Recht & Regulierung

Wasserversorger dürfen Leitungswasser als „gesund“ bezeichnen

Wie schon im Eilverfahren hat ein Gericht nun auch im Hauptsacheverfahren dem Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe recht gegeben. Der Mineralwasser-Verband hat damit seine Klage verloren.
01.08.2022

Wenn ein Versorger Wasser als „gesund“ bezeichnet, ist das von der gesetzlichen Informationspflicht der Trinkwasserverordnung gedeckt, urteilten die Richter.

 

Wird Leitungswasser im Rahmen einer Kundeninformation als „gesund“ bezeichnet, so verstößt dies nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Dies stellte das Oberlandesgericht (OLG) München erneut klar, nachdem es bereits im Eilverfahren 2020 die Klage des Verbands deutscher Mineralbrunnen e.V. (VDM) abgewiesen hatte.

Der Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe darf weiterhin die gesundheitsfördernden Aspekte des Leitungswassers auf seiner Homepage angeben. Dies sei keine „geschäftliche Handlung“ im Sinne des § 2 UWG, sondern von der gesetzlichen Informationspflicht der Trinkwasserverordnung gedeckt, so…

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