So sollen die 6-MW-Turbinen aussehen. Das Genehmigungsverfahren für den Windpark der Leag in dieser neuen Leistungsklasse läuft demnächst an.

So sollen die 6-MW-Turbinen aussehen. Das Genehmigungsverfahren für den Windpark der Leag in dieser neuen Leistungsklasse läuft demnächst an.

Bild: © GE Renewable Energy

Einen entsprechenden Eilbeschluss des Gerichts bestätigte am Mittwoch eine OVG-Sprecherin. Der Landrat des Kreises Olpe hatte den Bau der 230 Meter hohen Windräder mit der Begründung genehmigt, sie würden in einer im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Konzentrationszone errichtet. An der Stelle standen bislang halb so hohe Anlagen (Az.: 7 B 304/22.AK, Beschluss vom 28.6. 2022).

Das OVG wies diese Argumentation in einem Eilverfahren zurück. Die Konzentrationsplanung sei wegen einer fehlerhaften Bekanntmachung nie in Kraft getreten, so das Gericht.

Änderung des Eilbeschlusses bei neuer Rechtslage?

 "Das hat der Kreis Olpe bei Erteilung der Genehmigung offensichtlich bewusst ignoriert, um der SL Windenergie GmbH trotzdem das Repowering zu ermöglichen. Denn vom Verwaltungsgericht Arnsberg ist die Unwirksamkeit des Flächennutzungsplans schon im Jahr 2020 festgestellt worden", sagte Harry Neumann, NRW-Landesvorsitzender des Vereins Naturschutzinitiative, in einer Mitteilung. Der Verein hatte Widerspruch gegen die Genehmigung eingereicht.

Die neue schwarz-grüne Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die 1000-Meter-Abstands-Regelung für Windräder schrittweise abschaffen zu wollen. Der Kreis Olpe könnte dann bei geänderter Rechtslage beantragen, den Eilbeschluss vom 28. Juni zu ändern. (dpa/hcn)

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