Es ist fast zu einem Mantra geworden: Je näher Wahlen rücken, desto lauter werden die Forderungen nach Bürokratieabbau. Denn ein leistungs- und handlungsfähiger Staat braucht schnelle Planungs‑ und Genehmigungsverfahren, um den anstehenden Transformationsaufgaben gerecht zu werden. Es gilt zu vereinfachen, zu verschlanken und zu beschleunigen, sowie Verwaltungsprozesse zeitgemäß zu digitalisieren, um Durchlaufzeiten zu verkürzen, den Arbeitsaufwand zu minimieren und den Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung zu reduzieren.

Was sich hinter Bürokratieabbau genau verbirgt, wird klar, wenn man sich einmal mit den Details beschäftigt und versucht, Hand anzulegen. "Never change a running system" kommt einem schnell in den Sinn; denn Bürokratieabbau heißt in der Praxis kaum, einfach starre Dokumentations- oder Transparenzpflichten zu streichen, sondern wiederum Prozesse zu entwerfen, die ihrerseits eine inhärente Komplexität beinhalten können.

Frist verstrichen, Genehmigung erteilt

Ein Beispiel für gelungenen Bürokratieabbau ist eine aus dem EU-Recht abgeleitete sogenannte "Genehmigungsfiktion". Entscheidet ein Amt über einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt. Das Vorhaben kann dann umgesetzt werden.

Gerade die Energiewirtschaft sieht sich mit immer mehr bürokratischen Vorgaben konfrontiert. Auf Basis von mehr als 16.000 Gesetzen und Normen soll sie die Transformation des Energiesystems vorantreiben und es zugleich schneller, flexibler und digitaler machen. Gleichzeitig muss sie eine wachsende Zahl neuer regulatorischer Anforderungen erfüllen, die ihrerseits zusätzliche Regeln und verbindliche Standards mit sich bringen. Wie lässt sich diese Entwicklung umkehren? Dafür lohnt sich ein Blick in die Büchse der Pandora.

Umfassende Studie zu Bürokratiekosten

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat die Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) unlängst damit beauftragt, anhand von konkreten Beispielen Theorie und Praxis gegenüberzustellen. In einem Gutachten hat PwC die Bürokratiekosten von vier ausgewählten energiewirtschaftlichen Schlüsselprozessen quantifiziert und Ansätze für einen wirksamen Bürokratieabbau entwickelt.

Genauer: Die GutachterInnen haben BDEW-Mitgliedsunternehmen zu folgenden Themen befragt: zum Übergang des nationalen Emissionshandels und EU-ETS 2, zum Angebot dynamischer Stromtarife nach § 41a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), zu den Energiepreisbremsen und zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel Strom. Die Untersuchung basiert auf einer strukturierten Befragung von Energieversorgern und darauf aufbauenden vertiefenden Interviews.

Die Ergebnisse zeigen in allen vier Fällen erhebliche Aufwände. Bei einem mittelgroßen Regionalversorger lagen die durchschnittlichen Gesamtkosten je nach Anwendungsfall zwischen 150.000 Euro und 2,8 Millionen Euro. Besonders kostenintensiv waren die Umsetzung der Energiepreisbremsen und die Fristensetzung für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Insgesamt beziffern die GutachterInnen die Gesamtlast mit etwa 1,6 Milliarden Euro. Kommunale Energieversorger müssen diese Kosten refinanzieren.

Umsetzungsvorgaben als Kostentreiber

Das Gutachten stellt die politischen Ziele der Regelungen nicht infrage. Wettbewerbs-, Flexibilitäts- und Digitalisierungsvorhaben werden von den befragten UnternehmensvertreterInnen grundsätzlich begrüßt. Im Fokus stehen vielmehr die konkreten Umsetzungsbedingungen.

Als wiederkehrende Kostentreiber benennt die Untersuchung insbesondere kurze Umsetzungsfristen, etwa für den werktäglichen Lieferantenwechsel oder die krisenbedingten Umsetzungsverpflichtungen der Strompreisbremse, unzureichend ausgereifte oder sich verändernde Vorgaben, komplexe Anforderungen sowie eine fehlende oder zu späte Einbindung der Praxis bei gleichzeitiger Bindung knapper IT- und Fachressourcen.

