17 Erneuerbaren-Direktvermarkter veranstalten am Dienstag (8. Oktober) von 13 bis 17 Uhr im VKU-Forum in Berlin einen Workshop, um mit anderen Marktteilnehmern eine "Branchenlösung" zur Kappung extremer Ausgleichsenergiepreise hinzubekommen. Moderiert wird die Veranstaltung vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE).
Dieser Termin könnte eine der letzten Chancen für die Direktvermarkter sein, kurzfristig das "existenzgefährdende" Risiko unvorhersehbarer fünfstelliger Ausgleichsenergiepreise zu minimieren, das sich mehrmals verwirklicht hat, seit im Regelenergiemarkt seit August wieder das Leistungspreisverfahren gilt. Ausgleichsenergiepreise sind Pönalen für unausgeglichene Bilanzkreise (Energiemengenkonten).
BNetzA sind "Hände gebunden"
Warum letzte Chance? Eine neue Brancheninitiative, die Mitte August einen Brandbrief an die Bundesnetzagentur (BNetzA) geschrieben hat, ist zwar mit einer Gesprächsbitte vom Regulierer erhört worden, und zwar Mitte September, doch dieser unterstützt deren dringliche "Vorschläge" nicht - unter anderem einen vierstelligen Deckel auf die Arbeitspreis-Komponente bei Regelenergie-Geboten. Der BNetzA seien "die Hände gebunden", hieß es aus der Initiative.
Aber die Behörde wies demnach darauf hin, dass sie sich einer "Branchenlösung" nicht in den Weg stellen würde. Es ist also entscheidend für die Initiative der 14, der sich für den Workshop weitere drei DIrektvermarkter angeschlossen haben, dass sie am Dienstag oder im Nachgang einen solchen Konsensvorschlag an die BNetzA hinbekommt. 18 Branchenvertreter haben sich bis Mittwochabend bereits angemeldet, darunter auch bedeutende außerhalb der Initiative. Dies geht aus der Anmeldeliste im Portal Doodle hervor (hier externer Link). Der Workshop richtet sich darüber hinaus an:
- sonstige Bilanzkreisverantwortliche, wie etwa größere Stadtwerke und ihre Kooperationen,
- "relevante" Verbände
- und die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).
"Regelenergie", "Ausregelung", "Ausgleichsenergie"
Die ÜNB schreiben täglich den Bedarf an "Regelenergie" zur kurzfristigen "Ausregelung" des deutschen Stromnetzes aus und legen die Kosten tatsächlicher Regelenergie-Abrufe als "Ausgleichsenergie" verursachergerecht auf jene Bilankreisinhaber um, deren Energiemengenkonten in den Abruf-Viertelstunden gegenläufig unausgeglichen sind.
Seit Juli, seit die ÜNB die Regelenergie wieder ausschließlich nach dem Preis der Vorhalteleistung in Euro pro MW vergeben müssen, was DIrektvermarkter außerhalb der Initiative gerichtlich erzwungen hatten, bietet wieder die Masse der Anbieter wieder null Euro pro MW, um zum Zug zu kommen. Der Zuschlag ist nämlich Voraussetzung für einen Abruf der Regelleistung, also eine tatsächliche Stromerzeugung oder eine Stromabnahme - und da mit dem Leistungspreis nichts verdient ist, aber die bezuschlagte Vorhalteleistung wirklich vorgehalten werden muss und nicht mehr im Großhandel vermarktet werden kann, verlangen einige Marktteilnehmer von vorneherein horrende Abrufpreise von bis zu 99.999 Euro pro MWh. Und kommen eben - so DIrektvermarkter - damit häufiger zum Zuge als früher.
Hohes Prognoserisiko bei Wind- und Photovoltaikstrom
Die Wind- und Solarkraft-Verkäufer trifft die Umlegung dieser Abrufpreise besonders oft und hart, da sie ihre tatsächlichen Erzeugungsmengen nur auf zehn bis 15 Prozent genau prognostizieren können. Da kommt etwa eine Sturmfront Stunden später als vortags vorhergesagt, da scheint die Sonne weniger und/oder umgekehrt - und schon weisen ihre BIlanzkreise (Energiemengenkonten) über Stunden hinweg Über- oder Unterdeckungen auf, die sie teilweise nicht mehr ganz durch Stromverkäufe und -käufe im Intradaymarkt ausgleichen können. "Wenn man in einer einzigen Viertelstunde mit seinem Bilanzkreis nicht ganz richtig liegt, kann einen das schon ein paar hunderttausend Euro kosten", sagte im Juli Daniel Hölder, Geschäftsführer von Baywa r.e. Clens, einem der 14, der ZfK.
Wenn auch in wohl geringerem Ausmaß, sind Stadtwerke mit ihren traditionell hohem Absatz an Privat- und Kleingewerbekunden, deren Verbrauch nach nie ganz realitätsgetreuen Standardlastprofilen (SLP) modelliert wird, ebenso von extremen Ausgleichsenergiepreisen betroffen.
Die "Branchenlösung" konkret
Wie könnte nun also eine "Branchenlösung" konkret aussehen? Gemeint wäre eine Weiterentwicklung der von der BNetzA durchgewunkenen Branchenlösung von 2016, die seither extreme Ausgleichsenergiepreise bei unauffälligen Systemzuständen kappt. Sie kamen zumeist in Viertelstunden zustande, in denen der Netzregelverbund(NRV)-Saldo gerade von positiv auf negativ kippte oder umgekehrt - Systemzustände, die daher nach der Wechselspannungskurve "Nulldurchgänge" genannt werden. In solchen Fällen ergab die DIvision eines geringen oder normalen Regelenergieaufwandes durch einen NRV-Saldo nahe Null horrende Ausgleichsenergiepreise.
Seit 2016 werden diese bei bei NRV-Salden zwischen +500 und -500 MW gekappt, wenn sie den Durchschnitt der Intradaymarkt-Stundenpreise um 100 bis 250 Euro pro MWh über- oder unterschreiten - in linearer Funktion abhängig vom konkreten NRV-Saldo. Die ÜNB legen dann den Teil ihrer Regelenergieaufwendungen, die von ihren Ausgleichsenergie-Erlösen nicht mehr abgedeckt sind, auf Monatsbasis, nicht mehr auf Viertelstundenbasis, auf alle gegenläufig unausgeglichenen Bilanzkreise um.
Die neue Situation sei nun oft, so Daniel Hölder im August zur ZfK, dass noch höhere Aufwände selbst dividiert durch höhere NRV-Salden immer noch extrem hohe Ausgleichsenergiepreise ergäben. Die Initiative schlägt einen Preisauf- und -abschlag von mindestens 10 Euro pro MWh gegenüber Intraday-Stundenprodukten und beispielsweise eine lineare Steigerung von 1,20 Euro pro MWh pro hinzukommende MW NRV-Saldo vor. (geo)



