Das Steinkohlekraftwerk Walsum 10 hat eine elektrische Bruttoleistung von 790 MW.

Das Steinkohlekraftwerk Walsum 10 hat eine elektrische Bruttoleistung von 790 MW.

Bild: © Steag

Eigentlich sollten sie im Sommer dieses Jahres definitiv stillgelegt werden: die Steinkohlekraftwerke Walsum 9,  Heyden 4 und Westfalen E  in Nordrhein-Westfalen. Doch dahinter steht mittlerweile wieder ein großes Fragezeichen: Denn die Übertragungsnetzbetreiber Amprion und Tennet wollen die Anlagen für systemrelevant erklären lassen.

Entsprechende Anträge hierzu haben sie bereits an die Bundesnetzagentur gestellt. Die Bonner Aufsichtsbehörde hat laut einer heute veröffentlichten Pressemitteilung nun bis zum 1. Juni Zeit, um die Sachverhalte zu prüfen und über die Gesuche zu entscheiden. In der Regel wurden diese Anträge in der Vergangenheit angenommen.

Wirkleistung für Redispatch und Blindleistung

Interessant sind die Gründe, die die Übertragungsnetzbetreiber für die geforderte Ausweisung der Kraftwerke als systemrelevant anführen. Im Fall der Steag-Anlage Walsum 9 wird die Bereitstellung von Wirkleistung für den Redispatch genannt, diese Anlage soll sogar bis März 2024 für systemrelevant erklärt werden.

Bei den Anlagen Heyden 4 (Uniper) und Westfalen E (RWE) geht es um die Bereitstellung von Blindleistung zur Spannungshaltung. Gerade bei Letzterem ist nach ZfK-Informationen eine deutlich geringere Vorhaltung von Personal notwendig als beim normalen Kraftwerksbetrieb.

Wird eine Anlage für den Wirkleistungsredispatch benötigt, erfolgt laut BNetzA eine Überführung in die Netzreserve. Werde eine Anlage für eine Blindleistungsbereitstellung abgestellt, erfolgt abhängig von der konkreten Netzsituation am Anlagenstandort eine Umrüstung zum rotierenden Phasenschieber oder die Anlage wird zum spannungsbedingten Redispatch in die Netzreserve überführt. 

Heyden 4: Umbau zu rotierendem Phasenschieber geplant

Konkret geplant ist etwa der Umbau von Heyden 4 zu einem rotierenden Phasenschieber, der als Generator ausschließlich zur Spannungshaltung im Netz dient, wie der Übertragungsnetzbetreiber Tennet auf ZfK-Anfrage mitteilt. Als rotierender Phasenschieber werde die Anlage nicht mit Kohle angefeuert, sondern durch einen Elektro-Antrieb in Gang gesetzt und anschließend, ähnlich wie ein Motor, am Netz betrieben und deren Blindleistungsabgabe- respektive Aufnahme geregelt.

Dieser Umbau gehe aber nicht von heute auf morgen. Sofern die BNetzA die Genehmigung erteile, werde das ostwestfälische Kraftwerk in einem Übergangszeitraum bis zum Zeitpunkt des Beginns eines Umbaus lediglich in Mindestlast gefahren, das heißt mit etwa einem Viertel seiner Kapazität von 875 Megawatt.

Beim Thema systemrelevante Anlagen gehe es um eine kurzfristige (bis Mitte der 20er Jahre) Reserve zur Gewährleistung eines jederzeitigen sicheren Netzbetriebs, teilt Tennet weiter mit. Vergleichbar sei dies mit einer "Art Sicherheitsnetz zur schnellen Abwendung von Netzausfällen".

Heyden 4 wurde in 2021 mehrfach von ÜNB angefragt

Die betroffenen drei Kraftwerke kommen allein auf eine Gesamtleistung von rund 2000 MW. Sie waren zusammen mit acht anderen Anlagen bei der ersten Stilllegungsauktion der BNetzA im September 2020 zum Zuge gekommen, insgesamt wurde eine Kraftwerkskapazität von knapp 4800 MW bezuschlagt.

Alle Anlagen wurden Ende 2020 vom Netz genommen und dürfen keinen Strom mehr vermarkten. Das Kraftwerk Heyden 4 war in den vergangenen Wochen während der Kältewelle mehrfach angefragt worden von Tennet und hatte Strom ins Netz eingespeist.

Stilllegungsprämien werden fortgezahlt

Die Kosten für die Vorhaltung in der Netzreserve sowie für die Umrüstung zum rotierenden Phasenschieber tragen die Netzkunden. Die Stilllegungsprämien würden auch bei Einstufung als systemrelevante Anlagen wie vereinbart fortgezahlt, versicherte ein BNetzA-Sprecher auf ZfK-Anfrage.

Bei Überführung einer Anlage in die Netzreserve darf diese künftig nur auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber angefahren werden, wenn dies zur Absicherung des Netzbetriebs notwendig ist, heißt es weiter. Die kommerzielle Nutzung der Anlage sei trotz Systemrelevanz untersagt, sodass sich die Einsatzstunden im Vergleich zum Marktbetrieb auf ein Mindestmaß verringerten. 

Diese Anlagen werden stillgelegt

Die restlichen acht Anlagen, die bei der Stilllegungsauktion im Herbst bezuschlagt worden waren, werden laut Auskunft der BNetzA wie vorgesehen im Juli stillgelegt. Davon betroffen ist beispielsweise das Kraftwerk Hafen Block 6 der Bremer SWB und das RWE-Kraftwerk Ibbenbüren. Zu dieser Gruppe gehören auch Block A und B des Hamburger Heizkraftwerks Moorburg von Vattenfall. (hoe)

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