Die meisten Direktvermarkter verzeichneten in den ersten sechs Monaten wachsende Portfolios.

Die meisten Direktvermarkter verzeichneten in den ersten sechs Monaten wachsende Portfolios.

Bild: © Fotowunsch/AdobeStock

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die nächste Ausschreibung für die Windenergie an Land gestartet. Abgabefrist für den Gebotstermin ist der 2. Mai. Ausgeschrieben sind diesmal 4093 MW statt wie ursprünglich geplant und wie vom EEG vorgesehen 2500 MW. Grund dafür sind nicht bezuschlagte Mengen aus dem Vorjahr.

Das höhere Ausschreibungsvolumen gilt für die nächsten vier Ausschreibungsrunden. Allerdings kann die BNetzA vor jeder Bekanntgabe das Volumen noch verringern, sofern eine Unterzeichnung droht.

Verband sieht Aufwärtstrend

"Damit ist deutlich, dass im laufenden Jahr fast 15.000 MW ausgeschrieben werden. Dies sollte eine starke Motivation für die Branche darstellen, sich weiter mit hohem Tempo um neue Genehmigungen zu bemühen", sagt Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie (BWE).

Der Verband sieht nach dem Spitzenwert von 7500 MW im vergangenen Jahr auch im ersten Quartal des laufenden Jahres einen "starken Aufwärtstrend". Dieser müsse nun über alle Bundesländer hinweg verstetigt und ausgebaut werden, so Heidebroek.

Höchstwert ist wirtschaftlich

Von den Genehmigungen aus 2023 habe die Hälfte bereits im Jahr der Genehmigungen einen Zuschlag in Ausschreibungen erhalten. Insgesamt waren 2023 Zuschläge über ein Volumen von rund 6400 MW erfolgt. 2024 soll dieser Wert nach Erwartung des BEWE deutlich übertroffen werden.

Der Höchstwert für die Ausschreibungen der Windenergie an Land beträgt auch 2024 wieder 7,35 ct/kWh, wie die BNetzA bereits Ende 2023 mitteilte. "Damit ist sowohl im Süden als auch in topologisch herausfordernden Mittelgebirgslagen oder Forsten eine Wirtschaftlichkeit erreichbar", so die BWE-Präsidentin weiter.

Stärkere Rolle der Gemeinden

Laut Zahlen der Fachagentur Windenergie an Land wurden im laufenden Jahr bisher Anlagen mit einer kumulierten Leistung von mehr als 1200 MW neu genehmigt. Vor allem in Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg bleiben die Genehmigungszahlen allerdings weiter hinter den Erwartungen zurück.

Den Gemeinden kommt hierbei mittlerweile eine stärkere Rolle zu. Denn seit Mitte Januar gilt die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel, die es Kommunen ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen eigenständig Flächen für die Windenergie zur Verfügung zu stellen. Dies gilt dann, wenn die Gemeinden nicht Planungsträgerin im Sinne des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) sind. Dies ist derzeit in den meisten Bundesländern der Fall. (jk)

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