Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller (Archivbild)

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller (Archivbild)

Bild: © Christoph Soeder/dpa)

Als ein Linkedin-Nutzer der Bundesnetzagentur vor Kurzem unterstellte, die "reine Lehre" zu vertreten, antwortete der Behördenchef persönlich. "'Reine Lehre' sehe ich bei der Bundesnetzagentur nicht", konterte Klaus Müller und nahm einen gerade gestarteten Modellversuch zu Industrienetzentgelten als Beispiel. Seine Behörde sei "ganz nah an der betrieblichen Praxis".

Seit diesem Mittwoch kann der Bundesnetzagentur-Präsident weitere Beispiele anführen. Sowohl bei Einspeise- als auch bei Speichernetzentgelten zeigte sich seine Regulierungsbehörde pragmatisch.

Eigentlich erwog die Bundesnetzagentur, ab 2029 alle Speicher an der Finanzierung der Netzkosten zu beteiligen. Der Aufschrei in der Speicher- und Erneuerbaren-Branche war jedoch groß.

Also lenkte die Regulierungsbehörde ein. Sie will die gesetzlich verankerte Netzentgeltbefreiung für Speicher nun weitgehend beibehalten.

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Ähnliche Zugeständnisse gibt es für Erzeugungsanlagen, die im Vertrauen darauf gebaut wurden, ebenfalls keine Netzentgelte entrichten zu müssen. Entsprechend erleichtert reagierten Branchenvertreter. "Das ist ein wichtiges Signal für den Bestandsschutz und das Vertrauen in stabile Rahmenbedingungen", kommentierte der Energieverband BDEW. "Vertrauensschutz ist ein hohes Gut für alle Beteiligten." Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßte die Entscheidung der Bundesnetzagentur ebenfalls "ausdrücklich".

Schrittweise Einführung von dynamischen Netzentgelten

Auch bei der Einführung dynamischer Netzentgelte ging die Bundesnetzagentur auf Branchenbedenken ein. Schon bei der "Handelsblatt"-Stadtwerketagung ließ Vizepräsidentin Barbie Haller durchblicken, dass nicht alle Spannungsebenen auf einmal kommen würden. Tatsächlich gibt es für die Niederspannungsebene, also dort, wo die meisten Stadtwerke unterwegs sind, keine festen Einführungsfristen.

Den Anfang sollen vielmehr Speicher in den oberen Netzebenen machen. Auch hier kommt frühestens das Jahr 2030 infrage. Für flexible Verbraucher in der Niederspannung denkt die Bundesnetzagentur dagegen an eine Weiterentwicklung jener Module, die auf Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes fußen.

Dass die Regulierungsbehörde aber generell an dynamischen Netzentgelten festhalten will, stößt weiter auf Kritik. Dynamische Netzentgelte würden tief in bestehende Prozesse eingreifen und seien mit einem hohen Umsetzungsaufwand für Netzbetreiber verbunden, kommentierte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Durch falsche Preissignale könnten zudem Investitionen verzerrt werden.

Die spätere Einführung begrüßte der Stadtwerkeverband dagegen. Dies gebe Zeit für Analysen und die technische Umsetzung.

Auch der BDEW kritisierte, dass der generelle Kurs bei dynamischen Netzentgelten beibehalten werde. "Volldynamische Netzentgelte, wie von der Bundesnetzagentur vorgeschlagen, mögen in der Theorie attraktiv erscheinen, schaffen aber in der Praxis erhebliche neue Komplexität – vor allem bei IT-Anpassungen, im Messwesen, bei der Abrechnung, in der Marktkommunikation und bei Kunden-Prozessen."

Der Erneuerbaren-Verband BEE reihte sich ebenso in die Reihe der Kritiker ein. Er hält es für "zwingend notwendig", vor der Einführung dynamischer Entgelte die Netze hinreichend zu digitalisieren. "Andernfalls drohen preisverzerrende Effekte."

Gegensätzlich positionierte sich der Bundesverband Neue Energiewirtschaft. Er hält dynamische Netzentgelte für richtig. Ihm ist der Zeitrahmen aber zu unambitioniert. "So lässt sich die aktuelle Netzkrise nicht lösen", kommentierte er.

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