Die Monopolkommission lehnt ein gemeinsames Netzentgelt für die Nutzung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen ab. Eine solche Quersubventionierung würde potenziell zu Fehlinvestitionen in die Wasserstoffinfrastruktur führen. Zudem sei langfristig mit Verzögerungen bei der erwünschten Umstellung auf die Nutzung von Wasserstoff zu rechnen, erläuterte Jürgen Kühling, der Vorsitzende des Gremiums. Im Rahmen einer Online-Pressekonferenz stellte der Jurist das 8. Sektorgutachten Energie vor. Darin nimmt die Monopolkommission unter anderem den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in den Blick und gibt dabei Empfehlungen für die nächste Bundesregierung.
In dem Bericht lobt das Gremium die Politik ausdrücklich für die buchhalterische Entflechtung von Wasserstoffnetzbetrieb und den übrigen Geschäftsfeldern. Hierbei handele es sich um eine verursachungsgerechte Finanzierung. Diese, so die Überzeugung der Monopolkommission, würde zu effizienteren Investitionsentscheidungen führen als andere Finanzierungsansätze.
Entflechtung nicht ausgeschlossen
Gasnetzbetreiber, die auch Wasserstoffnetze betreiben, könnten allerdings Anreizen unterliegen, eine Quersubventionierung des Erdgasgeschäfts zulasten der Wasserstoffnetzkunden zu betreiben, gibt die Kommission zu bedenken. „Sollte sich herausstellen, dass es trotz buchhalterischer Entflechtung zur Quersubventionierung kommt, sollte auch eine gesellschaftsrechtliche Entflechtung in Betracht gezogen werden“, heißt es dazu in dem Bericht.
Detailliert geht der Bericht auch auf die ebenfalls kontrovers diskutierte Frage der Regulierung von Gas- bzw. Wasserstoffnetzen ein. Dass die Bundesregierung die Erdgasnetzregulierung nicht einfach auf Wasserstoffnetze übertragen hat, sei richtig, schreibt die Monopolkommission. Schließlich handele es sich bei der Wasserstoffwirtschaft im Gegensatz zum Erdgas um einen Markt, der sich noch am Anfang seiner Entwicklung befinde.
Regelung zu "undynamisch"
Mit dem von der Politik gewählten Rechtsrahmen – Stichwort Übergangsregulierung – sind die Mitglieder des Gremiums dennoch nicht restlos zufrieden. Es gebe zu wenig Möglichkeiten, auf die erwartete dynamische Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft angemessen zu reagieren, kritisierte Kühling.
Die Monopolkommission empfiehlt der Bundesregierung daher eine aus dem Telekommunikationsbereich bekannte dynamische Regulierung. Diese würde so aussehen, dass die Bundesnetzagentur die Marktverhältnisse regelmäßig analysiert. Im Falle eines Falles könnte sie dann eingreifen und Wettbewerbsprobleme beheben.
VKU plädiert für "ganzheitlichen Ansatz"
Mit ihren Vorschlägen widerspricht die Monopolkommission in weiten Teilen den Empfehlungen der Branche. Verbände, allen voran der VKU, machen sich dafür stark, die Regulierung der Erdgasnetze auch auf Wasserstoffnetze zu übertragen. Ein solcher ganzheitlicher Ansatz würde für langfristige Planungssicherheit auch bei den Gasnetzbetreibern sorgen, ist VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing überzeugt. Eine regulatorische Trennung von Wasserstoff- und Gasnetzen löse, so Liebings Befürchtung, "unweigerlich eine Investitionszurückhaltung bei den Netzbetreibern" aus.
Auch bei der Finanzierung vertritt der VKU eine andere Position als die Monopolkommission. Der Verband will, dass die Kosten für die Ertüchtigung der Infrastruktur nicht nur von den Wasserstoffkunden getragen werden. So könne man extrem hohe Netzkosten im Hochlauf vermeiden. Nach Überzeugung des VKU profitieren von einem solchen Ansatz alle Kundengruppen: Die „Wasserstoffpioniere“, weil die Netzentgelte nicht prohibitiv hoch seien. Mittelfristig werde so aber auch ein Übergang für die Erdgaskunden ermöglicht, so der VKU weiter.
Monopolkommission stärkt Homann den Rücken
Zu den erklärten Gegnern einer Quersubventionierung von Wasserstoffinfrastruktur über die Netzentgelte gehört auch Jochen Homann, der Chef der Bundesnetzagentur. Sein Credo: Die Erdgaskunden finanzieren die Erdgasinfrastruktur und die Wasserstoffkunden die Wasserstoffinfrastruktur. Das sei die sauberste und transparenteste Lösung, die zudem für Chancengleichheit am Markt sorge. (amo)



