Die Höhe des Eigenkapitalzinssatzes spielt für die Attraktivität von Netzinvestitionen eine zentrale Rolle.

Die Höhe des Eigenkapitalzinssatzes spielt für die Attraktivität von Netzinvestitionen eine zentrale Rolle.

Bild: © Julian Stratenschulte/dpa

Der Rahmen für die künftige Netzregulierung steht. Doch auf eine Einzelfestlegung der Bundesnetzagentur wartet die Netzwirtschaft weiterhin gespannt. Dabei treibt sie weniger die Qualitätsregulierung um, die noch vor Weihnachten in Entwurfsform veröffentlicht werden soll, sondern vielmehr die Eigenkapitalverzinsung.

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller wollte bei der Vorstellung der finalen Festlegungen Anfang Dezember noch keine konkreten Zahlen nennen. Nur so viel: "Allein aus den methodischen Ansätzen, die nun beschlossen sind, ergibt sich eine signifikante Steigerung der Eigenkapitalzinse", versprach er.

BDEW fordert neun Prozent nach Steuern

Deutlicher wurde der Energieverband BDEW. Verbandschefin Kerstin Andreae forderte im ZfK-Interview neun Prozent nach Steuern. "Das sagt unsere Investorenbefragung." Bei den ZfK-Media-Days hatte Rheinenergie-Chef Andreas Feicht von sieben bis acht Prozent gesprochen.

Konkrete Zahlen nennt auch das Aachener Beratungsunternehmen BET Consulting. Nach seinen Berechnungen könnte der Eigenkapitalzinssatz für Investitionen in bestehende Netzinfrastruktur in der nächsten Regulierungsperiode sechseinhalb bis sieben Prozent betragen. Das wäre zwar mehr als die derzeit geltenden rund fünf Prozent, aber weniger als der internationale Durchschnitt. Der würde bei acht bis neun Prozent liegen, sagte Michael Seidel, Partner Regulierung und Controlling bei BET.

Aktuell unterscheidet die Bundesnetzagentur bei der Eigenkapitalverzinsung zwischen Investitionen in Alt- und Neuanlagen. Letztere werden seit 2024 variabel und in der Praxis etwas höher verzinst. Diese Unterscheidung entfällt in der neuen Regulierungsperiode. Stattdessen setzt die Bundesnetzagentur auf eine pauschalisierte Ermittlung der Gesamtkapitalverzinsung über den sogenannten Wacc-Ansatz.

Dahinter verbirgt sich im deutschen Fall ein gewichteter Mittelwert aus Eigenkapitalzinssatz und Fremdkapitalzinssatz für das Bestandsvermögen im Basisjahr. Der Anteil des als Eigenkapital verzinsten Kapitals soll 40 Prozent betragen, der Fremdkapitalanteil 60 Prozent.

Betafaktor "die große Unbekannte"

Bei der Berechnung des Eigenkapitalzinssatzes sei der Betafaktor "die große Unbekannte", sagt Seidel. Der Betafaktor ist eine Kennzahl, die das Risiko einer Investition anhand börsennotierter Vergleichsunternehmen misst.

"Wir wissen noch nicht, wie die finale Vergleichsgruppe aussieht", erklärt der BET-Partner. "Es könnte sein, dass der Betafaktor im Vergleich zur laufenden Regulierungsperiode absinkt." Käme es so, würde der Eigenkapitalzinssatz wohl näher bei 6,5 als bei 7 Prozent zum Liegen kommen.

Für die Fremdkapitalverzinsung soll ein marktorientierter indexbasierter Ansatz herangezogen werden. Für die Bestimmung des Fremdkapitalzinssatzes für Bestandsvermögen soll ein Durchschnittswert der letzten sieben Jahre gebildet werden. Jahre, in denen deutlich höhere Investitionsvolumina zu beobachten sind, sollen dabei höher gewichtet werden.

Die Herausforderung hier: Den genannten marktorientierten, indexbasierten Ansatz gibt es noch nicht. "Wenn man aber Vergleichsindizes nimmt, liegt man großzügig gerechnet bei zweieinhalb Prozent", sagt Seidel.

Würde es so kommen, würde der Wacc nach BET-Berechnungen in der kommenden Regulierungsperiode etwa vier bis viereinhalb Prozent betragen. So viel steht jedenfalls schon jetzt fest: Die Netzwirtschaft wünscht sich mehr.

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