Nachdem das mehr als 450 Tonnen schwere Bauteil zunächst per Binnenschiff von Berlin nach Herne verbracht worden war, hat die Turbine die letzten rund 1000 Meter vom Hafen Herne-Wanne bis zum Kraftwerk mittels eines selbstfahrenden Aufliegers zurückgelegt.

Nachdem das mehr als 450 Tonnen schwere Bauteil zunächst per Binnenschiff von Berlin nach Herne verbracht worden war, hat die Turbine die letzten rund 1000 Meter vom Hafen Herne-Wanne bis zum Kraftwerk mittels eines selbstfahrenden Aufliegers zurückgelegt.

Bild: © Steag

Die EU-Kommission hat die Entscheidung über Aufnahme von Atomkraft und fossilem Erdgas in die sogenannte EU-Taxonomie auf einen separaten Gesetzgebungsvorschlag im Herbst vertagt. Die Brüsseler Behörde stellte heute Details zum neue Regelwerk für nachhaltige Investitionen vor. Dieses soll Bürgern und Investoren in der Europäischen Union aufzeigen, welche Finanzprodukte dem Klimaschutz nützen.

„Es ist bedauerlich, dass im jetzigen Verfahren keine klaren und verlässlichen Perspektiven für Versorgungssicherheit eröffnet wurden und dafür, wie die Wärmewende in Deutschland forciert werden kann“, kommentierte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing mit Blick auf die Ausklammerung der Gasprojekte. Auch über eine Entscheidung über die Nachhaltigkeit der Atomkraft wurde nicht entschieden.

"Gasbefeuerte KWK-Anlagen als Brückentechnologie

Nach Kernkraft- und Kohleausstieg brauche man dringend gasbefeuerte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen als Brückentechnologie, um die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten. Der “Brennstoffwechsel” von Kohle zu Gas spare dabei schon heute CO2-Emissionen ein.

„Auch deswegen ist es unverständlich, dass sich die Bundesregierung nicht auf eine gemeinsame Position verständigen konnte, obwohl die Taxonomie-Frage für Investitionen in Gasprojekte entscheidend ist für den Erfolg der Energiewende und die Erreichung der Klimaziele“, so Liebing weiter. Der Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen EU bis 2050 erfordere aufgrund der langen Investitionszyklen schnellstmöglich Investitionssicherheit.
 
„Das gilt insbesondere für die Frage, ob diese Investitionen auch als nachhaltig angesehen werden können. Nur so können kommunale Energieversorger ihren Beitrag dazu leisten, die ambitionierten Klimaziele bis 2030 zu erreichen“, erklärte der VKU-Hauptgeschäftsführer.

BDEW: "Rechtsakt gefährdet wichtig Energiewende-Investitionen"

Ähnlich klingt es beim BDEW. Der vorliegende Rechtsakt sei eine schlechte Nachricht und gefährde wichtige Energiewende-Investitionen, etwa in neue Gaskraftwerke, so der Verband. Die Branche verliere wertvolle Zeit. „Wir brauchen jetzt vernünftige Regeln, die Gas unter bestimmten Voraussetzungen als Übergangsaktivität im Sinne der EU-Taxonomie definieren. Dies beinhaltet jetzt erreichbare Grenzwerte und realistische Fristen für den Bau von Gaskraftwerken und der notwendigen Infrastruktur“, schreibt der BDEW.

Mit Blick auf die technischen Bewertungskriterien für die Trinkwasserversorgung begrüßte der BDEW das Abstellen auf die Vorgaben der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 im delegierten Rechtsakt. Eine vergleichbare Harmonisierung sollte auch für die Abwasserentsorgung gewährleistet werden.

Darüber hinaus sei es paradox, dass die Kommission umweltpolitisch die Einführung der vierten Reinigungsstufe diskutiere und parallel eine Reduktion des Strombedarfes fordert, da jede weitere Ausrüstung der Kläranlagen einen erhöhten Strombedarf nach sich zieht.

Finanzierung in gewünschte Bahnen lenken

Von den Regeln versprechen sich die Befürworter Schub für die Finanzierung des Wandels hin zu einer klimafreundlichen Wirtschaft, für den in den kommenden Jahren hohe Milliardensummen gebraucht werden. Das Paket der Kommission setzt an verschiedenen Stellen an, um Finanzierungen in die gewünschten Bahnen zu lenken und umweltschädliche Aktivitäten zurückzudrängen.

Der sogenannte delegierte Rechtsakt zu der seit 2020 geltenden Taxonomie-Verordnung soll definieren, welche wirtschaftlichen Aktivitäten «substanzielle positive Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt» haben. Dies bezieht sich unter anderem auf erneuerbare Energien, Industrie, Verkehr und Gebäude.

Berichtspflichten auf 50.000 Unternehmen ausgeweitet

Daneben steht ein Vorschlag für zusätzliche Berichtspflichten für große Unternehmen - eine Richtlinie namens CSRD. Ziel ist nach Angaben der Kommission, Informationen der Unternehmen über die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten vergleichbarer zu machen. Statt bisher 11 000 Firmen sollen künftig rund 50.000 unter solche Vorgaben fallen. Drittes Element sind Pflichten für Berater, Anleger gezielt auch auf nachhaltige Investments hinzuweisen.

Der sogenannte delegierte Rechtsakt zur Taxonomie soll Ende Mai verabschiedet werden. Der Richtlinienvorschlag geht ins Gesetzgebungsverfahren und dürfte erst in einigen Monaten konkreter werden. (hoe/dpa)

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