Das Kraftwerk Dresden-Reick ist mit seinen neuen Gasmotoren in Betrieb genommen worden.

Das Kraftwerk Dresden-Reick ist mit seinen neuen Gasmotoren in Betrieb genommen worden.

Bild: © SachsenEnergie/Killig

Von Jürgen Walk

Es wirkt wie ein Widerspruch: Die neue Regierungskoalition will im Rahmen der Kraftwerksstrategie "den Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung bis 2030 anreizen". Gleichzeitig plant die Bundesnetzagentur, die Vergütung für vermiedene Netznutzungsentgelte (vNNE) zu streichen und damit eben jene meist gasbetriebenen KWK-Anlagen, die es bereits gibt, deutlich unwirtschaftlicher zu machen.

Die Kommunalwirtschaft hält das für eine Aktion zur Unzeit – die massiv das Vertrauen in einen verlässlichen Investitionsrahmen zerstört. Und ganz sicher ist die Branche, dass das Versprechen der Behörde auf sinkende Netzkosten nicht aufgeht – im Gegenteil.

Für Neuanlagen sind vNNE sowieso Geschichte

Dass an den vNNE gesägt wird, ist für die Branche nichts Neues. Eingeführt 1999, trugen die vNNE dazu bei, dass dezentral erzeugende Kraftwerke näher an die Verbrauchszentren rücken konnten. Wenn Erzeugung und Verbrauch nah beieinander liegen, müsse der Strom nicht – über mehrere Spannungsebenen transformiert – zum Verbraucher transportiert werden, das spare Netzausbau, war die Logik. 2017 dann wurde im Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NeMoG) beschlossen, die vNNE für Neuanlagen bis zum Jahr 2023 auslaufen zu lassen. Nicht schön für die Kommunalwirtschaft, aber doch berechenbar. Ein neues Kraftwerk darf dann eben nicht mehr mit vNNE kalkuliert werden.

Aber seit 2017 habe es immer wieder Versuche gegeben, die vermiedenen Netznutzungsentgelte auch für Bestandsanlagen zu streichen, berichtet Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). "Aber dafür hat es in den vergangenen Jahren nie eine parlamentarische Mehrheit im Bundestag gegeben. Aus Gründen des Vertrauensschutzes hat das Parlament eine Änderung für Bestandsanlagen stets gut begründet abgelehnt", so Liebing.

Ausschließlich durch Behördenhandeln

Der Vorstoß der Bundesnetzagentur hat laut Liebing damit eine neue Qualität. "Er soll ausschließlich durch behördliches Handeln erfolgen. Dieses Ansinnen ruiniert das Vertrauen in staatliches Handeln und in einen verlässlichen Investitionsrahmen".

Das Problem: Die Pläne der Bundesnetzagentur betreffen die Bestandsanlagen, in deren Wirtschaftlichkeitsberechnungen die vNNE eingegangen sind – bei Abschreibungsdauern der Kraftwerke im mittleren zweistelligen Jahresbereich. Deswegen ist in der Kommunalwirtschaft von "Spielregeln" die Rede, "die mitten im Spiel geändert werden", wie der Manager eines ostdeutschen Energieversorgers klagt. Im ständigen Kampf um knappe Mittel beispielsweise mit Banken oder dem eigenen Aufsichtsrat fehlen dann plötzlich Millionenbeträge, die fest eingeplant waren.

Da schmerzt vor allem der Vertrauensverlust. So berichtet etwa ein Praktiker eines norddeutschen Stadtwerks, dessen Unternehmen vor wenigen Jahren eine größere KWK-Anlage in Betrieb genommen hatte. Für die Investoren, aber auch den Aufsichtsrat "fegt man alles zusammen, was man an Einnahmen hat". Und muss dann erklären, warum das Modell, das auf eine Abschreibungsdauer von 25, 30 oder 40 Jahren ausgelegt ist, nicht mehr funktioniert und plötzlich pro Jahr ein höherer einstelliger oder niedriger zweistelliger Millionenbetrag in der Rechnung fehlt.

Und weitgehend einig ist die Kommunalwirtschaft offenbar in ihrer Einschätzung, dass die von der Regulierungsbehörde versprochene Entlastung bei den Energiepreisen nicht funktionieren wird. "Die Betreiber werden schauen, wie sie diese Einnahmeverluste auf andere Weise kompensieren, durch Preiserhöhungen zum Beispiel", sagt Ingbert Liebing. Kai Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des VKU, drückt das so aus: "Die Preise vor Ort drohen zu steigen und nicht zu sinken. Denn diese Anlagen tragen ja vor Ort dazu bei, die Wärmepreise zu senken. Und vermeiden gleichzeitig auch nach wie vor den Netzausbau." Klar ist: Wenn eine solche KWK-Anlage wegen Unwirtschaftlichkeit abgeschaltet wird, steigen die Preise, weil die Merit-Order in den nächst teuren Bereich hereinrutscht.
 
Dass die Einschätzung der beiden VKU-Vertreter nicht weit hergeholt ist, zeigen die Erklärungen der Manager aus dem norddeutschen und dem ostdeutschen Energieunternehmen. "Wir werden das kompensieren", kündigt einer der Manager an. "Was wir auf der Stromseite verlieren, versuchen wir, auf der Wärmeseite wieder reinzuholen." Natürlich wisse er aber nicht, ob das wirklich gelingt.

Was die Bundesnetzagentur plant: Die Behörde will die Vergütung für vermiedene Netzentgelte auslaufen lassen. Betroffen davon sind vor allem Betreiber von dezentralen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die ans Verteilnetz angeschlossen sind. Die Behörde verspricht sich davon, dass Verbraucher in den kommenden drei Jahren um rund 1,5 Milliarden Euro bei den Netzkosten entlastet werden. Der Plan: Ab 1. Januar 2026 sollen die Entgelte jährlich um 25 Prozent abgesenkt werden. Ab 2029 sollen dann gar keine Entgelte für dezentrale Einspeisung mehr ausgezahlt werden. Die Kosten für vermiedene Netzentgelte betragen derzeit rund 1 Milliarde Euro pro Jahr. Im bundesweiten Schnitt machen die vermiedenen Netzentgelte ungefähr drei Prozent der Netzkosten aus.

Auch die Thüga warnt

Auch die Thüga sieht in der geplanten Abschaffung einen Vertrauensbruch und warnt vor einer Versorgungslücke. Vermiedenen Netznutzungsentgelte seien keine Subvention, sondern eine gezielte Vergütung für systemdienliche Einspeisung. "Sie sichern den Betrieb vieler dezentraler Kraftwerke und tragen zur stabilen Energieversorgung vor Ort bei", teilt das Unternehmen mit.

Dieser "Schnellschuss" konterkariere nicht nur die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung, sondern gefährde weitere Investitionen in die Energiewende insgesamt. "Wer Regeln bereits vollzogener Langfristinvestitionen mitten im Spiel ändert, riskiert Akzeptanz, Investitionen und Versorgungssicherheit", warnt das Unternehmen. Statt hektischem Vorpreschen brauche es eine gut überlegte, zukunftsfähige Netzentgeltsystematik, die der Realität der neuen Energiewelt gerecht wird.

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