Die geplante Reform des Luftverkehrsgesetz drohe ein Drittel der Landesfläche für Windenergie zu sperren, warnt der Bundesverband Windenergie (BWE). Das Gesetz soll der Flugsicherung der Bundeswehr neues Gewicht verleiehen. Der Branchenverband befürchtet dadurch hingegen massive Einschränkungen für den Ausbau der Windenergie an Land.
Konkret geht es um den Paragraphen 18a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), den der Gesetzgeber im Rahmen des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes ändern möchte. Die Norm soll die Funktionsfähigkeit von Flugsicherungseinrichtungen vor Störungen von Bauwerken schützen. Flugsicherungseinrichtungen befinden sich am Boden und sind für die Navigation eines Luftfahrzeugs erforderlich.
Der Reformvorschlag des LuftVG sieht derzeit eine Erweiterung dieses Bauverbots vor. Zukünftig könnten dann auch "stationäre militärische Einrichtungen zur Kontrolle des Flugbetriebs" die Errichtung von Windkraftanlagen verhindern.
33 Prozent
Der BWE sieht die mögliche Änderung kritisch. "Windenergieanlagen sind deutlich zu niedrig, um eine Störquelle für die Flugsicherung zu sein", lässt sich BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek in einer Mitteilung zitieren. Die relevanten Höhen des kontrollierten Luftraumes lägen wesentlich höher. Zudem habe der Gesetzgeber bislang keine Gründe für die Erweiterung vorgewiesen.
"Allein aufgrund der weiträumigen Interessenbereiche von jeweils 50 Kilometern um die 18 Radarstandorte wären etwa 33 Prozent der gesamten Landesfläche betroffen", so Heidebroek. "In diesen Bereichen wäre der Ausbau der Windenergie an Land kaum mehr möglich."
Zusätzlicher Abstand
Der BWE macht gleichzeitig darauf aufmerksam, dass die Hoffnungen auf pragmatische Lösungssuche aktuell von immer mehr Zweifeln begleitet werden. Zunehmend reklamiere die Bundeswehr um militärisch genutzte Flugplätze und Tiefflugstrecken zusätzliche Abstandsradien, die fachlich nicht begründet seien.
"Zwischen dem Ausbau der Windenergie an Land und den Belangen der Bundeswehr muss es einen Ausgleich geben", fordert die BWE-Präsidentin. Eine Kompromiss könnte etwa die geplante Arbeitsgemeinschaft Windenergie und Bundeswehr erarbeiten. (jk)



