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Die Bundesnetzagentur hat ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem sie eine Anpassung der Abschreibungsmodalitäten für Anlagen im Gassektor vorschlägt. Das Eckpunktepapier ist Teil eines Festlegungsverfahrens, das nun eingeleitet wird.

„Die Bedeutung von Erdgas wird in vielen Sektoren abnehmen. Teile des Gasnetzes werden für den Transport von Wasserstoff genutzt werden. Andere Teile des Gasnetzes werden spätestens ab 2045 nicht mehr genutzt und stillgelegt,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Mitteilung für die Presse. „Wir erwarten, dass die Nutzerzahlen stärker sinken als die Kosten. Dann würden die verbleibenden Nutzer immer höhere Entgelte zu tragen haben.“ Sein Haus plane nun, dass die Netzbetreiber ihre Kosten zeitlich so verteilen können, dass möglichst viele Kunden sie noch tragen können. „So verhindern wir, dass Kunden, die nicht schneller aus der Erdgasnutzung aussteigen konnten, am Ende zu hohe Belastungen tragen müssen. Gleichzeitig gewährleisten wir, dass Netzbetreiber ihre notwendigen Investitionen in die Erdgasnetze amortisieren können.“

Verschiedene Modelle im Rennen

Die Bundesnetzagentur startet damit einen Dialog über die Abschreibungsmodalitäten für die Erdgasnetze. So schlägt sie hierzu verschiedene Modelle vor, um die Nutzungsdauern auch für Bestandsanlagen zu verkürzen und zusätzliche Flexibilität bei den Abschreibungsmethoden zu schaffen. Das ist zum einen das „Wahlmodell“, bei dem Netzbetreiber sich zwischen einer Anwendung der degressiven und der linearen Abschreibungsmethode entscheiden können. Zum anderen gibt es das „Korridormodell“.

Netzbetreiber könnten Nutzungsdauern dann so wählen, dass die Anlagen bis spätestens Ende 2044 vollständig abgeschrieben wären und damit über Netznutzungsentgelte refinanziert werden könnten. Eine entsprechende Regelung für Neuanlagen und LNG-Anbindungsleitungen hatte die Bundesnetzagentur bereits 2022 getroffen. Zudem stellt die Bundesnetzagentur neben der linearen Abschreibungsmethode alternative Ansätze wie zum Beispiel die degressive Abschreibungsmethode zur Diskussion, um eine sachgerechte Kostenverteilung zu gewährleisten.

Die vorgeschlagenen Modelle sollen Flexibilität gewährleisten und den unterschiedlichen Planungsständen bei der Wärmewende Rechnung tragen. Ziel der Bundesnetzagentur ist zudem die Heterogenität der Netze. So könnten Netzbetreiber auch deutlich schneller aus der Gasversorgung aussteigen, sofern sie einen beschleunigten Ausstieg aus der Gasversorgung in ihrem Versorgungsgebiet erwarten.

Starke regionale Unterschiede

Schnellere Abschreibungen gehen allerdings grundsätzlich mit zunächst höheren Entgelten einher, wobei die konkreten Auswirkungen auf die Entgelte jeweils stark von der regionalen Umsetzung der Wärmewende abhängen werden. Die Bundesnetzagentur geht jedoch von einem moderaten Entgeltanstieg aus.

Prognoserechnungen der Bundesnetzagentur zeigen, dass eine Anpassung der Abschreibungsmöglichkeiten mit Blick auf den Ausstieg aus dem Erdgas für Bestandsanlagen unabdingbar ist. Andernfalls würden sich zum 31. Dezember 2044 nicht amortisierte Restwerte in Höhe von mehreren Milliarden Euro ergeben. Zudem wäre letztlich ein erheblicher Anstieg der Netznutzungsentgelte zu Lasten der verbleibenden Netzkunden zu erwarten. 

Regelungen sollen ab 2025 greifen

Die Bundesnetzagentur stellt die Eckpunkte zur Konsultation. Stellungnahmen können bis zum 28.03.2024 abgegeben werden. Es ist geplant, das Verfahren so abzuschließen, dass die Regelungen bereits im Jahr 2025 Wirksamkeit entfalten.

Die Eckpunkte können unter www.bundesnetzagentur.de/gbk-aktuell eingesehen werden.

Restwerte sind unbekannt

Das deutsche Gasverteilnetz hat laut Schätzungen des Gasfachverbands DVGW einen Wiederbeschaffungswert von mindestens 270 Mrd. Euro. Wie hoch die Restwerte sind, die insgesamt in den Büchern der Branche noch stehen, ist nicht bekannt.

Der VKU hatte Anfang des Jahres einen ersten Vorstoß von Klaus Müller begrüßt. Er sprach von einer „sehr sinnvollen Herangehensweise“. (amo)

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