Staatsgelder wegen Kohleausstieg könnten gegen EU-Recht verstoßen

Das Braunkohlekraftwerk Weisweiler der RWE im Rheinischen Revier
Staatliche Zahlungen an Energiekonzerne wegen des beschlossenen Kohleausstiegs könnten gegen EU-Recht verstoßen. Die EU-Kommission teilte am Dienstag mit, sie habe «Zweifel an der Vereinbarkeit der Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften».
Konkret gehe es um 4,35 Milliarden Euro an RWE und Leag für entgangene Gewinne und zusätzliche Tagebaufolgekosten wegen des bevorstehenden Ausstiegs aus der Kohleverstromung in Deutschland. In erster Linie gehe es um die Angemessenheit dieser Entschädigungszahlungen.
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