Für das Thema dynamische Netzentgelte beraumte die Bundesnetzagentur einen eigenen Expertenaustausch an.

Für das Thema dynamische Netzentgelte beraumte die Bundesnetzagentur einen eigenen Expertenaustausch an.

Bild: © Edis

Die Bundesnetzagentur hat ihre Vorstellungen eines dynamischen Netzentgeltes bei einem Expertenaustausch weiter konkretisiert. Unter dynamischen Netzentgelten werden generell Netzgebühren verstanden, die flexibel auf Netzengpässe – etwa Solarstromüberschüsse an sonnigen Tagen – reagieren. Indem beispielsweise die Netznutzungspreise in diesen Zeiten sinken, wird die Stromentnahme zur Entlastung der Netze angereizt. Flexible Anlagen wie Batteriespeicher könnten davon profitieren.

Dynamische Netzentgelte sollen zudem dazu beitragen, die Menge kostspieliger Redispatch-Maßnahmen zu verringern. Bei Redispatch handelt es sich um Eingriffe von Stromnetzbetreibern in den Markt, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Entstandene Kosten durch Hoch- oder Herunterfahren von Erzeugungsanlagen werden über die Netzentgelte an Stromverbraucher abgewälzt. In den vergangenen Jahren fielen so mehrere Milliarden Euro an Kosten an.

In der Bundesnetzagentur wird das Thema dynamische Netzentgelte als besonders knifflig angesehen. Es ist Teil des laufenden Agnes-Prozesses. Agnes steht für die Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik, die bis Ende des Jahres abgeschlossen sein soll.

Bundesnetzagentur will Richtung hochdynamische Netzentgelte

Ein Schritt zu dynamischen Netzentgelten ist das sogenannte Modul 3. Über drei zeitvariable Tarife sollen Besitzer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Elektroautos finanziell profitieren, wenn sie ihre Geräte netzorientiert nutzen. Voraussetzung dafür sind intelligente Messsysteme oder Smart Meter. Wann die jeweilige Preisstufe gilt und wie hoch die Unterschiede zwischen den Tarifen sind, liegt im Ermessen der Netzbetreiber.

Die Bundesnetzagentur analysiert nach eigener Aussage gerade die Umsetzung von Modul 3. Erstes Zwischenfazit: Es laufe nicht so gut, merkte Karsten Bourwieg, Vorsitzender der Beschlusskammer 8, an.

Perspektivisch soll aus Sicht der Bundesnetzagentur deutlich mehr möglich sein. Die Regulierungsbehörde geht davon aus, dass bis Anfang 2029 zumindest für die höheren Netzebenen – sprich vor allem Höchst- und Hochspannung – die notwendigen Voraussetzungen für hochdynamische Netzentgelte geschaffen werden können.

Gleichwohl sollen grundsätzlich von Beginn an alle geeigneten Netznutzer, also auch jene in der Niederspannungsebene, einbezogen werden. "Je nach Beurteilung des Einführungsaufwands kann es abweichend hiervon aber vertretbar sein, die dynamische Entgeltkomponente auf den Netzebenen Mittel- und Niederspannung um wenige Jahre zeitlich versetzt einzuführen", heißt es in einem Orientierungspapier der Behörde.

Die dynamische Entgeltkomponente – aus Sicht der Bundesnetzagentur ist das der Arbeitspreis – könnte täglich für den Folgetag festgelegt und veröffentlicht werden. Dies soll zudem vor der sogenannten Day-Ahead-Auktion auf dem Spotmarkt stattfinden, sodass Marktteilnehmer die netzseitige Preisinformation bei ihren Entscheidungen im Day-Ahead-Handel berücksichtigen können. Derzeit findet die Auktion für die Stromlieferung am Folgetag (Day-Ahead) jeden Werktag um 12 Uhr statt. Das Problem hierbei: Selbst am Morgen des Vortags sind mögliche Redispatch-Engpässe nicht immer zweifelsfrei zu identifizieren.

Zeitvariable Netzentgelte im europäischen Ausland etabliert

Zeitvariable Netzentgelte sind im europäischen Ausland durchaus etabliert, wie ein von der Bundesnetzagentur in Auftrag gegebenes und vor wenigen Wochen veröffentlichtes Gutachten der Analysehäuser BET und Aecoute zeigt. Der von der Bundesnetzagentur erwogene Ansatz sei aber "Neuland", sagte Achim Zerres, Abteilungsleiter Energieregulierung bei der Bundesbehörde.

Der Eon-Tochter Bayernwerk Netz ist die Bundesnetzagentur zu schnell unterwegs. Unternehmensvertreter Michael Fischer schlug stattdessen eine Weiterentwicklung von Modul 3 vor, um Netzbetreibern und Verbrauchern mehr Planbarkeit zu garantieren. Aus seiner Sicht sollte sich Deutschland an das niederländische Modell mit statischen Zeitfenstern anlehnen. Eine Orientierung an Day-Ahead-Bedingungen würde damit zunächst wegfallen.

Kritisch zu hochdynamischen Preisen äußerte sich auch der Stahlbandhersteller Wälzholz, der den energieintensiven Mittelstand vertrat. "Derzeit wäre die Realisierung von Flexibilitäten auf Basis von Day-Ahead-Vorgaben die absolute Ausnahme", sagte Prokurist Michael Bösebeck. Es scheitere schlicht daran, dass qualifizierte Mitarbeiter hierfür nicht vorhanden und in kleinen und mittleren Unternehmen in der Regel auch nicht wirtschaftlich seien.

Auch eine Vertreterin des Energiekonzerns Engie Deutschland warnte davor, zu viele neue Baustellen aufzumachen. "Alle Instrumente umzusetzen, endet im Chaos", pflichtete ein weiterer Repräsentant der Verteilnetzbetreiber bei. Bundesnetzagentur-Beschlusskammerchef Bourwieg beschwichtigte. Seine Behörde werde 2029 keinen "Big Bang" einführen. Trotzdem werde man die Netzentgeltsystematik 2029 auf neue Füße stellen.

Lob bekam die Bundesnetzagentur vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE). "Sie sind auf dem richtigen Kurs", sagte Geschäftsführer Robert Busch.

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