Zwischen Trinkwasser und Mineralwasser gibt es laut Umweltministerin Ursula Heinen-Esser substanzielle Unterschiede.

Zwischen Trinkwasser und Mineralwasser gibt es laut Umweltministerin Ursula Heinen-Esser substanzielle Unterschiede.

Bild: © Sebra/AdobeStock

Der lange dauernde Streit um die Bezeichnung von Trinkwasser als „gesund“ fand nun vor dem Bundesgerichtshof ein Ende. Wasserversorger dürfen laut der Entscheidung im Rahmen ihrer Kundeninformationen die gesundheitsfördernden Aspekte ihres Trinkwassers benennen.

Seit einiger Zeit versucht der Verband deutscher Mineralbrunnen e.V. (VDM), Wasserversorger davon abzuhalten, in ihren Kundeninformationen das Trinkwasser als „gesund“ zu bezeichnen. Das OLG München hat das einem Wasserversorger, dem Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe, im vergangenen Jahr ausdrücklich erlaubt.

Höchstrichterliche Bestätigung

Die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde blieb vor dem BGH erfolglos, sodass die Entscheidung des OLG rechtskräftig geworden ist. Mithin ist es nun auch höchstrichterlich bestätigt, dass in der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht keine geschäftliche Handlung liegt.

„Es ist gut, dass der BGH hier nun Klarheit in die Rechtsfrage gebracht hat und die Wasserversorger nun ihren gesetzlichen Informationspflichten nachkommen können, ohne Gefahr zu laufen, von Mitbewerbern abgemahnt zu werden“, so BBH-Partner und Rechtsanwalt Stefan Wollschläger, der auf Seiten des Wasserversorgers das Verfahren geführt hat. (hp)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper