Die meisten Direktvermarkter verzeichneten in den ersten sechs Monaten wachsende Portfolios.

Die meisten Direktvermarkter verzeichneten in den ersten sechs Monaten wachsende Portfolios.

Bild: © Fotowunsch/AdobeStock

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Ausschreibungsvolumen für Onshore-Windanlagen mit dem Gebotstermin 1. November 2023 reduziert. Es sei zu erwarten ist, dass die ausgeschriebene Menge größer als die eingereichte Gebotsmenge sein werde, teilt die Bonner Behörde mit. Um einer drohenden Unterzeichnung vorzugreifen hat die BNetzA das Ausschreibungsvolumen daher von 3192 MW auf 2086 MW geschrumpft.

Der Höchstwert für diesen Gebotstermin beträgt demnach 7,35 Cent pro Kilowattstunde. Teilnahmeberechtigt sind alle Projekte mit Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), die bis zum 4. Oktober 2023 erteilt und dem Register gemeldet wurden.

Beim Bundesverband WindEnergie (BWE) kam die Kürzung schlecht an. Damit streiche die BNetzA das dritte Mal in Folge das Ausschreibungsvolumen zusammen, betont Bärbel Heidebroek, Präsidentin des BWE. Der Verband habe bereits darauf hingewiesen, dass genügend Genehmigungen zur Verfügung stünden, um das ursprüngliche Ausschreibungsvolumen von 3192 MW zu befüllen. (Die ZfK berichtete)

"Vor diesem Hintergrund ohne Not das Volumen derart deutlich zu beschneiden, setzt ein falsches Signal", so Heidebroek.

Genehmigtes Volumen

Der BWE weist weiterhin darauf hin, dass derzeit ein schon genehmigtes, aber noch nicht bezuschlagtes Volumen von in Summe 3860 MW aus den Jahren 2021 (180 MW), 2022 (600 MW) und 2023 (3065 MW) bereitsteht. Das ursprünglich geplante Volumen von 3192 MW wäre daher erreichbar gewesen. Damit hätte zu Ende des Jahres das Gesamtzuschlagsvolumen bei 7601,9 MW liegen können.

"Wir hätten in diesem Jahr mit Zuschlägen im Volumen von deutlich mehr als 7000 MW eine starke Ausgangsbasis für die Erreichung der EEG Zubauziele legen können. Durch die Kürzung bleiben wir deutlich dahinter zurück", kritisierte die BWE-Präsidentin.

Höchstwerte für 2024

Die Bundesnetzagentur müsse nun zumindest möglichst frühzeitig den Höchstwert für das kommende Jahr festlegen, so die Verbandsvertreterin weiter. "Angesichts der weiter dramatischen Preis- und Zinssteigerungen muss dieser mindestens auf dem aktuellen Niveau belassen werden."

Die Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette bräuchten demnach schnell Planbarkeit, um ihre Investitionsentscheidungen zu treffen. "2022 wartete die BNetzA bis zum buchstäblich letzten Tag, um die Anhebung der Höchstwerte zu verkünden. Das darf sich nicht wiederholen", warnt Heidebroek. (jk)

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