Von Julian Korb
Deutliche Worte aus der Energiebranche: Die im September von der Bundesnetzagentur zur Konsultation gestellte MiSpeL-Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten ist nach Ansicht der Spitzenverbände BDEW und VKU in ihrer aktuellen Form nicht praxistauglich. Der VKU bezeichnet die geplanten Investitionen sogar als "aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar", da die aufwendigen Anpassungen mit Einführung des MaBiS-Hub ab 2028/2029 bereits wieder "obsolet" würden.
BDEW und VKU kritisieren die vorgeschlagenen Messkonzepte und Abrechnungslogiken als zu komplex für den praktischen Einsatz. Die Kombination aus Messwertübertragung, Formelberechnung und Bilanzierung in beiden Stromflussrichtungen erfordere "unrealistische Fehlerfreiheit". Der VKU betont, dass die Beispiele weitgehend auf vereinfachten "Laborbedingungen" für Einfamilienhäuser basieren, die Realität mit Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten aber deutlich komplexer sei.
Übermäßige Komplexität und fehlende Massenfähigkeit
Ein zentrales Problem: MiSpeL enthalte "keine verbindliche Logik", wie Berechnungsformeln für unterschiedliche Anlagen abzuleiten seien. Dies führe zu Marktunsicherheit und fehlender Standardisierung. Der Stadtwerkeverband empfiehlt ein zentrales Tool, das die Formeln automatisch für jede Anlagensituation generiert.
BDEW ergänzt, dass kleine Installationsbetriebe oft nicht über die nötigen Kenntnisse verfügen, was die Variantenvielfalt zu einem "erheblichen Fehlerrisiko" für Netz- und Messstellenbetreiber mache.
Zeitplan: Umsetzung an MaBiS-Hub koppeln
Beide Verbände fordern längere Umsetzungsfristen. Die produktive Umsetzung sei erst nach umfangreichen Anpassungen der Marktkommunikation möglich. Der VKU verlangt, die Umsetzung explizit an den MaBiS-Hub zu koppeln, um Doppelinvestitionen und Übergangslösungen zu vermeiden. "Aus volkswirtschaftlicher Sicht sind solche Investitionen nicht vertretbar", urteilt der Verband.
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Doch auch im Eichrecht drohen Konflikte. So müssen abrechnungsrelevante Energiemengen laut Eichrecht mit maximal zwei Rechenschritten nachvollziehbar sein. VKU und BDEW warnen: MiSpeL verletzt dieses Prinzip. Die Berechnungswege seien für Anlagenbetreiber nicht nachvollziehbar – das sei aber "ein zentraler Grundsatz der Abrechnungsvorgaben".
Kostenrisiko bei fehlender Netzdienlichkeit
Die Umsetzung verursacht erhebliche Aufwände für IT-Entwicklung, Prozessanpassungen, Schulung und Qualitätssicherung, die im aktuellen Regulierungsrahmen nicht vorgesehen sind. Der BDEW fordert daher entweder eine kostenneutrale Umsetzung oder die Anerkennung der Aufwände als "dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten" im Rahmen der Anreizregulierung.
Der VKU bemängelt, dass die Nutzung von Speichern vor allem nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgt und nur zufällig netzdienlich sei. Damit werde das Ziel einer aktiven Unterstützung der Netzstabilität nicht erreicht. Der BDEW ergänzt: Marktgetriebenes Ein- und Ausspeichern in der Niederspannung könne "erhebliche Lastschwankungen erzeugen" und die Verteilnetzbetreiber vor Probleme stellen.
Lücken bei DC-Speichern
DC-gekoppelte Speicher, die Mehrheit auf dem Markt, werden laut den Verbänden in MiSpeL zudem nicht ausreichend berücksichtigt. Wie Energiemengen messtechnisch erfasst und bilanziell verarbeitet werden sollen, bleibe unklar.
Zudem deckt BDEW einen gesetzlichen Widerspruch auf: Mischspeicher, die MiSpeL-Optionen nutzen, gelten nicht als EEG-Anlagen, können aber EEG-Förderung erhalten. Die Strommengen dürften daher keine Herkunftsnachweise erzeugen und blieben faktisch Graustrom – ein Widerspruch zur systemdienlichen Nutzung.
