Die Bundesnetzagentur vereinfacht die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR). Auch die Nutzerführung im System wird modernisiert. Die Änderung gilt mit Wirkung zum ersten April, wie die Bonner Behörde mitteilt.
Künftig müssen Betreiber von sogenannten Steckersolargeräten neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. "Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Noch weniger Daten
Damit wird die Inbetriebnahme von neuen Balkonkraftwerken deutlich einfacher. Das Potenzial für die Technologie ist groß: Allein im Jahr 2023 haben Betreiber rund 300.000 Balkonkraftwerke im MaStR registriert.
Weitere Vereinfachungen dürfte das Solarpaket I bringen, über das der Deutsche Bundestag derzeit noch berät. Dort will die Bundesregierung voraussichtlich regeln, dass bei Balkonkraftwerken künftig weniger Daten im MaStR einzutragen sind. So soll etwa nicht mehr nach der Ausrichtung der Anlage gefragt werden.
Solarpaket im April
Das Gesetzespaket sieht zudem vor, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im MaStR soll dann ausreichen. So soll die Bundesnetzagentur künftig den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das Balkonkraftwerk informieren, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.
Allerdings lässt das Gesetzespaket auf sich warten. Wie das BMWK nun bestätigte, sollen Resilienzboni für die Solarwirtschaft definitiv nicht enthalten sein. Damit dürfte der größte Streitpunkt ausgeräumt sein und eine Verabschiedung im Laufe des Aprils ‒ wie von Verbänden erhofft ‒ erscheint realistisch. (jk)



