Seit den massiven Unterdeckungen im deutschen Stromnetz im vergangenen Juni hat die Bundesnetzagentur eine Bündel an Maßnahmen ergriffen, um die Bilanzkreistreue zu stärken. Der letzte Baustein in diesem Paket ist eine geänderte Berechnung des Ausgleichsenergiepreises. Diese soll die Arbitrage zwischen Börsen- und Ausgleichsenergiepreis erschweren. Die BNetzA hatte hierzu die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bereits im vergangenen Juli in die Pflicht genommen.
Das Konzept der ÜNB, das eine Weiterentwicklung der Börsenpreiskopplung vorsieht, wurde nun genehmigt. "Mit der geänderten Berechnung des Ausgleichsenergiepreises sollen Fehlanreize beseitigt werden. Wir wollen Systemungleichgewichte im deutschen Stromnetz, wie sie im Juni 2019 in erheblichem Umfang aufgetreten waren, verhindern", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Stärkere Anreize zum Ausgleich der Bilanzkreise
Im Zentrum des Konzepts stehen dabei stärkere Anreize für die Bilanzkreisverantwortlichen zum Ausgleich ihrer Bilanzkreise. Erreicht wird dies durch eine Weiterentwicklung der Börsenpreiskopplung. Neuer Bezugspunkt wird dabei künftig ein von den Übertragungsnetzbetreibern speziell zu berechnender Preisindex sein. Als zusätzliche Sicherheitsmarge wird dieser noch mit einem Aufschlag bei Unterspeisung respektive Abschlag bei Überspeisung des deutschen Stromnetzes versehen. Der Preisindex wird sich in erster Linie an den Preisen der im börslichen Intraday-Viertelstundenhandel abgeschlossenen Handelsgeschäfte orientieren.
Umsetzung bis zum Start des Regelarbeitsmarktes
Bisher fanden nur die Preise des untertägigen Stundenhandels bei der Börsenpreiskopplung Berücksichtigung. Dies obwohl Viertelstundenprodukte mittlerweile in erheblichem Umfang für den kurzfristigen Bilanzkreisausgleich genutzt werden. Die weiterentwickelte Börsenpreiskopplung erschwert damit Arbitrage zwischen Börsen- und Ausgleichsenergiepreis und bildet den Echtzeitwert der Ausgleichsenergie noch besser ab als bisher. Sie soll spätestens bis zur Inbetriebnahme des Regelarbeitsmarktes in Deutschland umgesetzt werden. Diese ist spätestens am 2. November geplant.
Bilanzkreise dienen der wirtschaftlichen Abwicklung von Verträgen zur Belieferung mit elektrischer Energie. Bilanzkreisverantwortliche sind dafür verantwortlich, dass in jeder Viertelstunden-Periode die Leistungsbilanz des Bilanzkreises ausgeglichen ist. Die Leistungsbilanz ist die Summe von Einspeisungen und Entnahmen elektrischer Energie. Auf die Strommenge, um die Strombeschaffung und -verbrauch eines Bilanzkreises voneinander abweichen, entfällt der Ausgleichsenergiepreis.
Maßnahmenpaket soll Bilanzkreistreue stärken
Zur Stärkung der Bilanzkreistreue hatte die Bundesnetzagentur bereits im Dezember 2019 ein Maßnahmenpaket festgelegt, das Bilanzkreisverantwortliche zu einer sorgfältigeren Bewirtschaftung ihrer Bilanzkreise anhält und eine schnellere Aufklärung von Bilanzungleichgewichten ermöglicht. Zudem hat die Bundesnetzagentur vor kurzem fünf Bilankreisverantwortliche wegen Verstößen gegen die Bilanzkreistreue abgemahnt. (hoe)



