Bundesnetzagenturchef Klaus Müller hat die Grundidee der Netzentgeltreform "Agnes" bei einer Fachkonferenz von "Tagesspiegel Background" in Berlin verteidigt. "Nur wenn es uns gelingt, die Kosten runterzubringen, wird die Energiewende gelingen", sagte der Behördenchef. Mit Agnes, der allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom, will die Behörde Netzengpasskosten senken und mehr Netznutzer an der Finanzierung der Infrastruktur beteiligen.
Müller ging auf zahlreiche umstrittene Punkte wie dynamische Netzentgelte und den geplanten Prosumeraufschlag ein. Änderungen am Festlegungsentwurf seien zwar noch möglich, aber nicht garantiert. Der aktuelle Entwurf leide nach Müllers Darstellung bereits an "Überkomplexität". "Mein Herz schlägt heute eher für das Thema Vereinfachung und damit zu Lasten differenzierter Lösungen."
Dynamische Entgelte auf dem Prüfstand
Besonders kontrovers bleibt, ob dynamische Netzentgelte das Netz gezielter steuern können. Die Idee: Sie sollen Preissignale für regionale Engpässe setzen, auf die Verbraucher, Speicher und Erzeugungsanlagen reagieren.
Die Bundesnetzagentur will schrittweise vorgehen und zunächst Speicher auf höheren Netzebenen einbeziehen. Für Verbraucher in der Niederspannung möchte sie die bestehenden zeitvariablen Netzentgelte weiterentwickeln. Diese orientieren sich an Zeitfenstern, nicht an der aktuellen Netzsituation.
Auch hier wollte sich Müller nicht festlegen. "Wenn wir in Studien herausfinden, dass dynamische Netzentgelte nichts bringen, sind wir als Behörde auch lernfähig. Wir sind nicht missionarisch unterwegs."
Aus der Branche kommt Skepsis. Dirk Güsewell vom Energiekonzern EnBW verwies in der Diskussion auf Schwierigkeiten bei Änderungen der Marktkommunikation. Beim 24-Stunden-Lieferantenwechsel etwa hätten viele Verteilnetzbetreiber die Vorgaben nicht vollständig umgesetzt. Aufwand und Nutzen müssten auch bei dynamischen Netzentgelten stimmen.
Simon Fechner vom Übertragungsnetzbtreiber Tennet hielt das Konzept für kaum steuerbar. "Dynamische Netzentgelte bedeuten eine wahnsinnige Komplexität." Fraglich sei, ob Kunden überhaupt reagierten oder am Ende doch wieder der klassische Redispatch – also das Drosseln von Anlagen durch den Netzbetreiber – nötig werde. Fechner plädierte dafür, die Pflicht zur Einführung dynamischer Netzentgelte ganz aus dem Agnes-Entwurf zu streichen und das Instrument zunächst nur zu evaluieren.
Differenzierter äußerte sich Silvana Tiedemann von der Energieberatung Neon. Elektrofahrzeuge ließen sich heute schon automatisiert steuern. Schwieriger seien Engpassprognosen und die fehlende Datentransparenz bei den Übertragungsnetzbetreibern. In solargeprägten Regionen könnten dynamische Entgelte eher funktionieren als in windgeprägten Gebieten. Echtzeitentgelte werde es aber aus ihrer Sicht technisch nie geben können.
Prosumeraufschlag: Müller hört zu
Auch beim Prosumeraufschlag signalisierte Müller Gesprächsbereitschaft, allerdings ohne den Reformansatz aufzugeben. Der Agnes-Entwurf sieht für Verbraucher in der Niederspannung mit einer Erzeugungsanlage hinter demselben Netzanschluss einen Grundpreisaufschlag von 70 bis 90 Prozent vor.
Besonders heikel sind die Folgen für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Bewohner teilen dabei Solarstrom vom eigenen Dach, beziehen ihren Reststrom aber weiterhin eigenständig. Nach dem Entwurf könnte für jede beteiligte Verbrauchs-Marktlokation ein Aufschlag anfallen. Beim Mieterstrom wird dagegen in der Regel nur der Summenzähler als aktive Marktlokation abgerechnet.
"An dem Ziel der Agnes-Reform hat sich nichts geändert", sagte Müller. "Wenn wir dieses Ziel erreichen können und weiterhin die GGV ermöglichen, dann werden wir das tun. Wir freuen uns auf die Argumente."
Sachargumente im Konsultationsverfahren könnten demnach zu Veränderungen führen. Eine konkrete Zusage machte Müller nicht. Die Konsultation läuft bis zum 18. September, die Festlegung soll Ende 2026 erfolgen. Die neue Systematik greift grundsätzlich ab 2029.
Konsens bei Baukostenzuschüssen
Weniger umstritten waren in der Diskussion regional differenzierte Baukostenzuschüsse (BKZ). Sie sollen Anschlussnehmer stärker an den Kosten ihres Netzanschlusses beteiligen und Investitionen in Regionen mit freien Kapazitäten lenken.
Müller kündigte hierzu eine Festlegung der Bundesnetzagentur an. Die BKZ erhielten von allen Agnes-Instrumenten am wenigsten Kritik, das sei ein klares Zeichen.
Güsewell von der EnBW bezeichnete sie als "das wichtigste Steuerungsinstrument, das wir haben". Auch Fechner von Tennet sah darin den wirksameren Hebel für regionale Steuerung als in dynamischen Entgelten. Offen bleibt, wie Speicher, Erzeugungsanlagen und Verbraucher dabei jeweils bewertet werden.
Rahmen für flexible Netzanschlüsse
Bei flexiblen Netzanschlussvereinbarungen (Englisch: Flexible Connection Agreement, FCA) möchte die Bundesnetzagentur derweil die Netzbetreiber zunächst nicht ausbremsen. Ein FCA ermöglicht einen früheren Netzanschluss, wenn der Betreiber im Gegenzug Einschränkungen seiner Fahrweise bei Engpässen akzeptiert.
Müller begrüßte, dass Netzbetreiber vorangehen. So war zuletzt der größte Verteilnetzbetreiber, Eon, mit einem konzerneigenen Standard vorgeprescht. Zugleich verwies der Behördenchef aber auch auf Missbrauchsverfahren gegen Netzbetreiber und auf Klagen, etwa von Speicherbetreibern, gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur in diesen Verfahren. Die Behörde prüfe deshalb, ob ein FCA-Rahmen oder ein Korridor sinnvoll sei.
Einen einheitlichen FCA für ganz Deutschland hielt Müller dabei nicht für realistisch. Einige Vereinbarungen "schlagen vielleicht über die Stränge". Ein Rahmen durch die Netzagentur könnte deshalb Mindestanforderungen setzen, ohne regionale Unterschiede durch ein starres Einheitsmodell einzuebnen.
Tiedemann von der Beratung Neon warnte: Starke Einschränkungen bei der Fahrweise von Speichern könnten deren Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen – etwa in Regelenergiemärkten, wo eine flexible Fahrweise von Batteriespeichern nötig ist. Zusammen mit den neuen Netzentgelten aus dem Agnes-Prozess könnte durch strenge FCA für Speicherprojekte eine "zu hohe Belastung" entstehen.