Gerade für kommunale Energieversorger und Netzbetreiber kann die zeitgleiche Umsetzung mehrerer Regulierungsvorhaben zu erheblichen Kapazitätsengpässen führen. Dies betrifft neben Fachbereichen insbesondere die IT, Marktkommunikation, Abrechnung und Kundenprozesse.

Besonders eklatant wird die Abweichung zwischen dem in den jeweiligen Gesetzgebungsverfahren ausgewiesenen Erfüllungsaufwand – einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Kostenangaben für die Wirtschaft – und den im Gutachten ermittelten Bürokratiekosten.

Checkliste für künftige Regelungsverfahren

Aus den Ergebnissen leitet das Gutachten einen Prüfrahmen für Gesetzgebungs- und Festlegungsprozesse ab. Dieser soll bestehende Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung und die Gesetzesfolgenabschätzung um eine praxisnahe Perspektive ergänzen.

Dazu gehören Kategorien wie Kosten und Nutzen einschließlich Vorfinanzierung und Risiken, technische Umsetzbarkeit, Fristen und kumulative Belastungen sowie eine Reevaluierung der tatsächlichen Kosten und Zielerreichung. Mit schlanken Ja-/Nein-Fragen soll man bereits vor Inkrafttreten einer Regelung erkennen, wo Klärungs- oder Anpassungsbedarf besteht und welche Anforderungen erhebliche Kosten auslösen könnten.

Blick auf Systemkosten weiter fassen

Die vorgelegten Zahlen sind zwar Hochrechnungen und für die untersuchten Fälle lediglich als Richtwerte zu verstehen. Dennoch weisen sie auf eine erhebliche Lücke hin: zwischen der Einschätzung des regulatorischen Handlungsbedarfs und seiner Umsetzung in Systemen, Prozessen und Abläufen. Trotz der methodischen Grenzen stellen die Zahlen zudem einen Indikator dafür dar, dass komplexe, infrastrukturgebundene Prozesse häufig noch nicht als durchgängige Prozessketten geplant werden, sondern als voneinander getrennte Einzelbausteine.

Melde-, Nachweis- und Berichtspflichten sowie ihre zeitlichen Überschneidungen müssen frühzeitig erkannt werden. So wird der daraus entstehende personelle und finanzielle Aufwand frühzeitig sichtbar und damit vermeidbar.

Die Umsetzung der Mispel-Festlegung zu bivalenten Speichern und Ladepunkten mit einer Implementierungsfrist von einem Jahr, die aber realistischerweise kaum zu halten ist, ist nur ein Beispiel dafür, wie man Vertrauen in das System untergraben kann.

Auch der Blick auf die Systemkosten sollte weiter gefasst werden: Neben den Kosten für Netzausbau und Infrastruktur müssen die Kosten und Potenziale der Digitalisierung berücksichtigt werden. Sie kann erhebliche Einsparungen ermöglichen, ist dafür aber auf praxistaugliche regulatorische Vorgaben angewiesen. Praktische Umsetzbarkeit, Ressourcenbedarf und technischer Reifegrad sollten daher bereits frühzeitig im Gesetzgebungs- und Konsultationsverfahren Berücksichtigung finden.

Unsere Kolumnistin Constanze Adolf leitet den Stabsbereich Energiewirtschaft: Strategie & Wissen bei Items, einem Dienstleister für die Energiewirtschaft. In der Kolumne "Megawatt & Paragrafen" bringt die promovierte Politologin regelmäßig auf den Punkt, was Stadtwerke, Netzbetreiber und kommunale Entscheider über neue Gesetze, Verordnungen, politische und energiewirtschaftliche Trends wirklich wissen müssen. Ihr letzter Beitrag: Mispel-Durchbruch: Was sich für Speicher ändert – und welche Punkte noch offen sind

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