Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Mitte Juli 2022 die Konsultation für den Beschluss zur Anpassung der kalkulatorischen Nutzungsdauer für zukünftige Investitionen in Gasversorgungsanlagen gestartet. Die Refinanzierung von Gasnetzinvestitionen aus den Vorjahren wird allerdings nicht adressiert. Hierzu muss auch eine Lösung erarbeitet werden, damit Gasversorgungsunternehmen einen Beitrag zum Aufbau einer klimaneutralen Infrastruktur leisten können, fordert Matthias Koch, Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner am Standort Köln im Interview mit der ZfK. Das Unternehmen plant hierzu eine Stellungnahme an die BNetzA, interessierte Netzbetreiber können sich hieran beteiligen.
"Auch Investitionen bis 2022 sollten bis zur angestrebten Klimaneutralität im Jahre 2045 vollständig refinanziert werden".
Herr Koch, das Beratungsunternehmen Rödl und Partner kritisiert unter anderem, dass der Vorschlag der BNetzA zur Anpassung der kalkulatorischen Nutzungsdauer, die Refinanzierung von Gasnetzinvestitionen aus den Vorjahren nicht adressiert. Letztlich geht es hier ja um eine Entschädigung für bereits getätigte Investitionen. Wie könnte eine Lösung hier aussehen, was fordern Sie konkret?
Wir fordern, dass die verkürzten Nutzungsdauern nicht nur für Investitionen ab 2023 sondern auch für Investitionen bis 2022 Anwendung finden können. Denn auch für diese Anlagen gilt in gleicher Weise, dass diese bis 2045 erst teilweise kalkulatorisch abgeschrieben und damit noch nicht vollständig refinanziert sein werden.
Der Beschlussentwurf der BNetzA erhöht die Investitionssicherheit für zukünftige Investitionen, sorgt aber nicht nur für eine adäquate Refinanzierung vergangener Investitionen. Um für Gasnetzbetreiber den Ein- oder Umstieg auf Wasserstoff und andere grüne Gase zu ermöglichen, sollten auch die Investitionen bis 2022 bis zur angestrebten Klimaneutralität im Jahre 2045 vollständig refinanziert werden.
Gibt es hier alternative Lösungsansätze, um dieses Ziel zu erreichen?
Ein anderer Lösungsansatz wäre, dass die höheren Risiken von Gasnetzbetreibern durch die mögliche Endlichkeit der Nutzung der Gasnetze bei den Eigenkapitalzinssätzen berücksichtigt werden und die Eigenkapitalzinssätze zwischen Strom- und Gasnetzbetreibern differenziert werden.
Zu den alternativen Lösungsvorschlägen werden wir ausführlich in unserer Stellungnahme zur BNetzA-Konsultation eingehen. Die Frist für Stellungnahmen läuft noch bis zum 26.8.22. Wir können nur empfehlen, dass möglichst viele Unternehmen eine Stellungnahme abgeben oder sich an Stellungnahmen beteiligen, um sich bei der Bundesnetzagentur und in der Politik entsprechendes Gehör zu verschaffen.
"Es wäre wünschenswert, wenn die Nutzungsdauer nachträglich nach oben angepasst werden kann".
Auch bei der operativen Umsetzung der verkürzten Nutzungsdauer sehen Sie Nachbesserungsbedarf. Was konkret sind Ihre Hauptkritikpunkte?
Es fehlen noch eine Reihe von Klarstellungen, wie die verkürzten Nutzungsdauern in der regulatorischen Praxis umgesetzt werden.
So ist kein Hinweis zu finden, ob in Zukunft ein Nutzungsdauerwechsel zwischen den Nutzungsdauern gemäß Anlage 1 GasNEV und den verkürzten Nutzungsdauern möglich ist. Wenn für Anlagen anfänglich eine kurze Nutzung bis 2045 erwartet wird, sich später aber eine langfristige Nutzung ergibt, wäre es wünschenswert, dass die Nutzungsdauer nachträglich nach oben angepasst wird. Ziel wäre dabei, die Kapitalkosten gleichmäßiger über die gesamte Nutzung zu verteilen und nicht nur den Nutzern der ersten Jahre aufzubürden.
"Die Effizienz eines Netzbetreibers sollte unabhängig von den gewählten Nutzungsdauern sein".
Wo sehen Sie mit Blick auf die verkürzten Nutzungsdauern gegebenenfalls sonst noch Verbesserungspotenzial?
Es wäre sicher auch wünschenswert, wenn innerhalb einer Anlagengruppe zwischen beiden Nutzungsdauern differenziert werden kann. Wenn für die Investition einer Anlagengruppe an einem Standort eine langfristige Nutzung erwartet wird, sollten hier die langen Nutzungsdauern gemäß Anlage 1 GasNEV Anwendung finden können. Für eine Investition in eine andere Anlage derselben Anlagengruppe, für die keine langfristige Nutzung erwartet wird, sollte eine kurze Nutzungsdauer ermöglicht werden. Da für die Investitionen in eine Anlagengruppe in einem Jahr bisher nur eine Nutzungsdauer wählbar ist, wäre es sinnvoll, dass für jedes Jahr und jede Anlagengruppe beide Nutzungsdauern zur Auswahl stehen.
Darüber hinaus können negative Effizienzeffekte bei Anwendung der verkürzten Nutzungsdauern nicht ausgeschlossen werden. Die Effizienz eines Netzbetreibers sollte unabhängig von den gewählten Nutzungsdauern sein. Auch auf die Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren sollte die Praxis der Netzbetreiber im vollständigen Verfahren in Bezug auf deren gewählte Nutzungsdauern und damit auf den durchschnittliche Effizienzwert keinen Einfluss haben.
Wie stark betreffen die Vorschläge der BNetzA für Investitionen in Gasnetze ab 2023 überhaupt noch Stadtwerke? Bauen oder planen kommunale Unternehmen noch in signifikantem Ausmaß Gasnetze?
Es ist zu erwarten, dass Stadtwerke die Investitionen in den Gasnetzen aufgrund der höheren Risiken reduzieren werden. Nichtsdestotrotz werden weiterhin Investitionen erforderlich sein, um das Netz sicher zu betreiben und Gefahren zu minimieren. Auch werden sicherlich in reduziertem Umfang Netzanschlüsse gefragt sein, da nicht alle Gebäude mit Wärmepumpen oder anderen Erneuerbaren beheizt werden können oder an ein Wärmenetz angeschlossen werden können.
"Wir würden Gasnetze in den nächsten Jahren nicht vollständig abschreiben".
Auch einige Industrieunternehmen sind weiter an einem Gasanschluss interessiert. Dies kann für die nächsten Jahre mit fossilem Erdgas betrieben werden und später auf grüne Gase oder Wasserstoff umgestellt werden.
Die Investitionen in Gasnetze werden in den nächsten Jahren tendenziell zurückgehen, aber wir würden Gasnetze nicht vollständig abschreiben, sondern sehen weiterhin Potenzial, dass zumindest Teile der Gasnetze für gasförmige Energieträger (Wasserstoff oder grüne Gase) langfristig gebraucht werden, um die Versorgungssicherheit unserer Wärmeversorgung und für industrielle Anwendungen auch in einem harten Winter zu gewährleisten. (Die Fragen stellte Hans-Peter Hoeren)
Weitere Informationen zur Möglichkeit einer gemeinsamen Stellungnahme zum Beschlussentwurf der BNetzA gemeinsam mit Rödl und Partner finden Sie hier.



