Die Bonner Bundesbehörde hat bislang keinen Stromerzeuger identifiziert, der seine Stellung im Markt nutzt, um missbräuchlich Preise nach oben zu treiben.

Die Bonner Bundesbehörde hat bislang keinen Stromerzeuger identifiziert, der seine Stellung im Markt nutzt, um missbräuchlich Preise nach oben zu treiben.

Bild: © Oliver Berg/dpa

Die Bundesregierung will die Befugnisse des Bundeskartellamts im Kampf gegen überhöhte Preise stärken. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen passierte am Mittwoch das Kabinett.

Hintergrund der angestrebten Novelle waren starke Preisanstiege an den Tankstellen nach Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Im Laufe des Jahres waren jedoch auch die Strom- und Gaspreise teils empfindlich nach oben gegangen.

Voraussetzung für schärferes Schwert

Das Kartellamt kann eine sogenannte Sektoruntersuchung einleiten, wenn "starre Preise" oder andere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb möglicherweise eingeschränkt ist. Bisher enden Sektoruntersuchungen jedoch in der Regel lediglich mit einem Bericht des Kartellamts.

Mit der Neufassung sollen die Verfahren zum einen zeitlich gestrafft werden. Zum anderen soll das Bundeskartellamt verschiedene Maßnahmen anordnen können, wenn es im Anschluss eine Sektoruntersuchung eine "erhebliche und fortwährende" Störung des Wettbewerbs feststellt.

Definition von "fortwährender" Störung

So sollen Marktzugänge erleichtert und Konzentrationstendenzen gestoppt werden sowie in Extremfällen Unternehmen entflochten werden können. Ziel ist es, wirtschaftliche Vorteile, die Unternehmen durch Kartellrechtsverstöße erlangt haben, leichter abzuschöpfen.

Das Bundeskartellamt kann eine erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs auf mindestens einem bundesweiten Markt, mehreren Einzelmärkten oder marktübergreifend feststellen. Laut Gesetzentwurf ist eine Störung des Wettbewerbs "fortwährend", wenn diese über drei Jahre dauerhaft vorgelegen hat oder wiederholt aufgetreten ist. Zudem dürfen keine Anhaltspunkte bestehen, wonach die Störung innerhalb von zwei Jahren "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" entfallen wird.

RWE mit marktbeherrschender Stellung

Auf dem Stromerzeugermarkt hatte das Bundeskartellamt dem Energiekonzern RWE im vergangenen Jahr eine marktbeherrschende Stellung attestiert. Demnach produzierte der Kraftwerkbetreiber im Jahr 2020 ein Viertel der Strommenge in Deutschland.

Damit unterliege der Konzern einer verschärften Verhaltenskontrolle bei der Steuerung seiner Kraftwerke, erklärte damals ein Sprecher der Behörde. "RWE muss darauf achten, dass sie ihre Kraftwerke jetzt nicht so steuern und betreiben, dass sie ihre Marktposition missbräuchlich ausnutzen."

RWE wehrt sich

RWE wies die Einschätzung des Kartellamts zurück. Der Konzern sei für die Umstände und das Marktumfeld, die zu der angeblich erlangten marktbeherrschenden Stellung geführt haben, nicht verantwortlich, hieß es.

So hätten sich die in Deutschland insgesamt zur Verfügung stehenden konventionellen Kapazitäten aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen wie Kohle- und Kernenergieausstieg erheblich verringert.

Lage auf Endkundenmärkten

Auf den Endkundenmärkten lagen die Marktanteile der vier absatzstärksten Strom- und Gaslieferanten dagegen nach Einschätzung des Kartellamts zuletzt unter den gesetzlichen Vermutungsschwellen für eine marktbeherrschende Stellung.

"Angesichts dessen ist weiterhin davon auszugehen, dass auf diesen Märkten derzeit kein Anbieter marktbeherrschend ist", bilanzierte die Behörde in ihrem jährlich erscheinenden Monitoringbericht. (aba/dpa)

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