Verband stellt klar: Umsatzsteuer für PV-Anlagen entfällt dauerhaft
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Seit Anfang 2023 beträgt der Mehrwertsteuersatz, der bei Kauf und Installation dem Anlagenbetreiber in Rechnung gestellt wird, null Prozent. (Symbolbild)
Bild: © Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Der reduzierte Steuersatz oder auch Nullsteuersatz beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern wird dauerhaft gültig sein, wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) auf Basis einer Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) betont. Die seit Jahresanfang geltende Steuerbefreiung hatte zuletzt mit dazu beigetragen, dass in der ersten Jahreshälfte mehr Solarstromanlagen und Solarstromspeicher im Eigenheimsegment verbaut wurden als im Gesamtjahr 2022. Gleichzeitig entstand offenbar bei vielen Verbrauchern Verunsicherung darüber, auf welchen Zeitraum die Steuererleichterung…
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