Bislang ließ die Bundesnetzagentur offiziell nur ausrichten, dass sie gegen Billiganbieter Immergrün ermittelt.

Bislang ließ die Bundesnetzagentur offiziell nur ausrichten, dass sie gegen Billiganbieter Immergrün ermittelt.

Bild: © Oliver Berg/dpa

Die Bundesnetzagentur kann sich vorstellen, die Anreizregulierung bei Strom- und Gasnetzen an mehreren Punkten zu überarbeiten. Hintergrund der Debatte ist, dass die Bundesbehörde laut einem jüngst vorgelegten Referentenentwurf des Wirtschaftsministerium in Netzregulierungsfragen mehr politische Unabhängigkeit bekommen soll. (Die ZfK berichtete.)

Das Grundkonzept samt Kostenprüfung, Regulierungsperiode und Effizienzvergleich habe sich "im Grundsatz" bewährt, sagte Christian Schütte, Leiter der Beschlusskammer 9 der Bundesbehörde, bei einer Fachtagung der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH). Es müsse aber möglicherweise "an der einen oder anderen Stelle" nachgebessert werden.

Verkürzung der Regulierungsperioden

Zu diskutieren sei etwa eine Verkürzung der Regulierungsperioden. Das könne aber nur mit "erheblichen Vereinfachungen" für die Netzbetreiber und Regulierungsbehörden einhergehen. "Wo man diese Vereinfachungspotenziale heben kann, wird möglicherweise eine der ganz spannenden Fragen."

Auch müsse man sich den Katalog der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten und die unterperiodischen Anpassungsmöglichkeiten anschauen.

Gasbereich im Fokus

Besonders viel Änderungsbedarf sieht Schütte im Gasbereich. Das bestehende Regulierungssystem sei auf einen eingeschwungenen Gasnetzbetrieb mit einer potenziell ewigen Fortdauer angelegt.

Es sei klar, dass die Gasnetze zum großen Teil nicht mehr lange genutzt werden würden wie zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geplant, sagte der Beschlusskammerleiter. Deshalb müssten die Nutzungsdauern "idealerweise" so angepasst werden, dass die Restwerte am Ende nahe null liegen würden.

Entgelte und Rückstellungen

Zudem sollten die Netznutzungsentgelte über diesen Zeitraum auch konstant gehalten werden. "Das wird sicherlich eine Herkulesaufgabe", gab Schütte zu.

Für den Rückbau von Leitungen werde vorgeschlagen, Rückstellungen bilden zu dürfen. "Dabei sollte allerdings sichergestellt werden, dass Erträge aus der Auflösung nicht in Anspruch genommener Rückstellungen den Netznutzern zugute kommen."

"Ganz ohne Kontrolle geht es auch nicht"

Schütte stellte klar, dass sich seine Behörde die Fülle an neuen Kompetenzen, die der neue Gesetzentwurf vorsieht, "nicht gewünscht" habe. "Wir werden jedoch versuchen, damit sorgfältig und verantwortungsvoll umzugehen", sagte er. "Das wird auch nötig sein."

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, begrüßte in einer Replik, dass der Referentenentwurf "gute Ansätze" enthalte. Zugleich mahnte er an, die parlamentarische und juristische Kontrolle der Bundesnetzagentur in Regulierungsfragen zu stärken. "Ganz ohne Kontrolle darf es auch nicht gehen."

"Das können wir uns in Zukunft sparen"

Für Lobbyverbände sei bislang relativ klar gewesen, wer die Ansprechpartner in der Politik und im Ministerium gewesen seien, um Einfluss auf Regulierungsänderungen zu nehmen, sagte er. Da habe man dann eben noch einmal Abgeordnete mobilisiert und Stadtwerke zu den örtlichen Abgeordneten geschickt.

"Das werden wir uns alles in Zukunft sparen können", sagte er. "Die Bundesnetzagentur wird das entscheiden." Diese Grundsatzfrage sei klar. (aba)

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