Recht & Regulierung

Statkraft legt Beschwerde gegen BNetzA-Abmahnung ein

Der Direktvermarkter zieht vor Gericht. Zum einen wehrt er sich gegen den Vorwurf, seinen Bilanzkreis nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet zu haben. Zum anderen erhofft er sich eine grundsätzliche Klärung.
04.06.2020

Die fünf abgemahnten Unternehmen sollen laut BNetzA Energiemengen in der Erzeugungsprognose angemeldet haben, die ihnen nicht zur Verfügung standen.

Das ist ein Paukenschlag: Statkraft Markets wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen die im April von der Bundesnetzagentur ausgesprochene Abmahnung. Die Bundesnetzagentur hatte festgestellt, dass der Direktvermarkter und vier weitere Unternehmen gegen die Pflichten aus dem Bilanzkreisvertrag verstoßen haben. Dem widerspricht Statkraft entschieden. "Entgegen der Auffassung der Bundesnetzagentur sind wir nach wie vor fest davon überzeugt, unseren Bilanzkreis zu jeder Zeit gemäß den maßgeblichen deutschen und europäischen regulatorischen Vorgaben bewirtschaftet zu haben", teilt eine Sprecherin…

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