Lichtblicke: Pauschaloption und bidirektionales Laden
Trotz der Kritik erkennen die Verbände positive Ansätze. BDEW begrüßt die rechtssicheren Rahmenbedingungen für bidirektionales Laden: Fahrzeuge könnten aktiv am Strommarkt teilnehmen, Verbraucher erhalten zusätzliche Anreize für Elektromobilität.
Auch die Pauschaloption für Kleinanlagen bis 30 Kilowatt (kW) wird positiv bewertet, da die Umlageprivilegierung erhalten bleibt – wenngleich Direktvermarktung für Kleinanlagen weiterhin organisatorisch und finanziell herausfordernd bleibt.
Konkurrenz-Verband sieht "überfälligen Durchbruch"
Während BDEW und VKU den Entwurf der MiSpeL-Festlegung vor allem als komplex und praxisfern bewerten, schlägt der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) deutlich andere Töne an. Er lobt die Bundesnetzagentur für einen "gut durchdachten und progressiven" Entwurf, der Speicher und bidirektionale Ladepunkte endlich marktfähig mache. Die Festlegung sei ein "wirksames Instrument gegen Stromspitzen" und ein zentraler Baustein für Versorgungssicherheit und Systemstabilität.
Der bne fordert deshalb ein rasches Inkrafttreten der MiSpeL spätestens im ersten Halbjahr 2026. Verzögerungen, so der Verband, würden die Risiken von Netzüberlastungen erhöhen. Anders als BDEW und VKU, die vor Überforderung von Netzbetreibern warnen, sieht der bne die Verantwortung nun bei den Verteilnetzbetreibern: Sie müssten den Speichern konsequent Netzzugang gewähren und eine "Speicher-Nachverdichtungs-Offensive" ermöglichen – also den Ausbau von Batteriesystemen an bestehenden Solar- und Windparks ohne Fördermittel.
Zugleich plädiert der Verband für Technologieoffenheit und marktorientierte Regeln: Die Abgrenzungsoption müsse auch für förderfreie Direktvermarktungsanlagen wie etwa PPAs gelten, um mehr Flexibilität zu schaffen. Auch Stand-alone-Heimspeicher und bidirektionale Ladepunkte ohne PV-Anlage sollten integriert werden.
Netzagentur steht vor Dilemma
Die Konsultationsfrist endete am 24. Oktober 2025. Die Bundesnetzagentur steht vor einer schwierigen Entscheidung: Hält sie am Zeitplan fest und riskiert eine praxisuntaugliche Regelung? Oder reagiert sie auf die grundlegende Kritik der Verbände, vereinfacht die Vorgaben und verschiebt den Start um Jahre?
Die Festlegung durch die Bundesnetzagentur sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Flexibilität und Intelligenz im Energiesystem, betont auch Speicherexperte Jonas Rex-Quincke vom Fachverband ZVEI. "Allerdings müssen die durch MiSpeL geregelten Anschluss- und Abrechnungsprozesse noch deutlich entschlackt werden." Wenn der bürokratische Aufwand zu hoch bleibe, würden viele Betreiber die neuen Optionen kaum nutzen und die eigentlich richtigen Regulierungsabsichten würden fehlschlagen.
Für den Speicherverband BVES braucht es noch Detailänderungen, "um die Anreize klar Richtung Multifunktionswerkzeug Speicher zur richten", wie Lennart Freese, Referent Recht beim BVES ausführt. Nachdem die Bundesregierung das Thema Co-Location auf die Agenda gesetzt habe, sei die Mispel-Festlegung der Bundesnetzagentur jetzt die "Brücke zur Praxis". "Speicher werden in die Lage versetzt, die Realitäten und Bedarfe der Energiewende abzubilden."
Doch noch warten Hindernisse auf die Behörde. Hinzu kommt unter anderem auch ein Vorbehalt aus Brüssel: Für die Pauschaloption erschwert die noch ausstehende Genehmigung durch die EU-Kommission die Umsetzung. Klar ist: Der Weg zur praktischen Speicher- und Ladeflexibilisierung wird steiniger als ursprünglich erhofft.
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