Die Ausschüsse für Wirtschaft und Verbraucherschutz des Bundesrates haben einen ersten Aufschlag zur Umsetzung von zwei EU-Richtlinien präsentiert: Die Verordnung soll die Vorgaben für Fernwärme und Fernkälte ins deutsche Recht übertragen. In einer gemeinsamen Stellungname des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) und dem Konsortium der Energiedienstleister bei der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF EDL_HUB) hagelt es Kritik.
"Die jetzigen Ausschuss-Empfehlungen treffen jeden Wärmelieferanten, jeden Kommunalversorger und jeden Contractor, die mehrere Abnehmer an ihrem Netz haben. Sie konterkarieren die Fernwärme als Baustein der Wärmewende", kritisiert Claus-Heinrich Stahl, Präsident des B.KWK, scharf gegenüber der ZfK.
Vertragslaufzeiten sollen reduziert werden
Folgende Änderungen sind geplant: Zum einen sollen die Laufzeiten von Fernwärmeverträgen von zehn auf zwei Jahre reduziert werden. Auch Vertragsverlängerungen sollen künftig maximal ein Jahr betragen; vorher waren es fünf. Zum anderen soll die bezogene Wärmeleistung innerhalb der Vertragslaufzeit bis zu 50 Prozent reduzierbar sein. Auch ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht während des Vertrages wird zugestanden, wenn beispielsweise die Kunden erneuerbare Energien einsetzen wollen. Leistungsanpassungen seien bisher auch schon möglich, nur werde aus einer "Kann"-Vorschrift, eine "Soll"-Vorschrift, erläutert Stahl.
Zudem soll auch ein Sonderkündigungsrecht bei Verkauf von Gebäuden erfolgen, die bisherige Übertragungspflicht bei Fernwärmeverträgen wäre damit abgeschafft. Die Anpassungen seien schwerwiegend, hält der B.KWK-Präsident fest. Da ein Wärmelieferant netzgebunden agiere, könne er auch nicht einfach seine Wärme "quer durch Deutschland" an den nächsten Kunden bringen.
"Schlimm könnte es auch die Kommunalwirtschaft treffen."
Die Empfehlungen würden der Wirtschaftlichkeit der Fernwärme schaden, obwohl diese künftig bis zu 35 Prozent der Wärme in Deutschland ausmachen soll. Wenn solche Hindernisse existieren, gingen Planungs- und Investitionssicherheit verloren. "Schlimm könnte es auch die Kommunalwirtschaft treffen. Wenn ein Unternehmen dadurch in Schieflage gerät, muss die Kommune das Minus ausgleichen", hält Stahl fest. Der B.KWK sowie die DENEFF sprechen sich deshalb dafür aus, die Verträge weiterhin auf zehn Jahre laufen zu lassen sowie keine Sonderkündigungsrechte einzuräumen.
"Es wird einem ebenso weisgemacht, es sei verbraucherfreundlich. Das Gegenteil ist der Fall. Die Investitionskosten werden weiterhin auf die Kunden abgewälzt. Aber dann müssen sie sich innerhalb kürzerer Zeit amortisieren und das treibt die Kosten für die Verbraucher hoch", schließt Stahl ab.
Der Bundesrat könnte den Ausschussempfehlungen folgen und das Gesetz mithilfe seines Initiativrechtes an die Bundesregierung weiterleiten.Alle kritischen Aspekte finden Sie hier. (gun)



