Noch vor der Anklageverlesung wurde der Prozess vertagt.

Noch vor der Anklageverlesung wurde der Prozess vertagt.

Bild: © Aerial Mike/AdobeStock

Die Abschaffung der Umlagefähigkeit wurde in der Bundesratsdebatte am Freitag zwar angesprochen, aber aus Perspektive der Verbände und Glasfaserunternehmen nicht zufriedenstellend gelöst. Sie ist Teil der Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz bzw. ugs. TKG-Novelle) und steht bereits seit längerem in der Kritik. Wenn ein Infrastrukturbetreiber Glasfaserkabel in große Wohnanlagen verlegt, sollten diese bis zur Refinanzierung der Investition vergütet werden. Gleichzeitig sollte ein verbindlicher Open-Access-Zugang dafür eingeräumt werden. Für diese moderne Auslegung und Umsetzung sprachen sich neben der VKU, der Breko, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Buglas aus.

Mehr zur TKG-Novelle können Sie in der ZfK-Dezemberausgabe 2020 auf Seite 1 und Seite 4 nachlesen.

Ebenso der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) bekräftigte bei der Plenarsitzung, wie wichtig diese Umlage sei: "Die komplette Streichung ist ein gewichtiges Problem, weil sie den Glasfaserausbau in großen Wohnanlagen überhaupt nicht anregen wird." Wenn der Infrastrukturausbauer seine Kosten nicht refinanziert kriege, würde er perspektivisch gar nicht ausbauen.

Städte könnten weiße Flecken der Zukunft werden

Ohne die Umlage könnten "die Städte und die großen Wohnanlagen die weißen Flecken der Zukunft werden", warnt der Wirtschaftsminister. Deshalb brachte das Land Schleswig-Holstein auch einen Antrag ein, die Umlagefähigkeit zu modernisieren. Auch mehrere Verbände wie der Deutsche Landkreistag oder der VKU appellierten kurz vor der Plenarsitzung noch dahingehend: "Eine solche Modernisierung wäre ein praktikabler Kompromiss in der Debatte um Abschaffung und Erhalt der Umlagefähigkeit", bekräftigten die Verbände in ihrem gemeinsamen Statement.

Der Antrag wurde aber abgelehnt. Breko-Geschäftsführer Stephan Albers kritisierte diese Entscheidung in einem Statement: "Dass der Bundesrat den Antrag des Landes Schleswig-Holstein dazu heute abgelehnt hat, ist ein schlechtes Signal für den weiteren Glasfaserausbau." Der Bundesrat bittet den Bundestag den dazugehörigen Artikel nochmals zu prüfen. Jedoch sendet eine Prüfung ein geringeres Signal als ein Antrag.

Universaldienst wird auch vom Bundesrat kritisch betrachtet

Gleichzeitig signalisierte Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin aus dem Bundeswirtschaftsministerium, dass die Regierung aber "Raum für gute Ideen" lasse und "wir noch nicht am Ende dessen sind, was das Haus noch verabschieden wird". Sie bekräftigte zugleich, dass der Gesetzentwurf Deutschland auf dem Weg zur Gigabitgesellschaft voranbringen solle und parallel dazu die Rechte der Verbraucher stärken möchte.

Positiv sieht der Breko, dass der Bundesrat den Vorrang des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus vor staatlichen Eingriffen wie dem Universaldienst betont. "Die Länderkammer hat klargemacht, dass der Universaldienst, so wie es auch der EU-Gesetzgeber vorgegeben hat, nur das allerletzte Mittel ist, um eine Mindestversorgung sicherzustellen, wenn weder ein von den Unternehmen selbst finanzierter oder ergänzend ein geförderter Ausbau nicht möglich ist", so Albers. Bei der Schaffung einer Mindestversorgung in besonders schwer erschließbaren Gebieten seien auch funkgestützte Lösungen, wie zum Beispiel die Satellitenkommunikation, in Betracht zu ziehen, ergänzt er. (gun)

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