Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am 8. Mai 2018 mit EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager nach der Grundsatzeinigung über den Ökostrom-Umlagensatz auf Kraft-Wärme-Kopplungs-Neuanlagen für die Eigenversorgung.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am 8. Mai 2018 mit EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager nach der Grundsatzeinigung über den Ökostrom-Umlagensatz auf Kraft-Wärme-Kopplungs-Neuanlagen für die Eigenversorgung.

Bild: Susanne Eriksson © BMWi

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager haben sich am Montag und Dienstag in Berlin grundsätzlich über die EEG-Umlage bei KWK-Neuanlagen geeinigt. Laut Ministerium sieht der Kompromiss folgende Eckpunkte vor:

  • Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Eigenversorgung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit elektrischen Leistungen unter einem MW oder über zehn MW zahlen auch künftig nur 40 Prozent EEG-Umlage auf den eigenen Stromverbrauch.
  • Die 40 Prozent gelten auch für alle KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie.
  • Bei den übrigen KWK-Neuanlagen für die Eigenversorgung erhöht sich der EEG-Umlagensatz linear von 40 Prozent bei 3500 Vollbenutzungsstunden auf 100 Prozent bei mehr als 7000 Vollbenutzungsstunden im Jahr.
  • "KWK-Neuanlagen" sind alle Anlagen, die vom August 2014 an errichtet wurden. Nahmen sie bis Ende 2017 die Stromversorgung auf, gilt eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 beziehungsweise 2020.
  • Die Einigung gilt rückwirkend zum Jahresanfang.

"Noch vor der Sommerpause"

Allerdings ist eine abschließende Entscheidung durch die gesamte EU-Kommission vorbehalten. Johann Saathoff, SPD-Mitglied im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie, versprach, dass der Koalitionspartner eine parlamentarische Umsetzung "noch vor der Sommerpause" mittragen würde. Er knüpfte daran jedoch die Bedingung, dass CDU-Minister Altmaier die Sonderausschreibungen bei Erneuerbaren Energien ebenfalls umsetzungsreif macht.

Saathoff begrüßte den "guten Kompromiss zwischen den Wettbewerbsbedenken der Kommission und nicht zu starken Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen". Die Betreiber bekämen nun Sicherheit.

VKU: Differenzierung auch für allgemeine Versorgung durchsetzbar

Auch der Verband kommunaler Unternehmen bezeichnete die neue "Klarheit" durch die Einigung als "erfreulich". Der VKU strich die Vorbildwirkung für die KWK-Bestandsanlagenförderung heraus. Das Wirtschaftsministerium hatte hier im Referentenentwurf für das 100-Tage-Gesetz eine globale Senkung von 1,5 auf 0,7 Cent pro kWh Strom zum 1. Juli vorgeschlagen und sie als das Zurückfahren einer angeblichen Überförderung dargestellt.

Der Verband hält dem entgegen, dass kleinere Größenklassen selbst nach Ansicht der Gutachter aus dem eigenen Wirtschaftsministerium vom August 2017 nicht überfördert seien. Der Eigenversorgungs-Kompromiss zeige nun, dass Brüssel differenzierten Regelungen gegenüber offenstehe, solange diese nicht zu einer Überförderung führen. "Was für den KWK-Eigenverbrauch gilt, muss auch für die Anlagen in der allgemeinen Versorgung gelten", so der VKU. Er rief das Ministerium auf, auch hier einen Vorschlag "entlang der mit der Kommission abgestimmten Größenklassen" vorzulegen. (geo)

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