Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gegen "E wie Einfach" 140.000 Euro Bußgeld verhängt. Sie sieht es als erwiesen an, dass der Discounter von Eon fast drei Jahre lang unerlaubten Werbeanrufen beauftragter Callcenter tatenlos zusah. Die Vertriebsgesellschaft weist die Vorwürfe der Behörde kategorisch zurück.
Nach der Darstellung der BNetzA zu schätzen, gingen die Callcenter, die von "E wie Einfach" mit der Akquise von Neukunden beauftragt worden waren, bei einigen besonders dreist vor, man könnte auch sagen, dummdreist: Die Telesales Agents riefen nicht nur einmal ohne "wirksame" vorherige Zustimmung bei den Privatleuten an, sondern "hartnäckig immer wieder gegen deren erklärten Willen". So provozierten die Callcenter aber naturgemäß "immer mehr Beschwerden" genervter Verbraucher direkt bei der Behörde über Rufnummernmissbrauch. Die konnte in aller Ruhe Belege für den sogenannten Wiederholungszusammenhang sammeln, bevor sie losschlug.
"Kontrollmechanismen fehlten"
Die Taten sind nach Behördenansicht dem Auftraggeber "E wie Einfach" zuzurechnen. "Die Verantwortung ist nicht auf Subunternehmer übertragbar", schrieb Präsident Jochen Homann. Dies umso mehr, als die Eon-Konzerngesellschaft die Cold Calls fast drei Jahre lang zugelassen und die Callcenter nicht kontrolliert habe, weder hinsichtlich der Erkennung von unlauterem Wettbewerb noch hinsichtlich dessen Abstellung.
Bei Privatverbrauchern darf nur zu Werbezwecken angerufen werden, wenn sie vorher "ausdrücklich" ihre Zustimmung gegeben haben. Schriftlich muss das Ja nicht unbedingt sein. Aber eine Einwilligung erst während des Cold Calls ist regelmäßig zu spät – so wird derzeit das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgelegt.
Die Masche mit dem ominösen Gewinnspiel
Die BNetzA geht in ihrer Pressemitteilung auch auf eine weitverbreitete Masche im Zusammenhang mit Cold Calls ein: auf die Behauptung, die angerufenen Privatleute hätten Werbeanrufen zugestimmt, als sie bei bestimmten Online-Gewinnspielen teilnahmen. Auch "E wie Einfach" sowie die beauftragten Callcenter hätten solche Einwilligungs-Datensätze gekauft. Doch laut Behörde passten diese mit den belästigten Bürgern nicht überein, sprich, diese hätten an den vorgebrachten Gewinnspielen gar nicht teilgenommen. Und wenn, dann wären die präsentierten Texte ohnehin zu unkonkret gewesen, meint der Regulierer.
Das sieht "E wie einfach" alles ganz anders. Man werde dem Bußgeldbescheid widersprechen, teilte Pressesprecherin Bettina Donges der ZfK mit. Den Vorwurf einer unterlassenen Sorgfaltspflicht weist Donges zurück. "E wie einfach" gehe sorgsam mit den rechtlichen Anforderungen an Werbe-Erlaubnisse um und stelle auch an Adresslieferanten "hohe" vertragliche Maßstäbe. (geo)

Katja Steger ist neue Geschäftsführerin bei "E wie einfach"
Bild: © E wie Einfach GmbH
Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.


