroht sehen.

„Aufprall verhindern“

„Mit der Verfassungsbeschwerde zieht die Solarbranche die Reißleine am Rettungsschirm, um in letzter Sekunde den Aufprall zu verhindern“, erläutert BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig die jüngste Brancheninitiative. Auslöser für die Beschwerde sei gewesen, dass auch in der letzten Sitzungswoche des Bundestages keine Gesetzeseinbringung erfolgte. Damit konnte der Bundesrat nicht wie erhofft am 5. Juni die Abschaffung des Solardeckels beschließen.

„Der Bundestag wird in der kommenden Sitzungswoche hoffentlich eine gütliche Einigung ermöglichen, indem er endlich verbindlich die Abschaffung des Solardeckels beschließt. Nur dann kann der Bundesrat den Fall des Solardeckels am 3. Juli besiegeln. Für diesen Fall werden wir die Verfassungsbeschwerde selbstverständlich sofort zurückziehen“, so Körnig. Bei einer ausbleibenden Abschaffung des Solardeckels würde sich der Solarmarkt nach BSW-Einschätzung mehr als halbieren. Schon eine vorübergehende Förderunterbrechung würde massive Schäden in der Solarwirtschaft verursachen. (hp)

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