Bis Dezember 2018 verbuchte die Bundesnetzagentur (BNetzA) rund 210.000 Verbraucheranfragen und -beschwerden. Das sind circa 80.000 weniger als im Vorjahr. 2017 kamen gerade wegen Ping-Anrufen viele Beschwerden.
Bis Ende November gingen über 58.000 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung bei der BNetzA ein. Das ist ein neuer Höchststand. Rund ein Drittel der Anrufe betreffen Werbung für Energieversorgungsprodukte. "Im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung haben wir in zwei Großverfahren hart durchgegriffen, dennoch steigt das Beschwerdeaufkommen weiter an", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er kündigt an: "Wir werden weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Rechte der Verbraucher kämpfen."
Ein Hauptteil betraf den Energiesektor
Die BNetzA erwartet durch höhere Bußgelder eine Umkehr des Trends: Insgesamt 1,1 Mio. Euro an Strafen mussten Unternehmen im vergangenen Jahr zahlen. Mehr als 800.000 Euro davon entfallen auf den Bereich der Energieversorgung. Die BNetzA hatte 2018 das höchstmögliche Bußgeld für unerlaubte Werbeanrufe von 300.000 Euro gegen zwei Energieversorgungsunternehmen verhängt, wie die ZfK am 10. und 17. Dezember berichtete.
Ein weiteres Feld, in dem die Telefonbetrüger nach wie vor zuschlagen, ist der Rufnummernmissbrauch. 2018 gab es insgesamt 110.000 schriftliche Beschwerden und Anfragen zu diesem Thema. Zur Bekämpfung hat die Bundesnetzagentur rund 700 Rufnummern abgeschaltet und zu rund 5600 Rufnummern Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote verhängt.
Erfolge bei Ping-Anrufen
Rund 45.000 schriftliche Anfragen und Beschwerden gingen zu Fragen rund um Telekommunikationsverträge bei der BNetzA ein. Das Hauptaugenmerk der Verbraucheranfragen lag hierbei auf Vertragsthemen und Versorgungsfragen wie beispielweise Störungen im Zuge eines Anbieterwechsels oder eines Umzugs. Die von der BNetzA angebotene Breitbandmessung nutzten die Verbraucher vermehrt.
Erfolge konnte die BNetzA insbesondere bei der Bekämpfung von sogenannten Ping-Anrufen verzeichnen. Bei Ping-Anrufen werden Anrufe von kostenpflichtigen Rufnummern getätigt, in der Hoffnung, dass die Empfänger aus Höflichkeit zurückrufen und somit zahlen müssen. Im vergangenen Jahr sei hier jedoch die Beschwerdezahl stark rückläufig gewesen, da die BNetzA angeordnet hatte, dass in Mobilfunknetzen für bestimmte internationale Vorwahlen eine kostenlose Preisansage geschaltet werden muss, um die Verbraucher zu warnen. (hol)


