Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-"Salzburgleitung".

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-"Salzburgleitung".

Bild: © Volker Witt/AdobeStock

Ein wegweisendes Urteil setzt die Politik beim Klimaschutz unter Druck. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag, dass die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz nachbessern muss, um die Freiheitsrechte jüngerer Generationen zu schützen.

Union und SPD gaben sich umgehend gegenseitig die Schuld für die Versäumnisse, kündigten aber eine rasche Reaktion an. Vor allem Klimaschützer sehen sich in ihrer Kritik an der Regierung bestätigt.

Noch in diesem Sommer sollten Eckpunkte für ein verbessertes Klimaschutzgesetz vorgelegt werden, sagten Vizekanzler Olaf Scholz und Umweltministerin Svenja Schulze (beide SPD) nach dem Urteil aus Karlsruhe. Auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) betonte: «Das müssen wir umsetzen.»

Richter sehen die Kläger in ihren Freiheitsrechten verletzt

Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 genauer zu regeln. Damit waren Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer zum Teil erfolgreich (Az.: u.a. 1 BvR 2656/18).

Die teils noch sehr jungen Leute seien durch Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter. «Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.»

Das Klimaschutzgesetz wurde Ende 2019 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es legt für die Jahre bis 2030 für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Das soll dazu beitragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, um die Folgen des Klimawandels so gering wie möglich zu halten.

Ministerin Schulze fühlt sich durch Entscheidung bestätigt

Schulze betonte, sie habe sich immer schon dafür eingesetzt, auf dem Weg hin zur Treibhausgasneutralität 2050 auch ein Zwischenziel für 2040 festzulegen. Das sei aber mit CDU und CSU «nicht machbar» gewesen. «Insofern ist das jetzt erst einmal gut, dass das Bundesverfassungsgericht sagt, da könnt ihr euch nicht wegducken, da müsst ihr klarer auch was vorgeben», sagte sie.

Scholz warf vor allem Altmaier eine Blockadehaltung vor. «Immer blinken für große Klimaziele, aber niemals real handeln, sondern immer ganz hart auf der Bremse stehen» - dieses Politikprinzip sei jetzt gescheitert. «Jetzt muss wirklich gehandelt werden - und ich bin bereit das zu tun», kündigte der SPD-Kanzlerkandidat an.

Auch Altmaier forderte mehr Tempo beim Klimaschutz. Der Weg zur bis 2050 angestrebten Klimaneutralität müsse nun unumkehrbar gemacht werden, sagte er und erinnerte an seine Vorschläge vom vergangenen September. Damals hatte er angeregt, dass Bundestag und Bundesrat eine Charta beschließen, die bis zur angestrebten Klimaneutralität 2050 jährliche Treibhausgas-Minderungsziele festlegt.

Dobrindt plädiert für früheren Kohleausstieg

CSU-Chef Markus Söder forderte eine schnelle Generalrenovierung des Klimaschutzgesetzes. Der Chef der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Alexander Dobrindt, regte einen früheren Kohleausstieg, mehr Tempo beim CO2-Emissionshandel und eine schnellere Umrüstung auf alternative Antriebe an, um bis 2030 mehr CO2 einzusparen.

Auch die Grünen und die Klimabewegung fühlen sich durch das Urteil bestätigt. Grünen-Chefin Annalena Baerbock sprach von einer historischen Entscheidung. Bis Mitte dieses Jahrzehnts müssten jährlich doppelt so viel Erneuerbare Energien ausgebaut werden wie jetzt, Deutschland müsse schneller aus der Kohle aussteigen und ab 2030 nur noch emissionsfreie Autos zulassen. Die Grünen-Fraktion will, dass das Thema in der kommenden Woche im Bundestag diskutiert wird.

Auch die Wirtschaft befürwortet langfristige Ziele. Das schaffe Planungssicherheit für die Unternehmen, neue Technologien zu entwickeln und massiv zu investieren, erklärte der BDI. Das Urteil zum Klimaschutzgesetz könnte das Ende der Kohleverstromung in Deutschland nach Ansicht von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart deutlich beschleunigen. «Ein Kohleausstieg kann in NRW auch deutlich früher umgesetzt werden, als es bisher vom Bund gesetzlich normiert ist», sagte der FDP-Politiker dem «Kölner Stadt-Anzeiger» (Freitags-Ausgabe).

Liebing: "Können uns Abwarten nicht mehr leisten"

"Das Urteil erhöht den Druck, für den Klimaschutz langfristig klare und verlässlichere Rahmenbedingungen zu schaffen. Wir können uns Abwarten und Aufschieben nicht mehr leisten", kommentierte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einer Pressemitteilung.

Der BDEW sieht in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts  eine Chance für eine vorausschauendere, langfristiger ausgerichtete Energiepolitik im Sinne des Pariser Abkommens – für den Ausbau der erneuerbaren Energien, den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft sowie eine klimaneutrale Mobilität und Wärmeversorgung. 

Nach Ansicht des Verfassungsgerichts wären nach 2030 immer dringendere und kurzfristigere Maßnahmen nötig, um das Klimaziel zu erreichen.

Gericht: "Nach 2030 drohen drastische Einschränkungen durch Treibhausgas-Emissionen"

«Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind», heißt es in der Erklärung des obersten deutschen Verfassungsgerichts.

Der Gesetzgeber hätte Vorkehrungen treffen müssen, «um diese hohen Lasten abzumildern». Das Gericht bezieht sich auf Artikel 20a des Grundgesetzes. Darin heißt es: «Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.»

Gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas könnten künftig gerechtfertigt sein

Es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen und nachfolgenden Generationen die dann nötige radikale Reduzierung zu überlassen, urteilten die Richter. Denn in dieser Generation könnten dann selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. (dpa/hoe)

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