Recht & Regulierung

ÜNB mit komplett neuem Regelenergiemarkt-Design

Wenn der deutsch-österreichische Strommarkt am 1. Oktober an der Grenze geteilt wird, muss die grenzüberschreitende Ausregelung des Systems anders organisiert werden. Es wird radikal anders.
14.03.2018

Die deutschen und österreichischen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben am Montag eine Marktkonsultation gestartet für ein neues Design des grenzüberschreitenden Sekundärregelleistungs(SRL)-Marktes. Geht es nach diesen Vorstellungen, ändert sich in der Ausschreibung von SRL fast alles - zwar nur für das grenzüberschreitende Segment, aber als binnenmarktkonforme Blaupause für alle Segmente der noch stark national abgeschotteten Regelenergiemärkte in der EU. Die Konsultation läuft bis 15. April, die Einführung steht teilweise unter Vorbehalt von Bundesnetzagentur und der Wiener E-Control.

Am 1. Oktober wollen die fünf ÜNB Tennet, Amprion, 50Hertz, Transnet BW und Austrian Power Grid den neuen grenzüberschreitenden SRL-Markt starten - den ersten in Kontinentaleuropa. Das Datum ist kein Zufall. Vielmehr endet an jenem Montag die gemeinsame deutsch-österreichische Strompreiszone. Bis dahin spielt es im Großhandelsmarkt keine Rolle, ob Strommengen innerhalb der beiden Staaten oder grenzüberschreitend gehandelt werden. Dann aber führen die ÜNB auf Druck der deutschen Politik an der Staatsgrenze ein Engpassmanagement ein, wie es an allen anderen EU-Binnengrenzen besteht. Das bedeutet, dass, sobald über die Staatsgrenze hinweg mehr als 4900 MW grenzüberschreitende Leistung nachgefragt werden, binationale Strommengen zusammen mit der dazu erforderlichen Übertragungskapazität separat gehandelt werden müssen.

Künftig auch 1-MW-Gebote erlaubt

Vom 1. Oktober an spielt die Staatsgrenze auch für den Regelenergiemarkt eine größere Rolle. Das ist jener Markt, über den die ÜNB elektrische Leistung zur kurzfristigen Stabilisierung des Stromsystems ausschreiben. Für die grenzüberschreitende SRL, die in der Abrufreihenfolge innerhalb des Regelenergiemarktes gleich nach der 15-minütigen Primärregelleistung drankommt, stellen sich die fünf ÜNB folgendes Design vor:

  • Es sollen maximal 280 MW positive und negative SRL ausgeschrieben werden, und zwar aus den 4900 MW, die für Langfristkapazitätsbuchungen reserviert sind. Ob das nicht schon zu viel ist – diese Leistung geht dem grenzüberschreitenden Energy-only-Markt ab – wollen die ÜNB ständig evaluieren. Zum Vergleich: Die vier deutschen ÜNB beschaffen derzeit rein innerdeutsch 1795 MW negative und 1869 MW positive SRL.
  • Der Vorrang des Leistungspreises in der Zuschlagreihenfolge der SRL (und der MRL) wird bei der grenzüberschreitenden Variante Geschichte sein. Die ÜNB wollen hier vielmehr den angebotenen Leistungspreis in Euro pro MWh umrechnen und mit dem angebotenen Arbeitspreis, der mit einem noch zu bestimmenden "Gewichtungsfaktor" auf- oder abgewertet wird – zusammenzählen. Die entscheidende Summe daraus nennt sich "Zuschlagswert".
  • Für den Leistungspreis ist ein Deckel von 5000 Euro pro MW vorgesehen. Da weiterhin Vier-Stunden-Abschnitte ausgeschrieben werden sollen, sind dies umgerechnet 1250 Euro pro MWh.
  • Für den Arbeitspreis in Euro pro MWh gibt es zwar keine Obergrenze. Aber Anbieter, die mehr als 10000 Euro pro MWh für Stromeinspeisung oder -entnahme verlangen, sollen in jedem Fall veröffentlicht werden. Sie kommen also an einen gewissen Pranger. Im deutschen Minutenreserveleistungsmarkt hatte die Bundesnetzagentur Anfang Januar einen Arbeitspreisdeckel von +/-9999 Euro pro MWh eingezogen.
  • Es werden nicht mehr ganze Wochen ausgeschrieben, sondern Kalendertage - Vorteil für kleinere Anbieter. Die Ausschreibung beginnt dann genau eine Woche vor dem ausgeschriebenen Kalendertag um 10 Uhr und endet am Vortag um 8 Uhr.
  • Künftig sind auch Leistungsangebote von einem bis vier MW zulässig – sofern der betreffende Anbieter nur ein einziges solches Angebot pro Zeitscheibe und Vorzeichen macht.
  • Die ÜNB wollen mit den Neuerungen folgenden neuen EU-Verordnungen im Rahmen des Energiebinnenmarktes entsprechen: Nummer 2017/1485 vom August 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Übertragungsnetzbetrieb (SO-GL) und Nummer 2017/2195 vom November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem ("Electricity Balancing Guidelines", EB-GL). (geo)