Die Liegenschaften des Landes NRW sollen bald zum Solarstrom-Eldorado werden. Zumindest wenn der Antrag der Regierungsfraktionen konkret wird.

Die Liegenschaften des Landes NRW sollen bald zum Solarstrom-Eldorado werden. Zumindest wenn der Antrag der Regierungsfraktionen konkret wird.

Bild: © digitalstock/Adobe Stock

Das Internetportal mit dem sperrigen Namen "Marktstammdaten-Register" geht ans Netz – nachdem die zuständige Bundesnetzagentur den Start seit zwei Jahren mehrfach verschieben musste. Auf dem Portal müssen sich alle Akteure im Strom- und Gasmarkt registrieren – "ob Betreiber von Braunkohlekraftwerken oder Einfamilienhausbesitzer mit Photovoltaikanlage auf dem Dach", so Peter Stratmann, zuständiger Referatsleiter bei der Bundesnetzagentur. "Es wird einen umfassenden Überblick über zwei Millionen Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes geben." Das Ziel: "Die zentrale Erfassung der Daten baut Bürokratie ab und verbessert gleichzeitig die Datenqualität und Transparenz", so Stratmann.

Die kommunalen Unternehmen im Energiesektor sind für die Registrierung auf dem neuen Online-Portal – wie alle anderen Akteure auch – in ihren verschiedenen Rollen in der Pflicht: als Netzbetreiber, als Strom-Erzeuger und/oder auch etwa als Messstellenbetreiber. "Das Marktstammdatenregister soll die Informationen und vielen Meldepflichten, die in den letzten Jahren für Energieversorger und Netzbetreiber hinzugekommen sind, bündeln und andere Register vereinfachen beziehungsweise ganz abschaffen", betont Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). "Das führt zu einer Verbesserung der Datenbasis im Energiemarkt und zu weniger Bürokratie. Ein weiterer Schritt hin zur dringend notwendigen digitalisierten Energiewelt."

Welche Neuerungen gelten ab Februar?

Was kommt ab 31. Januar auf die kommunalen Akteure zu? "Das hängt von ihrer Rolle ab", erklärt Wieland Lehnert von der Kanzlei Becker Büttner Held in Berlin. "Als Energieerzeuger müssen sie ihre neuen und ihre bestehenden Anlagen auf dem Portal registrieren: Neue Anlagen ab Inbetriebnahme innerhalb eines Monats, bestehende binnen Zweijahresfrist ab 31. Januar." Als Netzbetreiber müssen sie sich separat registrieren. "Aber mit dem 31. Januar realisiert sich gerade auch ihre Prüfungspflicht bezüglich der Anlagen ihrer Stromerzeuger", so Lehnert. Das heißt: "Sobald die Erzeuger ihre Stammdaten registriert haben, müssen die kommunalen Netzbetreiber diese Daten auf Abweichungen prüfen und Fehler gemeinsam mit dem Stromerzeuger bereinigen." Nicht zuletzt müssen sie nun ihre Stromerzeuger darauf hinweisen, sich ab 31. Januar auf dem Online-Portal zu registrieren.

Erst beim Betrieb des Marktstammdaten-Registers wird sich zeigen, ob es gut durchdacht ist: "Wichtig ist, dass das Register nicht nur die Ist-Lage abbildet, sondern technologisch zukunftsfähig ist. Dafür sind bei der Architektur Umsicht und Schnittstellen erforderlich, um in einer digitalisierten Welt smart Synergien und Chancen zu heben", betont VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche.

Die Netzagentur geht von etwa zwei Millionen Anlagen aus, die registriert werden müssen. Darunter sind rund 1,7 Millionen Solaranlagen. (uw/al)

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