Eigentlich wollten die Ahrtal-Werke an einem Standort zwei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) sowie eine innovative Kraft-Wärme-Kopplung (iKWK)-Anlage errichten. Allerdings machte bereits das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit seiner angedachten CO2-Bepreisung das Projekt unwirtschaftlich. Dann kam auch noch das Jahrhunderthochwasser, welches die Gas- und Strominfrastruktur in der Gemeinde Bad Neuenahr-Ahrweiler wegriss. "Die erste aufgebaute KWK-Anlage wurde von den Wassermassen ebenso zerstört. In diesem Zusammenhang können wir natürlich nicht die Fristen einhalten", erläutert Thomas Hoppenz, Geschäftsführer der Ahrtal-Werke, gegenüber der ZfK.
Der lokale Versorger rechnet gar damit, dass durch die zerstörte Infrastruktur der Wärmeabsatz zwischen 30 bis um 50 Prozent einbrechen wird, weil Großabnehmer wie die Schwimmbäder vom Netz sind. "Damit ist gleichzeitig die Grundlage für den Betrieb nicht gegeben", sagt der Geschäftsführer über das geplante Projekt. "Wir wollen nun aber die Dekarbonisierung schneller vorantreiben. Mit dem weggebrochenen Wärmeabsatz und in der momentanen Situation wollen wir die innovative, erneuerbare Anlage zuerst umsetzen und auf die ursprünglichen geplanten KWK-Anlagen verzichten", so Hoppenz.
Das Recht sieht keine Änderungen im Projekt vor
Schwierig ist jedoch, dass der Kommunalversorger damit die Rahmenbedingungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht einhalten kann. "Aktuell droht, dass der Standort ‚verbrannt‘ wird, weil wir das Projekt mit den KWK-Anlagen sowie der iKWK-Anlage gekoppelt angemeldet haben und nicht in dem angedachten Zeitrahmen schaffen. Zudem wird die Pönale von circa 300.000 Euro, die als Sicherheit dient, einbehalten", so Hoppenz weiter. Wäre der Standort ‚verbrannt‘, dürften vier Jahre lang keine ähnlichen Projekte entstehen, welche von der Behörde gefördert würden: "Und das wäre eine unschöne Situation für die Energiewende. Deshalb befinden uns nun mit den zuständigen Institutionen in konstruktiven Gesprächen, um eine Ausnahmeregelung für diese Ausnahmesituation zu finden", bekräftigt der Geschäftsführer. Ziel ist es, die beiden KWK-Anlagen aus dem Projekt zu entlassen und die iKWK-Anlage im Jahr 2022 zu bauen und in den Betrieb zu nehmen.
Stromnotversorgung ist ein finanzielles Risiko
Die Situation ist weiterhin angespannt, verdeutlich Hoppenz und gibt einen Einblick in die Stromversorgung. Diese steht zwar wieder. Aber nicht alle Häuser seien mit Zählern ausgestattet. "Einige wurden schlicht weggerissen, bei anderen fehlen die Zählertafeln für die Installation", skizziert er. Der Versorger hatte demnach zwei Möglichkeiten: Entweder die Menschen nicht in ihre Häuser lassen und darauf pochen, dass der Strom noch nicht nach dem Normengeber VDE gerecht bereitgestellt sei. Oder aber die Ortsansässigen in ihre Heime lassen, auch um die Schäden zu beseitigen und den Wiederaufbau zu starten. "Wir entschieden uns für Letzteres", betont er.
Jedoch sieht der Gesetzgeber vor, dass – wenn die Stände nicht abgelesen werden können – eine Verbrauchsabschätzung erfolgt. "Aber auch die können wir nicht gewährleisten." Jemand der beispielsweise sein Haus trocknet, hat eine höhere Abrechnung als zuvor. Ein Betroffener, der hingegen sein Haus gar nicht betritt, weist dementsprechend geringere Verbräuche auf. "Momentan berufen wir uns auf die Notstromversorgung. Die birgt für uns ein finanzielles Risiko, vor allem ein Anerkennungsrisiko. Wir hoffen, dass wir vom Bund im Rahmen der Hilfezahlungen eine Erstattung erhalten", sagt Hoppenz. (gun)



