Blick auf die Imperia im Hafen von Konstanz: Auch die örtlichen Stadtwerke müssen sich nun verpflichtend dem Effizienzvergleich stellen.

Blick auf die Imperia im Hafen von Konstanz: Auch die örtlichen Stadtwerke müssen sich nun verpflichtend dem Effizienzvergleich stellen.

Bild: © Marc Kunze/AdobeStock

Nach ZfK-Auswertung sind es mehr als ein Dutzend Stadtwerke, die künftig nicht mehr das vereinfachte Verfahren wählen können. Darunter befinden sich die Stadtwerke Tübingen und Konstanz (beide Baden-Württemberg), aber auch die Stadtwerke Südholstein (Schleswig-Holstein), Peine (Niedersachsen) Bayreuth und Landshut (beide Bayern).

Insgesamt waren 30 Unternehmen beim vorangegangenen Effizienzvergleich noch nicht vertreten. Zwei davon – Stuttgart Netze und Inetz HD – sind Sonderfälle. Die entsprechenden Gasnetze befinden sich bereits im regulären Verfahren. 2025 übernahm die Stadtwerke-Tochter Stuttgart Netze das Gasnetz in der Landeshauptstadt von der EnBW-Netztochter Netze BW. Der Chemnitzer Gashochdrucknetzbetreiber Inetz HD wurde als Schwestergesellschaft der Inetz gegründet und nahm seine Tätigkeit ebenfalls 2025 auf.

Dem stehen 24 Unternehmen gegenüber, die am vorangegangenen Effizienzvergleich teilnahmen und nun gegebenenfalls in das vereinfachte Verfahren wechseln können. Von der Effizienzvergleich-Pflicht entbunden sind etwa die Osterholzer Stadtwerke und die Stadtwerke Achim in Niedersachsen. Selbes gilt für die Stadtwerke Speyer (Rheinland-Pfalz) und Lippstadt (Nordrhein-Westfalen).

Auch unter den 24 Unternehmen, die nach jetzigem Stand nicht mehr auf der Effizienzvergleich-Liste auftauchen, gibt es zwei Sonderfälle. Der früher noch gelistete Betreiber Erdgas Kempten-Oberallgäu Netz gab 2025 sein Gasnetz an Schwabennetz ab. Der Terranets-BW-Netzabschnitt, der vor der laufenden Regulierungsperiode Teil des Effizienzvergleichs war, ist inzwischen in das Fernleitungsnetz des Unternehmens integriert worden. Er fällt somit aus dem Effizienzvergleich der Verteilnetzbetreiber für die nächste Regulierungsperiode heraus.

Filtert man die Sonderfälle heraus, stehen 28 Netzbetreiber, die neu ins reguläre Verfahren müssen, 22 Netzbetreibern gegenüber, die nicht im regulären Verfahren bleiben müssen. Dies deckt sich mit der Auswertung des PwC-Regulierungsexperten Jan-Frederik Zöckler, der bereits in der vergangenen Woche diese Zahlen auf Linkedin geteilt hatte.

Marktabdeckung von 82 auf 84 Prozent hochgeschraubt

Die ZfK ermittelte nicht, wie viele jener 24 Unternehmen, die nun das vereinfachte Verfahren wählen können, auch das letzte Mal schon diese Option hatten. Damals lag die Schwelle zwischen verpflichtender und optionaler Effizienzvergleichs-Teilnahme bei 15.000 Anschlüssen. Jetzt ist die bereinigte Erlösobergrenze der entscheidende Wert.

Bis Ende März haben Unternehmen Zeit, das vereinfachte Verfahren zu beantragen. Danach wird feststehen, wie viele Gasverteilnetzbetreiber sich tatsächlich dem Effizienzvergleich stellen werden.

Mit der Reform der Netzregulierung hat die Bundesnetzagentur zumindest sichergestellt, dass sich im Gasbereich der Großteil des Marktes im regulären Verfahren befindet. Auf den letzten Metern hatte sie die sogenannte Marktabdeckungsquote um zwei Prozentpunkte auf insgesamt 84 Prozent angehoben, was unter anderem vom Energieverband BDEW kritisiert worden war. Wäre die Bundesnetzagentur bei 82 Prozent geblieben, wäre die Zahl der Pflichtwechsler in den Effizienzvergleich spürbar gesunken.

Statt 195 hätten nach Daten der Bundesnetzagentur nur noch 171 Gasnetzbetreiber am Effizienzvergleich teilnehmen müssen. Unter anderen hätten die Stadtwerke Peine, Ratingen, Frankenthal, Bayreuth und Marburg das vereinfachte Verfahren wählen können.

Eine letzte Beobachtung: Im Dezember prognostizierte die Bundesnetzagentur noch, dass in Summe etwa vier Gasnetzbetreiber mehr am Effizienzvergleich teilnehmen würden. Tatsächlich werden es im Vergleich zum vorangegangenen Effizienzvergleich mindestens sechs Gasnetzbetreiber mehr sein.

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