Von Jürgen Walk
Fehlende Netzanschlusskapazitäten sind auch auf höheren Spannungsebenen zum Problem geworden. Ob Rechenzentren, Schnellladestationen, Großbatteriespeicher oder Elektrolyseure – immer mehr Großverbraucher drängen in die Netzebenen oberhalb der Niederspannung. Den Netzbetreibern ist es nicht immer möglich, allen Anschlussbegehren rechtzeitig und vollständig nachzukommen. Aber wer wählt wie aus, mit welcher Kapazität ein solcher Großverbraucher angeschlossen werden kann?
Um diese Frage zu lösen, hatte die Bundesnetzagentur Ende vergangenen Jahres eine Konsultation gestartet. Denn bisher gab es keine gesetzlichen oder regulatorischen Vorgaben für die Vergabe von Netzanschlusskapazitäten. Warum? Weil es dafür in früheren Zeiten schlicht keinen großen Bedarf gab. Das hat sich mittlerweile geändert.
"Nicht konsensfähig"
Vorgesehen war, dass die Bundesnetzagentur am Ende der Konsultation ein Positionspapier veröffentlicht, das den Charakter einer Handlungsempfehlung bekommen sollte. Als Lösung der Wahl schlug sie das "Repartierungsverfahren" vor, ein Modell, in dem die freien Kapazitäten zu festgelegten Zeitpunkten nach und nach ausgeschrieben werden.
Doch von diesem Ziel hat sich die Regulierungsbehörde nun verabschiedet. Es habe sich gezeigt, dass dieses Verfahren als Branchenlösung nicht konsensfähig ist. Kritik habe es sowohl auf Seiten der Anschlussnehmer als auch der Netzbetreiber gegeben. Die Beiträge hätten aber auch keine eigenen Vorschläge enthalten, anhand derer ein Verteilungsmechanismus konsensual möglich gewesen wäre. Nun bleibe es jedem Netzbetreiber überlassen, ein den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes genügendes Verfahren zu entwickeln und anzuwenden.
Fünf mögliche Verfahren hatte die Bundesnetzagentur genannt:
- Das Versteigerungsverfahren: Grundsätzlich könne Netzanschlusskapazität im Wege der Versteigerung vergeben werden. Weil aber der Aufwand sowohl für Netzbetreiber als auch für Anschlussbewerber hoch sei, komme es nicht in Betracht.
- Das Windhundprinzip: Dabei ist der Zeitpunkt der vollständigen Antragstellung der ausschlaggebende Faktor. Risiko: Wenn der erste Bewerber die gesamte zur Verfügung stehende Anschlusskapazität in Anspruch nimmt, verdrängt das die übrigen Anschlusswünsche.
- "First ready, first served": Nicht der Antragseingang, sondern der bis zu einem Stichtag nachgewiesene Reifegrad entscheidet. Vorteil: Spekulatives Sichern von Kapazitäten ist nicht möglich. Nachteil: Kaum Planungssicherheit für Bewerber.
- Das Stufenmodell: Es sieht vor, dass von der zugesagten Netzanschlusskapazität zunächst nur ein Teil freigegeben wird. Weitere Freigaben folgen nach einem bestimmten Zeitablauf oder dem Erreichen der bisher freigegebenen Teilkapazität. Auch hier muss eine Priorisierung erfolgen.
- Das Repartierungsverfahren: Der Netzbetreiber schreibt Kapazitäten zu bestimmten Stichtagen aus und verteilt diese gleichmäßig unter allen Bewerbern, entweder anteilig oder "pro Kopf".
Aus Sicht der Bundesnetzagentur ist das Repartierungsverfahren relativ transparent, die Stichtage verhindern Zufälligkeiten, und beim Verfahren können deutlich mehr Bewerber berücksichtigt werden. Wie auch immer sich die Netzbetreiber entscheiden: Die Netzagantur hält es für erforderlich, dass Netzbetreiber das bei ihnen zur Anwendung kommende Verfahren und die damit verbundenen Verfahrensregeln auf der eigenen Internetseite veröffentlichen.



