Von Jürgen Walk
Wer beispielsweise ein Geschäftshaus oder ein größeres Gebäude errichtet und beim Verteilnetzbetreiber einen Stromanschluss beantragt, muss in der Regel einen Baukostenzuschuss zum Netzausbau tragen. Konkrete Regelungen existieren aber nur für die Niederspannung. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nun ein Positionspapier veröffentlicht, um Baukostenzuschüsse auch im Übertragungsnetz in eine Form zu gießen.
Baukostenzuschüsse seien dabei aber weder dazu geeignet, dem Netzbetreiber zusätzliche Einnahmen zu generieren noch dazu, die Netzentgelte zu senken. Die Lenkungsfunktion für den einzelnen Anschluss steht für die BNetzA im Vordergrund. Dabei soll mit finanziellen Signalen zu mehr Kosteneffizienz im Stromnetz beigetragen werden. Konkret: Durch die Selbstbeteiligung sollen die Netznutzer motiviert werden, nur die tatsächlich nötige Kapazität anzufordern.
Fünf Abstufungen
Künftig sollen die Übertragungsnetzbetreiber bei den Baukostenzuschüssen Differenzierungen vornehmen. Vorgesehen sind laut Bundesnetzagentur fünf Abstufungen für die Höhe des Zuschusses, die die Übertragungsnetzbetreiber regelmäßig aktualisieren. Jeder Netzverknüpfungspunkt wird einer Stufe zugeordnet, je nachdem, wie sich der neue Anschluss auf die Transportaufgabe auswirkt.
"Wenn es gelingt, neue Großverbraucher, Speicher oder Elektrolyseure stärker mit Rücksicht auf das vorhandene Stromnetz zu dimensionieren und sich intelligent zu beteiligen, dann sparen wir Kosten beim Netzausbau. Anschlussnehmer sollen in unterschiedlicher Höhe an den Netzkosten beteiligt werden, je nachdem, wie vorteilhaft die Ansiedlung an dem jeweiligen Standort für das Gesamtsystem ist", sagt dazu Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Wann ein Rabatt denkbar ist
Ein Rabatt kann beispielsweise möglich sein, wenn eine Ansiedlung – sei es ein Industrieunternehmen, ein Elektrolyseur oder ein Stromspeicher – an einem bestimmten Standort weniger oder keine Zusatzkosten verursacht. Er kann auch zum Beispiel Betreiber von Elektrolyseuren anreizen, einen Standort mit ausreichendem Angebot oder einem Überangebot an Strom auszuwählen.
Bereits vereinbarte Baukostenzuschüsse für Projekte, die bis zum Jahr 2024 oder auch noch für das Jahr 2025 abgeschlossen werden, bleiben gültig, heißt es bei der Regulierungsbehörde. Das bedeutet auch, dass bereits getroffene Investitionsentscheidungen nicht durch einen Baukostenzuschuss teurer werden.
Wer ins Netz einspeist, also Kraftwerke oder Windräder, ist von Baukostenzuschüssen gesetzlich ausgenommen, muss aber ohnehin den Anschluss selbst zahlen. Dies gilt für Anschüsse an das Übertragungs- oder an ein Verteilnetz.
Das Positionspapier der Bundesnetzagentur ist rechtlich nicht bindend. Es soll als Orientierung dienen und könne bei konkreten Fragestellungen herangezogen werden.



