"Die TKG-Novelle ist darauf ausgelegt, den Glasfaserausbau in Deutschland voran zu bringen. Insbesondere schafft sie durch die vorgesehenen Regulierungserleichterungen für Glasfaseranschlüsse Planungssicherheit und damit Investitionsanreize", bekräftigt Bernhard Palm, CEO der NetCom BW, Telekommunikationstochter der EnBW. Die Novelle sollte bereits im Dezember vergangenen Jahres in Kraft treten. Nun gilt sie ab diesem Dezember.
Darüber hinaus erfreut sich der CEO genauso wie gesamte Branche über die modernisierte Umlagefähigkeit. TK-Unternehmen können über sieben Jahre die Investitionskosten in Glasfasernetze in größere Wohnanlagen dadurch refinanzieren. Dafür müssen sie aber den Konkurrenten einen Open-Access-Zugang gewähren, wodurch die Mieter wiederum profitieren.
Ein theoretisches Konstrukt, praktisch händelbar
Der Paragraf 149 könnte in dem Kontext aber die Kommunalwirtschaft benachteiligen, fürchtet beispielsweise der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP). Denn die Textpassage regelt die Entgelte für die Mitbenutzung gebäudeinterner Glasfaser-Strukturen. Grundsätzlich darf der Gebäudeeigentümer ein Entgelt verlangen. Aber wenn dieser und der Netzbetreiber bzw. Glasfaserausbau wirtschaftlich miteinander verbunden sind, darf die Bundesnetzagentur regulatorisch abweichend beim Preis eingreifen.
Bei diesem theoretischen Konstrukt gibt die Branche aber bisher Entwarnung: Fabian Bühring, Bereichsleiter für Telekommunikation bei den Stadtwerken Neumünster, schätzt die Auswirkung als minimal ein. "Weil es sich lediglich um einen geringfügigen Preisanteil handelt und sich erst eine Fallpraxis der Handhabung durch die Bundesnetzagentur entwickeln muss", so Bühring.
Wozu die Sorge um die Wohnungsanschlüsse?
Aufgrund dessen, dass es sich um ein sehr komplexes Thema handle, sei eine frühzeitige und langfristige Bearbeitung in den Gremien sinnvoll, denkt Marco Braune-Frehse. Dennoch ist dieser Gedanke für den Geschäftsbereichsleiter für Netzinformationsmanagement und Telekommunikation bei der niedersächsischen LeineNetz noch sehr zukunftsorientiert.
"Die Kombination von kommunalem TK-Unternehmen und Immobiliengesellschaft findet sich deutschlandweit nicht so oft. Außerdem haben wir überwiegend in Deutschland noch nicht einmal flächendeckend die Glasfaserleitungen vor dem Haus oder gar in das Haus verlegt. Wozu sorgen wir uns nun bereits um die Netzebene 4?" Die Stadtwerke Neustadt am Rübenberge sind Anteilseigener der Netzgesellschaft LeineNetz und gleichzeitig Immobilienbesitzer über die eigene Gesellschaft Rouvenwerk. Die angeschnittene Konstellation treffe somit zwar zu, aber Braune-Frehse ist nicht beunruhigt.
Alternative Verlegemethoden: Nur als "Soll-Bestimmung"
Im Gegensatz dazu bedauern Verbände wie beispielsweise der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) oder der VATM, dass sowohl das One-Stop-Shop-Prinzip für Genehmigungen im Rahmen des Glasfaserausbaus, als auch die Erleichterungen bei alternativen Verlegemethoden wie Micro-Trenching nur als "Soll"-Bestimmungen in dem Gesetz niedergeschrieben wurden. Für die Verbände hätten diese zwei Faktoren den Glasfaserausbau beschleunigt.
Mehrkosten würden Kommunen und Kunden tragen
Das sich die alternativen Verlegemethoden nicht in der Novelle wiederfinden, findet die Kommunalwirtschaft hingegen nicht ganz so tragisch. "Die neuen Methoden in Bezug auf geringe Tiefe oder spezielle Bauarten würden den Ausbau nur in einen ersten Schritt scheinbar günstiger und schneller machen", setzt Braune-Frehse zur Erklärung an. Da die Glasfaserkabel aber in den Gehwegen über die regulären Leitungen wie Strom oder Wasser drüber verlegt würden, hätte man anschließend die "teure Rechnung" bei netztechnischen Baumaßnahmen der Versorger und der Straßen- und Gehwegunterhaltung der Wegebaulastträger.
Denn dann werden künftige Bauarbeiten überwiegend per Handsuchschachtung anstatt Baggerschachtung erfolgen, die teurer seien, so Braune-Frehse. Die Mehrkosten tragen dann die Kommunen und Versorger bei Reparaturen und Umverlegungen oder die Kunden über steigende Netzentgelte und vermutlich geringere Konzessionseinnahmen in den Kommunen.
Methoden stören die Statik
"Außerdem zeigt sich oft, dass diese Methoden die Statik stören. Nach fünf bis sechs Wintern sacken ihnen Gehwege ab oder Straßenteile brechen auf." Wenn zwei weit voneinander stehende Gebäude verbunden werden sollen, so konnte man schon lange auf die Horizontalbohrung setzen. "Eine erprobte Bauform genauso wie das Pflügen und Fräsen für ländlichere Strecken", skizziert der Geschäftsbereichsleiter Ansätze, die keine neuartigen Bauformen sind. (gun)



