Entwarnung für Gasnetzbetreiber: Die Bundesnetzagentur hat bislang keinen Missbrauch bei der Anwendung der sogenannten Kanu-2.0-Festlegung festgestellt. Das relativ neue Instrument erlaubt Gasnetzbetreibern, einen größeren Teil der Kosten in den nächsten Jahren auf eine möglichst große Zahl von Nutzern zu verteilen. Wenn später nur noch weniger Nutzer am Gasnetz sind, können so drastische Netzentgeltsprünge vermieden werden.
Für dieses Jahr hatte eine Reihe von Gasnetzbetreibern Kanu 2.0 angewandt. Unter den Gasnetzbetreibern, für die die Bundesnetzagentur direkt zuständig ist, gab es nur eine Minderheit, die das Instrument nicht nutzte.
Gasnetzentgelte: 37 Anzeigen vertieft geprüft
Kanu 2.0 wurde als ein wesentlicher Grund angeführt, weshalb die Gasnetzentgelte zum Jahreswechsel teils stark stiegen – in der Spitze um 77 Prozent. "Die Bundesnetzagentur wird bei Kanu 2.0 immer darauf achten, dass es keine Exzesse gibt", sagte Behördenchef Klaus Müller im Oktober auf ZFK-Nachfrage. "Keiner soll das als Freibrief verstehen, tun und lassen zu können, was man will."
Insgesamt erhielt die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben für dieses Jahr 95 Anzeigen. 37 habe die Behörde aufgegriffen und vertiefter geprüft, teilte ein Sprecher mit.
"Im Ergebnis keine Korrekturen"
In zwei Fällen stellte die Bundesnetzagentur weitere Rückfragen, weil die eingereichten Begründungen einen degressiven Abschreibungssatz von zwölf Prozent nicht rechtfertigten. Zwölf Prozent sind grundsätzlich das zulässige Maximum.
Die betroffenen Netzbetreiber mussten ausführliche Begründungen unter anderem mit netzspezifischen Mengenprognosen nachreichen. "Im Ergebnis mussten keine Korrekturen sowohl hinsichtlich der gewählten Abschreibungsmethodik als auch des Abschreibungssatzes durchgeführt werden", teilte der Behördensprecher mit.





