Die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes hat zwar noch nicht den Bundestag passiert. Ihren Kern hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck aber bereits verinnerlicht.
Bei Vorschlägen für die Finanzierung des Stromnetzausbaus sei sein Haus nicht mehr die richtige Adresse, machte der Grünen-Politiker auf dem VKU-Stadtwerkekongress deutlich. Das sei künftig allein Sache der Bundesnetzagentur. So wolle es der Europäische Gerichtshof.
Wissenschaftlicher Beirat gefordert
Wie groß die Sorge in der Netzwirtschaft ist, dass damit auch ihre Beratungs- und Kontrollmöglichkeiten sinken könnten, wurde diese Woche bei einer Expertenanhörung im Bundestag deutlich.
So forderte beispielsweise mit Netze BW einer der größten Verteilnetzbetreiber Deutschlands, die Schaffung eines wissenschaftlichen Beirats der Bundesnetzagentur. Dieser sei in bestimmten Fällen verpflichtend in Verfahren einzubinden und könne auch von sich aus Stellung beziehen.
Verlässlicher Rahmen für Investitionen
Dadurch solle sichergestellt werden, dass wichtige Aspekte "nicht einfach übersehen oder überfahren werden", argumentierte Netzbetriebsleiter Stefan Rogat.
Die Bundesnetzagentur solle gezwungen sein, sich mit Bedenken sauber auseinanderzusetzen. Schließlich gehe es um verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen, die sich über mehrere Jahrzehnte erstrecken würden – und um Geld, das wenn es einmal investiert sei, auch nicht mehr zurückzuholen sei.
"Umfassender gerichtlicher Rechtsschutz"
Für einen "Netznutzerbeirat" plädierte Matthias Dümpelmann, Geschäftsführer von 8KU, einem Zusammenschluss acht großer Kommunalversorger. Er setzte sich außerdem dafür ein, dass das Parlament eine Kontrollfunktion behalte.
Robuste Begründungspflichten auf Seiten der Bundesnetzagentur sowie eine Sicherstellung eines "umfassenden gerichtlichen Rechtsschutzes" forderte Paula Hahn vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, kurz BDEW. Sie brachte zudem eine Stärkung des Beirats der Bundesnetzagentur ins Spiel, der sich aus Vertretern des Bundestags und der Bundesländer zusammensetzt.
VKU: Mehr Einfluss von Parlamenten
VKU-Jurist Andreas Zuber nahm die Bundesregierung in die Pflicht. Diese müsse sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass der parlamentarische Einfluss auf Regulierungsmethoden wieder vergrößert werde, gab er zu Protokoll.
"So kann gewährleistet werden, dass das Parlament der Regulierungsbehörde politische Vorgaben zum Klimaschutz und zur Energiewende geben kann."
Bundesnetzagentur verteidigt Vorschlag
Und was meint die Bundesnetzagentur selbst? Auf dem VKU-Stadtwerkekongress zeigte sich Vizepräsidentin Barbie Kornelia Haller mit Blick auf die Eigenkapitalverzinsung gesprächsbereit. Es gebe "immer Spielraum", sagte sie.
Dabei verteidigte Haller den Vorschlag ihrer Behörde, den Eigenkapitalzins nur für Investitionen in Neuanlagen anzuheben. Den derzeit geltenden Zinssatz bei Bestandsanlagen bezeichnete sie als "marktgängig".
Relevanz von wissenschaftlichen Kriterien
Zugleich schärfte Haller ein, dass dies noch nicht geltendes Recht sei. Noch sei das neugefasste Energiewirtschaftsgesetz nicht verabschiedet, noch die Kompetenzverlagerung nicht vollzogen.
Ändere sich das, "werden wir über die Methode der Eigenkapitalverzinsung noch einmal sprechen müssen." Klar sei dabei auch, "dass das eine Methode sein muss, die auf wissenschaftlichen Kriterien beruht." (aba)



