Auch bestehendes Gasnetz soll schneller abgeschrieben werden können
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Der ökonomische Wiederbeschaffungswert des deutschen Gasverteilnetzes liegt laut Schätzungen des DVGW bei rund 270 Mrd. Euro.
Gute Nachrichten für die Gasverteilnetzbetreiber: Sie sollen auch ihre bestehenden Gasnetze künftig schneller als bisher geplant abschreiben dürfen. Spätestens bis Ende 2044 sollen Netzbetreiber bei Bedarf die Wertminderungen an der entsprechenden Leitungsinfrastruktur komplett berücksichtigt haben können.
Das hat Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur, jetzt in einem Interview im Handelsblatt in Aussicht gestellt. Bisher galt diese Regelung nur für Neuinvestitionen in Gasnetze.
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