Im europäischen Vergleich zahlen die Deutschen besonders viel für eine Kilowattstunde Strom.

Im europäischen Vergleich zahlen die Deutschen besonders viel für eine Kilowattstunde Strom.

Bild: © Andrey Metelev/Unsplash

Der Beirat bei der Bundesnetzagentur warnt in seinem jüngsten Beschluss vor den Folgen niedrigerer Renditen für Netzbetreiber.

Zwar seien notwendige Investitionen auch bei einer Reduzierung der Gewinne möglich, schreibt er. Geringere Renditen könnten aber negative Folgen für die Eigenkapitalgewinnung der Netzbetreiber entfalten und damit notwendige Investitionen einschränken beziehungsweise erschweren.

Milliardenschwere Investitionen

Der größte Teil der Investitionen der deutschen Strom- und Gasversorger fließe in die Strom- und Gasnetze, führt das politische Beratungsgremium aus. Allein Verteilnetzbetreiber investierten mehr als fünf Milliarden Euro jährlich.

Der Investitionsbedarf für den weiteren Aus- und Umbau liege bis zum Jahr 2050 bei den Stromverteilnetzen bei weiteren rund 110 Milliarden Euro. Für diese enorme Investitionsleistung der Energiewirtschaft seien verlässliche Rahmenbedingungen auch im regulatorischen Umfeld erforderlich.

Statt 6,9 nur noch 4,6 Prozent

Deshalb bittet der Beirat die Bundesnetzagentur, im Rahmen der Entscheidungsfindung für die Festlegung der Eigenkapitalszinsen die ihr "eingeräumten Regulierungsspielräume" zu nutzen.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, plant, den Eigenkapitalzins für neue Investitionen in der nächsten Regulierungsperiode von derzeit 6,9 auf knapp 4,6 Prozent zu senken. (Die ZfK berichtete.)

Widerstand ist groß

Der Widerstand dagegen ist groß. Erst jüngst schrieb Norbert Jungjohann, Chef von Husum Netz, in einem ZfK-Gastbeitrag, dass acht bis neun Prozent – Basiszins und Wagniszuschlag zusammengenommen – angemessen seien.

Der Beirat der Bundesnetzagentur besteht aus 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestags und 16 Vertretern der Bundesländer. Die  Mitglieder werden von der Bundesregierung auf Vorschlag des Deutschen Bundestages oder des Bundesrates berufen und begleiten die Regulierungstätigkeit der Bundesnetzagentur in wichtigen Fragen für die Allgemeinheit. (aba)

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