1&1 Mobilfunk GmbH hat bei dem Bundeskartellamt eine Beschwerde eingereicht. Die Behörde prüfe nun, ob die Vodafone GmbH, bzw. die mit dieser verbundene Vantage Towers AG, 1&1 bei der Mitnutzungsmöglichkeit von Funkturmmasten behindert habe. Damit würden sie dann gegen deutsche und europäische Kartellrechtsvorschriften verstoßen, wie das Kartellamt mitteilt.
"Der beabsichtigte Markteintritt von 1&1 als vierter Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland ist aus wettbewerblicher Sicht zu begrüßen", lässt sich Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in der Mitteilung zitieren. Naturgemäß erfordere der Aufbau eines eigenen Mobilfunknetzes "hohe Investitionen und es müssen bei einem solchen Schritt unternehmerische Risiken eingegangen werden". "Eine zentrale Aufgabe des Kartellrechts ist es, dem Verhalten von Unternehmen faire Spielregeln zu setzen", so Mundt. Dabei gelte für marktmächtige und marktbeherrschende Unternehmen, dass sie andere Unternehmen "nicht unbillig behindern dürfen". "Wir werden uns insofern genau ansehen, ob es gute Gründe für eine Verzögerung bei der Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 gibt", erläutert der Präsident.
Worum es konkret geht
Bei Vantage Towers handelt es um die ehemalige Funkturmsparte des Vodafone-Konzerns, die im März 2021 als Aktiengesellschaft börsennotiert wurde. Vantage Towers vertreibt und verwaltet das aus dem Vodafone-Konzern ausgegliederte Portfolio an bestehenden Mobilfunkstandorten; in Deutschland seien dies laut Angaben ca. 19.400 Antennenstandorte. Die Standorte werden weiterhin von Vodafone als Hauptmieter genutzt und sind damit wesentlicher Bestandteil des deutschen Mobilfunknetzes von Vodafone.
Das Geschäftsmodell von Vantage Towers sehe es laut Pressemitteilung es jedoch grundsätzlich vor, Flächen zur Antennenmontage auch an andere Mobilfunknetzbetreiber neben Vodafone zu vermieten. Im Frühjahr 2021 hätten 1&1 und Vantage Towers vertraglich eine solche Mitnutzung einer "größeren Zahl an Standorten" vereinbart. Die Bereitstellung der zugesagten Standorte habe sich allerdings im Laufe des Jahres 2022 "massiv verzögert und verzögert sich auch weiterhin". Die Nutzung dieser Standorte sei aber ein "wesentlicher Faktor" für den für dieses Jahr beabsichtigten Start des eigenen Mobilfunknetzes von 1&1.
Unabhängig von dem Verfahren des Bundeskartellamtes prüft die Bundesnetzagentur momentan die Verhängung eines Bußgeldes gegen 1&1, da das Unternehmen die Versorgungsauflage aus der Frequenzauktion von 2019 zur Inbetriebnahme von 1.000 5G-Basisstationen nicht fristgerecht erreicht habe. (gun)



